Ordinanza
concernente l’imposta sul valore aggiunto
(Ordinanza sull’IVA, OIVA)


Open article in different language:  DE  |  FR  |  EN
Art. 6 Prestazioni di trasporto

(art. 9 LI­VA)

Vi è pre­sta­zio­ne di tra­spor­to an­che quan­do un mez­zo di tra­spor­to è mes­so a di­spo­si­zio­ne, con il per­so­na­le ad­det­to, per il tra­spor­to.

BGE

122 I 1 () from 31. Januar 1996
Regeste: Art. 4 BV; Art. 4 ff. MWSTV; Art. 19 Abs. 1 lit. c RAJ/GE; Berücksichtigung der Mehrwertsteuer bei der Festsetzung der Entschädigung für den amtlich bestellten Rechtsbeistand. Übersicht über die Grundsätze betreffend Entschädigung von amtlich bestellten Rechtsvertretern (E. 3a). Die Behörde ist bei der Festlegung der Entschädigung für den amtlich bestellten Rechtsbeistand gehalten, die Mehrkosten, die diesem durch die Mehrwertsteuer erwachsen, zu berücksichtigen, indem sie die Entschädigung in gleichem Masse erhöht (E. 3c).

123 II 16 () from 31. Januar 1997
Regeste: Art. 27 Abs. 1 lit. a Ziff. 1 MWSTV; gastgewerbliche Leistung; Hauslieferung von Pizzas; Steuersatz. Legitimation zur Verwaltungsgerichtsbeschwerde (E. 2). Kognition des Bundesgerichts betreffend Mehrwertsteuerverordnung (E. 3). Abgrenzung zwischen gastgewerblichen Leistungen (Steuersatz 6,5%) und der einem ermässigten Satz (2%) unterworfenen Abgabe von Ess- und Trinkwaren. Bejahung der Verfassungsmässigkeit von Art. 27 Abs. 1 lit. a Ziff. 1 MWSTV, soweit darin das Vorhandensein von Einrichtungen für den Konsum an Ort und Stelle als Unterscheidungsmerkmal verwendet wird (E. 5 und 6). Bei Hauslieferungen von Ess- und Trinkwaren aus Restaurants darf die Eidgenössische Steuerverwaltung die Gewährung des ermässigten Steuersatzes zulässigerweise davon abhängig machen, dass diese Tätigkeit vom übrigen Gastgewerbebetrieb organisatorisch getrennt erfolgt. Unverhältnismässigkeit der zusätzlichen Forderung nach getrennten Räumlichkeiten (E. 7-9). Wettbewerbsneutralität dieser Regelung (E. 10).

Diese Seite ist durch reCAPTCHA geschützt und die Google Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen gelten.

Feedback
Laden