Federal Act
on the Amendment of the Swiss Civil Code
(Part Five: The Code of Obligations)

English is not an official language of the Swiss Confederation. This translation is provided for information purposes only and has no legal force.

of 30 March 1911 (Status as of 1 July 2021)

Art. 394

A. Defin­i­tion

 

1 An agency con­tract is a con­tract whereby the agent un­der­takes to con­duct cer­tain busi­ness or provide cer­tain ser­vices in ac­cord­ance with the terms of the con­tract.

2 Con­tracts for the pro­vi­sion of work or ser­vices not covered by any oth­er spe­cif­ic type of con­tract are sub­ject to the pro­vi­sions gov­ern­ing agency.

3 Re­mu­ner­a­tion is pay­able where agreed or cus­tom­ary.

BGE

111 II 72 () from 8. Mai 1985
Regeste: Art. 394 und 398 OR. Haftung des Architekten und des Bauingenieurs. 1. Art. 43 Abs. 4 und 63 Abs. 2 OG. Annahmen des kantonalen Richters über die Voraussehbarkeit oder Erkennbarkeit eines schädigenden Ereignisses; Tat- und Rechtsfragen (E. 3a). 2. Pflicht des Architekten, den Bauherrn auf die Notwendigkeit einer Haftpflichtversicherung hinzuweisen, wenn der Bau mit besonderen Risiken verbunden ist, die er als Fachmann besser überblicken kann als der Bauherr. Beweislast bei Verletzung der Pflicht (E. 3d).

111 II 170 () from 6. August 1985
Regeste: Werkvertrag; Verjährung der Ansprüche des Bestellers gegen den Unternehmer. Der Anspruch auf Ersatz des Schadens, den der Unternehmer dem Besteller bei Ausführung des Werks, also vor dessen Ablieferung, in Verletzung seiner Sorgfaltspflicht zufügt, unterliegt der ordentlichen zehnjährigen Verjährungsfrist von Art. 127 OR.

119 II 347 () from 15. September 1993
Regeste: Mietvertrag (Art. 253 OR). Ist der Mietzins von den Parteien nicht hinreichend bestimmt worden und liegt erst eine grundsätzliche Einigung über die Entgeltlichkeit der Gebrauchsüberlassung vor, ist ein Mietvertrag noch nicht geschlossen. Nur für die Dauer der bereits erfolgten Benutzung kann der Richter das Entgelt festlegen.

144 III 43 (4A_269/2017) from 20. Dezember 2017
Regeste: a Art. 394 und 412 OR; Auftrag; Mäklervertrag; Abgrenzung; Erfolgshonorar. Abgrenzung zwischen Auftrag und Mäklervertrag: Grundsätze. Qualifikation einer Vereinbarung, welche eine erfolgsabhängige Honorierung vorsieht (E. 3).

 

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