Bundesgesetz
betreffend die Ergänzung
des Schweizerischen Zivilgesetzbuches
(Fünfter Teil: Obligationenrecht)

vom 30. März 1911 (Stand am 1. Januar 2022)


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Art. 927

A. Be­griff und Zweck

 

1 Das Han­dels­re­gis­ter ist ein Ver­bund staat­lich ge­führ­ter Da­ten­ban­ken. Es bezweckt na­ment­lich die Er­fas­sung und die Of­fen­le­gung recht­lich re­le­van­ter Tat­sa­chen über Rechts­ein­hei­ten und dient der Rechts­si­cher­heit so­wie dem Schutz Drit­ter.

2 Rechts­ein­hei­ten im Sin­ne die­ses Ti­tels sind:

1.
Ein­zel­un­ter­neh­men;
2.
Kol­lek­tiv­ge­sell­schaf­ten;
3.
Kom­man­dit­ge­sell­schaf­ten;
4.
Ak­ti­en­ge­sell­schaf­ten;
5.
Kom­man­di­tak­ti­en­ge­sell­schaf­ten;
6.
Ge­sell­schaf­ten mit be­schränk­ter Haf­tung;
7.
Ge­nos­sen­schaf­ten;
8.
Ver­ei­ne;
9.
Stif­tun­gen;
10.
Kom­man­dit­ge­sell­schaf­ten für kol­lek­ti­ve Ka­pi­tal­an­la­gen;
11.
In­vest­ment­ge­sell­schaf­ten mit fes­tem Ka­pi­tal;
12.
In­vest­ment­ge­sell­schaf­ten mit va­ria­blem Ka­pi­tal;
13.
In­sti­tu­te des öf­fent­li­chen Rechts;
14.
Zweignie­der­las­sun­gen.

BGE

100 IB 240 () from 17. September 1974
Regeste: Art. 944 Abs. 1 OR. Art. 45 und 46 HRegV. Verlegung des Sitzes einer Firma in einen andern Registerbezirk. Die ursprüngliche Ortsangabe darf bei der Neueintragung nicht beibehalten werden. Voraussetzungen, unter denen ein regionaler oder territorialer Zusatz in die Firma aufgenommen werden darf (Erw. 4 und 5).

122 V 270 () from 17. Juli 1996
Regeste: Art. 31 Abs. 3 lit. c, Art. 95 Abs. 1 und 4 AVIG: Rückforderung der dem mitarbeitenden Verwaltungsratsmitglied einer AG zu Unrecht ausbezahlten Kurzarbeitsentschädigung; Verwirkung. - Zurückkommen auf die rechtskräftige Leistungszusprechung im Rahmen der Wiedererwägung. - Die einjährige relative Verwirkungsfrist des Art. 95 Abs. 4 AVIG beginnt in jenem Zeitpunkt zu laufen, in welchem die Arbeitslosenkasse zumutbarerweise Kenntnis vom rückforderungsbegründenden Sachverhalt haben konnte. Aufgrund der Publizitätswirkung des Handelsregisters, aus welchem die Verwaltungsratsstellung ersichtlich ist, muss sich die Arbeitslosenkasse die den Entschädigungsanspruch ausschliessende Mitgliedschaft des Arbeitnehmers im Verwaltungsrat von Anfang an entgegenhalten lassen. Eines zweiten Anlasses für den Beginn der Frist im Sinne von BGE 110 V 306 f. Erw. 2b bedarf es nicht.

124 III 259 () from 25. Mai 1998
Regeste: Art. 98a OG; Art. 927 Abs. 3 OR; Art. 14 der Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister; Rechtsschutz in Handelsregistersachen; Instanzenzug; Kosten. Art. 98a OG verlangt auch in Handelsregistersachen zwingend eine gerichtliche Kontrolle (E. 2). Eine kantonale Rechtsmittelordnung, welche in Handelsregistersachen zunächst eine administrative und anschliessend eine richterliche Aufsicht vorsieht, ist nicht bundesrechtswidrig (E. 3). Die Spruchgebühr im kantonalen Rechtsmittelverfahren bemisst sich ausschliesslich nach Art. 14 der Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister (E. 4).

137 III 217 (4A_578/2010) from 11. April 2011
Regeste: Einstufiger kantonaler Rechtsmittelzug gegen Verfügungen der Handelsregisterbehörden (Art. 165 Abs. 2 HRegV). Art. 165 Abs. 2 HRegV kann sich auf die Delegationsnorm von Art. 929 Abs. 1 OR abstützen und steht im Einklang mit dem Prinzip der "double instance" gemäss Art. 75 Abs. 2 BGG (E. 2).

 

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