Ordinanza
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Art. 16 Esame formale
1 Se il deposito non soddisfa le condizioni formali previste dalla LPM e dalla presente ordinanza, l’IPI fissa al depositante un termine entro il quale eliminare il difetto. BGE
112 II 73 () from 22. Mai 1986
Regeste: Art. 15 Abs. 2 MSchG. Art. 15 Abs. 2 und 16 MSchV. Veröffentlichung der Markeneintragung. 1. Erachtet das Amt bei der Eintragung einer Marke zusätzliche Angaben als nützlich (hier den Hinweis: Durchgesetzte Marke), so kann es sie im Rahmen seines Ermessens auch in die Veröffentlichung aufnehmen (E. 3a). 2. Umstände, unter denen die Aufnahme solcher Angaben in die Veröffentlichung nicht zu beanstanden ist (E. 3b). |