Ordonnance sur l'assurance-accidents

du 20 décembre 1982 (Etat le 1er avril 2018)


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Art. 19 Moyens auxiliaires

Le Dé­parte­ment fédéral de l'in­térieur (DFI) dresse une liste des moy­ens aux­ili­aires et édicte des dis­pos­i­tions sur la re­mise de ceux-ci.


1 Nou­velle ten­eur selon le ch. I de l'O du 9 nov. 2016, en vi­gueur depuis le 1er janv. 2017 (RO 2016 4393).

BGE

117 V 177 () from 14. Oktober 1991
Regeste: Art. 43ter AHVG, Art. 2 HVA, HVA-Anhang. - Die Hilfsmittelliste gemäss HVA-Anhang ist der richterlichen Überprüfung auf Gesetzes- und Verfassungsmässigkeit zugänglich. Unter dem Gesichtspunkt der Willkürprüfung kann der HVA-Anhang durch ein weiteres Hilfsmittel ergänzt werden (Erw. 3). - Die Nichtaufnahme des Hilfsmittels der Armprothese in den HVA-Anhang lässt sich im Hinblick auf die im Gesetz umschriebenen Eingliederungsziele nicht rechtfertigen; dieser Behelf ist für die Selbstsorge gemäss Art. 43ter Abs. 1 AHVG und i.c. für die Tätigkeit im Aufgabenbereich (Haushaltführung) gemäss Art. 43ter Abs. 2 AHVG unerlässlich. Das geltend gemachte Abgrenzungskriterium des häufigen Bedarfs allein genügt dem Rechtssetzungsauftrag gemäss Art. 43ter AHVG nicht, so dass die Auswahl der Hilfsmittel aufgrund einer rein quantitativen Betrachtungsweise willkürlich ist (Erw. 4).

120 V 95 () from 25. April 1994
Regeste: Art. 11 IVG, Art. 23 IVV. Die Invalidenversicherung hat die Behandlungskosten im Rahmen von Art. 11 IVG vollumfänglich zu übernehmen, selbst wenn die Schädigung nur teilweise adäquat kausal auf eine Eingliederungsmassnahme zurückzuführen ist (Erw. 4). Art. 103 lit. b und 132 lit. c OG, Art. 4 Abs. 1 BV: reformatio in peius. Im Falle einer Behördenbeschwerde nach Art. 103 lit. b OG muss das beschwerdeführende Bundesamt nicht auf eine drohende Schlechterstellung aufmerksam gemacht werden (Bestätigung von BGE 120 V 89 Erw. 5).

143 V 148 (8C_527/2016) from 8. Mai 2017
Regeste: Art. 10, 11, 12, 13, 19 Abs. 1 (Satz 2), Art. 21 Abs. 1 UVG; Art. 1 Abs. 2, Art. 6 Abs. 2 HVUV; Anspruch auf Pflegeleistungen und Kostenvergütungen nach den Art. 10-13 UVG nach Fallabschluss. Art. 21 Abs. 1 UVG, wonach der Unfallversicherer für Pflegeleistungen und Kostenvergütungen nach den Art. 10-13 UVG aufkommt, wenn der Versicherte Bezüger einer Invalidenrente der Unfallversicherung ist und eine der in lit. a-d dieser Bestimmung genannten Voraussetzungen erfüllt, gilt nur, wenn es um die (erstmalige) Zusprache einer solchen Leistung geht. Sie betrifft den Fall nicht, in welchem deren weitere Gewährung über den Fallabschluss hinaus resp. eine spätere Reparatur, Anpassung oder Erneuerung zur Diskussion steht. Hier besteht eine bedarfsabhängige Besitzstandsgarantie über den Fallabschluss hinaus (E. 6).

146 V 129 (9C_529/2019, 9C_530/2019) from 11. Mai 2020
Regeste: Art. 70 Abs. 2 ATSG; Vorleistungspflicht; Gesetzeslücke. In Ergänzung von Art. 70 Abs. 2 ATSG ist die Invalidenversicherung vorleistungspflichtig für Hilfsmittel, deren Übernahme durch die Invaliden- oder Unfallversicherung umstritten (und durch die Krankenversicherung ausgeschlossen) ist (E. 5.6).

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