Bundesgesetz
betreffend die Ergänzung
des Schweizerischen Zivilgesetzbuches
(Fünfter Teil: Obligationenrecht)

vom 30. März 1911 (Stand am 1. Januar 2023)


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Art. 322b

3. Pro­vi­si­on

a. Ent­ste­hung

 

1 Ist ei­ne Pro­vi­si­on des Ar­beit­neh­mers auf be­stimm­ten Ge­schäf­ten ver­ab­re­det, so ent­steht der An­spruch dar­auf, wenn das Ge­schäft mit dem Drit­ten rechts­gül­tig ab­ge­schlos­sen ist.

2 Bei Ge­schäf­ten mit gestaf­fel­ter Er­fül­lung so­wie bei Ver­si­che­rungs­ver­trä­gen kann schrift­lich ver­ab­re­det wer­den, dass der Pro­vi­si­ons­an­spruch auf je­der Ra­te mit ih­rer Fäl­lig­keit oder ih­rer Leis­tung ent­steht.

3 Der An­spruch auf Pro­vi­si­on fällt nach­träg­lich da­hin, wenn das Ge­schäft vom Ar­beit­ge­ber oh­ne sein Ver­schul­den nicht aus­ge­führt wird oder wenn der Drit­te sei­ne Ver­bind­lich­kei­ten nicht er­füllt; bei nur teil­wei­ser Er­fül­lung tritt ei­ne ver­hält­nis­mäs­si­ge Her­ab­set­zung der Pro­vi­si­on ein.

BGE

116 II 700 () from 17. Dezember 1990
Regeste: Art. 339 Abs. 2, Art. 347a, Art. 350a Abs. 1 OR; Art. 2 Abs. 2 ZGB; Vereinbarung über Provisionsansprüche des Handelsreisenden, rechtsmissbräuchliche Berufung auf das Fehlen der Schriftform; Fälligkeit der Provisionsforderungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. 1. Die Berufung des Arbeitgebers auf den Formmangel einer bloss mündlich geschlossenen Vereinbarung über Provisionen kann auch dann rechtsmissbräuchlich sein, wenn daraus ein Anspruch des Handelsreisenden auf Vertragserfüllung entsteht (E. 3). 2. Da Art. 350a Abs. 1 OR nicht die Fälligkeit, sondern den Umfang der Provisionsguthaben regelt, ist es zulässig, die Fälligkeit der in Art. 339 Abs. 2 OR umschriebenen Forderungen durch schriftliche Abrede über den Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinauszuschieben (E. 4).

128 III 174 () from 19. März 2002
Regeste: Arbeitsvertrag; Provisionsanspruch (Art. 322b Abs. 1 OR). Begriff und ökonomischer Zweck der Provision. Um die Auszahlung der Provision verlangen zu können, muss der Arbeitnehmer, sofern nichts anderes vereinbart wurde, während des Vertragsverhältnisses entweder das konkrete Geschäft vermittelt oder den Dritten als Kunden für Geschäfte dieser Art geworben haben (E. 2).

137 V 463 (9C_540/2010) from 28. November 2011
Regeste: a Art. 333 Abs. 1 OR; Übergang des Arbeitsverhältnisses mit allen Rechten und Pflichten im Rahmen einer Betriebsübertragung; unterobligatorische Vorsorge. Wenn der Arbeitsvertrag ausdrücklich eine der unterobligatorischen beruflichen Vorsorge zugehörige Versicherungsdeckung vorsieht, so muss der neue Arbeitgeber diese Vorsorge aufrechterhalten und zu den gleichen Bedingungen weiterführen (E. 4.3).

139 III 214 (4A_8/2013) from 2. Mai 2013
Regeste: Art. 322b Abs. 1 und Art. 349a Abs. 2 OR; Arbeitsvertrag, angemessenes Entgelt des Arbeitnehmers, der mit Provisionen entschädigt wird. Wenn ein Arbeitnehmer ausschliesslich oder vorwiegend mit Provisionen entschädigt wird, müssen diese ein angemessenes Entgelt bilden, so wie dies Art. 349a Abs. 2 OR für den Handelsreisendenvertrag vorsieht (E. 5.1). Anwendung auf den konkreten Fall (E. 5.2).

 

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