Ordinanza
sulle norme della circolazione stradale
(ONC)1

del 13 novembre 1962 (Stato 20 maggio 2021)

1 Nuovo testo giusta il n. I dell’O del 10 mar. 1975, in vigore dal 1° gen. 1976 (RU 1975 541).


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Art. 4 Velocità ade­guata

(art. 32 cpv. 1 LC­Str)

1 Il con­du­cen­te de­ve cir­co­la­re a una ve­lo­ci­tà che gli per­met­ta di fer­mar­si nel­lo spa­zio vi­si­bi­le; se l’in­cro­cio con al­tri vei­co­li è dif­fi­ci­le, egli de­ve po­ter fer­mar­si nel­la me­tà del­lo spa­zio vi­si­bi­le.

2 e 3 ...44

4 ...45

5 Egli non de­ve sen­za mo­ti­vi im­pel­len­ti, cir­co­la­re co­sì len­ta­men­te da im­pe­di­re un flus­so uni­for­me del traf­fi­co.

44 Abro­ga­ti dal n. I dell’O del 20 mag. 2020, con ef­fet­to dal 1° gen. 2021 (RU 2020 2139).

45 Abro­ga­to dal n. I dell’O del 24 giu. 2015, con ef­fet­to dal 1° gen. 2016 (RU 2015 2451).

BGE

91 IV 74 () from 14. Juni 1965
Regeste: 1. Verhältnis von Art. 31 Abs. 1 SVG zu Art. 32 Abs. 1 SVG. Die allgemeine Bestimmung des Art. 31 Abs. 1 ist neben Art. 32 Abs. 1 nicht anzuwenden, wenn die Nichtbeherrschung des Fahrzeuges einzig auf übersetzte Geschwindigkeit zurückzuführen ist (Erw. 2). 2. Art. 32 Abs. 1 SVG, Art. 4 Abs. 1 VRV. Bemessung der Geschwindigkeit nach der Sichtweite. Der Fahrzeugführer hat auf Strassen, deren Breite ein gefahrloses Kreuzen zulässt, nicht zum vorneherein damit zu rechnen, dass am Ende der Sichtweite auf seiner Fahrbahn ein entgegenkommendes Fahrzeug auftauchen könnte (Erw. 3).

91 IV 91 () from 28. Mai 1965
Regeste: Art. 36 Abs. 2 Satz 1 SVG, Art. 14 Abs. 1 VRV. 1. Vorsichtspflicht des vortrittsbelasteten Führers vor einer unübersichtlichen Verzweigung. Bedeutung des Umstandes, dass der Vortrittsberechtigte vorschriftswidrig fährt. Gleichzeitigkeit. Verhältnis zu Art. 26 Abs. 1 SVG. Gepflogenheiten Dritter. Unterschiedliche Verkehrsbedeutung der sich kreuzenden Strassen (Erw. 1). 2. Verhältnis zu Art. 32 Abs. 1 SVG. 1dealkonkurrenz ist auch innerhalb des Art. 90 Ziff. 1 SVG möglich. Strafzumessung (Erw. 2).

91 IV 141 () from 1. Oktober 1965
Regeste: Art. 32 Abs. 1 SVG. Geschwindigkeit. 1. Befugnis des Kassationshofes, die Angemessenheit einer Geschwindigkeit zu überprüfen; Grenzen dieser Prüfung (Erw. 1). 2. Bei städtischen Verkehrszentren, die an alle Fahrer besondere Anforderungen stellen, darf die Frage, welche Geschwindigkeit den Umständen angepasst sei, nicht nur vom Verhältnis zwischen einzelnen Fahrern (z.B. vom Vortritt) abhängig gemacht werden (Erw. 2).

93 IV 96 () from 6. Oktober 1967
Regeste: Art. 32 Abs. 1 SVG, Art. 4 Abs. 5 VRV. Der Führer, der innerorts über eine Strecke von 500 m mit einer Geschwindigkeit von 40 km/Std fährt, wobei sich eine Kolonne von mehreren Fahrzeugen hinter ihm bildet, behindert den gleichmässigen Verkehrsfluss nicht.

111 IV 167 () from 13. Dezember 1985
Regeste: Art. 90 Ziff. 2 SVG; organisierte "Bummelfahrt" auf der Autobahn zu Protestzwecken. Wer auf der Autobahn bewusst und zusammen mit anderen durch langsames Fahren auf allen Spuren den normalen Verkehr verunmöglicht und Staus verursacht, macht sich der groben Verletzung von Verkehrsregeln i.S. von Art. 90 Ziff. 2 SVG i.V. mit Art. 4 Abs. 5 VRV schuldig.

114 IV 148 () from 15. Dezember 1988
Regeste: Art. 91 Abs. 3 SVG. Vereitelung einer Blutprobe. 1. Vereitelung einer Blutprobe durch Unterlassen der Unfallmeldung mangels Vorsatz verneint, da der Fahrzeuglenker den Drittschaden - wenn auch aus pflichtwidriger Unvorsichtigkeit - nicht bemerkte und sich somit seiner Meldepflicht nicht bewusst war (E. 2b). 2. Vereitelung einer Blutprobe durch Nachtrunk mangels Vorsatz verneint, da der Nachtrunk im konkreten Fall nicht vernünftigerweise nur damit erklärt werden konnte, dass der Fahrzeuglenker die Anordnung einer Blutprobe als sehr wahrscheinlich erkannte und deren Zweck vereiteln wollte (E. 3).

115 IV 241 () from 9. Mai 1989
Regeste: Art. 32 Abs. 1 SVG und Art. 117 StGB. Nicht angepasste Geschwindigkeit und fahrlässige Tötung. - Den Automobilisten, der auf einer vereisten Strasse wegen seiner Geschwindigkeit ins Schleudern gerät und aufgrund der Umstände mit der Vereisung hätte rechnen müssen, trifft ein Verschulden (E. 2). - Natürlicher und adäquater Kausalzusammenhang (E. 3).

126 II 192 () from 30. März 2000
Regeste: Art. 16 Abs. 2 SVG, Art. 4 Abs. 2 und Art. 4a Abs. 1 lit. a VRV, Art. 31 Abs. 2 VZV; Führerausweisentzug, Abgrenzung des leichten vom mittelschweren Fall. Wer innerorts in einer leichten Kurve eine mit Schneematsch bedeckte Strasse mit 50 km/h befährt, den trifft mindestens ein mittelschweres Verschulden (E. 2b). Bei diesem Verschulden ist die Annahme eines leichten Falles im Sinne von Art. 16 Abs. 2 Satz 2 SVG selbst dann ausgeschlossen, wenn ein langjähriger unbescholtener automobilistischer Leumund mitzubeurteilen ist (E. 2c; Bestätigung der Rechtsprechung).

126 IV 91 () from 6. April 2000
Regeste: Art. 32 Abs. 1 SVG, 4 Abs. 1 VRV; Anpassung der Geschwindigkeit an die Sichtweite. Diese Regel gilt auch auf Autobahnen, insbesondere nachts beim Fahren mit Abblendlicht (E. 4; Bestätigung der Rechtsprechung).

129 IV 282 () from 26. Mai 2003
Regeste: Art. 26 Abs. 2 SVG, Art. 4 Abs. 3 und Art. 29 Abs. 2 VRV; Sorgfaltspflichten gegenüber Kindern im Strassenverkehr. Die vom Fahrzeuglenker auf Grund von Art. 26 Abs. 2 SVG gegenüber einem Kind aufzubringende erhöhte Sorgfalt (Misstrauensgrundsatz) ist auch zu beachten, wenn es von einer erwachsenen Person begleitet wird. Der Lenker darf auf korrektes Verhalten nur vertrauen, wenn die Begleitperson das Kind, das eine Strasse überqueren will, erkennbar an der Hand oder in anderer Weise fest hält (E. 2 und 3).

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