Bundesgesetz
betreffend die Ergänzung
des Schweizerischen Zivilgesetzbuches
(Fünfter Teil: Obligationenrecht)

vom 30. März 1911 (Stand am 1. Januar 2022)


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Art. 652b335

c. Be­zugs­recht

 

1 Je­der Ak­tio­när hat An­spruch auf den Teil der neu aus­ge­ge­be­nen Ak­ti­en, der sei­ner bis­he­ri­gen Be­tei­li­gung ent­spricht.

2 Der Be­schluss der Ge­ne­ral­ver­samm­lung über die Er­hö­hung des Ak­ti­en­ka­pi­tals darf das Be­zugs­recht nur aus wich­ti­gen Grün­den auf­he­ben. Als wich­ti­ge Grün­de gel­ten ins­be­son­de­re die Über­nah­me von Un­ter­neh­men, Un­ter­neh­mens­tei­len oder Be­tei­li­gun­gen so­wie die Be­tei­li­gung der Ar­beit­neh­mer. Durch die Auf­he­bung des Be­zugs­rechts darf nie­mand in un­sach­li­cher Wei­se be­güns­tigt oder be­nach­tei­ligt wer­den.

3 Die Ge­sell­schaft kann dem Ak­tio­när, wel­chem sie ein Recht zum Be­zug von Ak­ti­en ein­ge­räumt hat, die Aus­übung die­ses Rech­tes nicht we­gen ei­ner sta­tu­ta­ri­schen Be­schrän­kung der Über­trag­bar­keit von Na­men­ak­ti­en ver­weh­ren.

335Ein­ge­fügt durch Ziff. I des BG vom 4. Okt. 1991, in Kraft seit 1. Ju­li 1992 (AS 1992 733; BBl 1983 II 745).

BGE

121 III 219 () from 25. April 1995
Regeste: Genehmigte und bedingte Kapitalerhöhung bei der Aktiengesellschaft. Kompetenzverteilung zwischen Generalversammlung und Verwaltung in bezug auf den Entscheid über Entzug oder Einschränkung des Bezugs- bzw. Vorwegzeichnungsrechts (Art. 650 Abs. 2 Ziff. 8, Art. 651 Abs. 3, Art. 652b, 653, 653b und c, 698 Abs. 2 Ziff. 6 und Art. 704 Abs. 1 Ziff. 6 OR). Verhältnis von Gesetzesauslegung, inbesondere teleologischer Reduktion, zur Lückenfeststellung (E. 1d/aa). Grundsätzliche Zulässigkeit der Kompetenzdelegation an den Verwaltungsrat hinsichtlich des Entscheids über den Ausschluss vom Bezugs- oder Vorwegzeichnungsrecht (E. 1 u. 5). Anforderungen an die Konkretisierung der Entzugsgründe im Delegationsbeschluss der Generalversammlung (E. 2 u. 5). Finanzierung von Übernahmen und Beteiligungen als wichtiger Grund für den Bezugsrechtsausschluss (E. 3). Zulässigkeit der Kompetenzdelegation an den Verwaltungsrat, über die Verwendung entzogener oder nicht ausgeübter Bezugsrechte zu entscheiden (E. 4).

122 V 178 () from 10. April 1996
Regeste: Art. 5 Abs. 2 AHVG, Art. 7 lit. c AHVV: Abgabe von Aktien an Lohnempfänger. Die Abgabe von Aktien, die aus einem eigenen Fonds der Aktiengesellschaft bezahlt werden (Gratisaktien), an Aktionäre, die gleichzeitig Angestellte der Aktiengesellschaft sind, stellt kein beitragspflichtiges Einkommen dar.

130 III 495 () from 8. April 2004
Regeste: Verträge der Mitarbeiterbeteiligung; Mitarbeiteroption; Arbeitnehmerschutz; Art. 19 Abs. 2 und Art. 20 Abs. 1 OR; Art. 27 Abs. 2 ZGB. Durch Verträge der Mitarbeiterbeteiligung dürfen die zwingenden Vorschriften des Arbeitsrechts nicht unterlaufen werden. Der Arbeitnehmerschutz entfällt, wenn der Arbeitnehmer beim Erwerb der Mitarbeiterbeteiligung als Anleger handelt, der das mit der Anlage verbundene Risiko aus freien Stücken akzeptiert. Ob die Beteiligung sich als Bestandteil des Arbeitsvertrags oder als davon losgelöste Investition ausnimmt, ist aufgrund der Verhältnisse im Einzelfall zu beurteilen. Anwendung der zwingenden Vorschriften des Arbeitsrechts im vorliegenden Fall verneint (E. 3 und 4). Sittenwidrigkeit eines Mitarbeiterbeteiligungsvertrags, wonach Optionen erst fünf Jahre nach deren Erwerb ausgeübt werden können, verneint (E. 5). Verwirkung der Optionsrechte bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses vor dem vertraglich vereinbarten Verfalltag zur Ausübung der Optionen (E. 6).

 

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