Art. 776a
II. Bedingt notwendiger Inhalt
1Zu ihrer Verbindlichkeit bedürfen der Aufnahme in die Statuten Bestimmungen über: - 1.
- die Begründung und die Ausgestaltung von Nachschuss- und Nebenleistungspflichten;
- 2.
- die Begründung und die Ausgestaltung von Vorhand-, Vorkaufs- oder Kaufsrechten der Gesellschafter oder der Gesellschaft an den Stammanteilen;
- 3.
- Konkurrenzverbote der Gesellschafter;
- 4.
- Konventionalstrafen zur Sicherung der Erfüllung gesetzlicher oder statutarischer Pflichten;
- 5.
- Vorrechte, die mit einzelnen Kategorien von Stammanteilen verbunden sind (Vorzugsstammanteile);
- 6.
- Vetorechte von Gesellschaftern betreffend Beschlüsse der Gesellschafterversammlung;
- 7.
- die Beschränkung des Stimmrechts und des Rechts der Gesellschafter, sich vertreten zu lassen;
- 8.
- Genussscheine;
- 9.
- statutarische Reserven;
- 10.
- Befugnisse der Gesellschafterversammlung, die dieser über die gesetzlichen Zuständigkeiten hinaus zugewiesen werden;
- 11.
- die Genehmigung bestimmter Entscheide der Geschäftsführer durch die Gesellschafterversammlung;
- 12.
- das Erfordernis der Zustimmung der Gesellschafterversammlung zur Bezeichnung von natürlichen Personen, die für Gesellschafter, die juristische Personen oder Handelsgesellschaften sind, das Recht zur Geschäftsführung ausüben;
- 13.
- die Befugnis der Geschäftsführer, Direktoren, Prokuristen sowie Handlungsbevollmächtigte zu ernennen;
- 14.
- die Ausrichtung von Tantiemen an die Geschäftsführer;
- 15.
- die Zusicherung von Bauzinsen;
- 16.
- die Organisation und die Aufgaben der Revisionsstelle, sofern dabei über die gesetzlichen Vorschriften hinausgegangen wird;
- 17.
- die Gewährung eines statutarischen Austrittsrechts, die Bedingungen für dessen Ausübung und die auszurichtende Abfindung;
- 18.
- besondere Gründe für den Ausschluss von Gesellschaftern aus der Gesellschaft;
- 19.
- andere als die gesetzlichen Auflösungsgründe.
2Zu ihrer Verbindlichkeit bedürfen ebenfalls der Aufnahme in die Statuten von den gesetzlichen Vorschriften abweichende Regelungen: - 1.
- der Beschlussfassung über die nachträgliche Schaffung von neuen Vorzugsstammanteilen;
- 2.
- der Übertragung von Stammanteilen;
- 3.
- der Einberufung der Gesellschafterversammlung;
- 4.
- der Bemessung des Stimmrechts der Gesellschafter;
- 5.
- der Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung;
- 6.
- der Beschlussfassung der Geschäftsführer;
- 7.
- der Geschäftsführung und der Vertretung;
- 8.
- zu den Konkurrenzverboten der Geschäftsführer.
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