Bundesgesetz
betreffend die Ergänzung
des Schweizerischen Zivilgesetzbuches
(Fünfter Teil: Obligationenrecht)

vom 30. März 1911 (Stand am 9. Februar 2023)


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Art. 339

VI. Fol­gen der Be­en­di­gung des Ar­beits­ver­hält­nis­ses

1. Fäl­lig­keit der For­de­run­gen

 

1 Mit der Be­en­di­gung des Ar­beits­ver­hält­nis­ses wer­den al­le For­de­run­gen aus dem Ar­beits­ver­hält­nis fäl­lig.

2 Für Pro­vi­si­ons­for­de­run­gen auf Ge­schäf­ten, die ganz oder teil­wei­se nach Be­en­di­gung des Ar­beits­ver­hält­nis­ses er­füllt wer­den, kann durch schrift­li­che Ab­re­de die Fäl­lig­keit hin­aus­ge­scho­ben wer­den, je­doch in der Re­gel nicht mehr als sechs Mo­na­te, bei Ge­schäf­ten mit gestaf­fel­ter Er­fül­lung nicht mehr als ein Jahr und bei Ver­si­che­rungs­ver­trä­gen so­wie Ge­schäf­ten, de­ren Durch­füh­rung mehr als ein hal­b­es Jahr er­for­dert, nicht mehr als zwei Jah­re.

3 Die For­de­rung auf einen An­teil am Ge­schäfts­er­geb­nis wird fäl­lig nach Mass­ga­be von Ar­ti­kel 323 Ab­satz 3.

BGE

89 II 222 () from 2. Juli 1963
Regeste: Haftung des Dienstherrn wegen Unterlassung genügender Schutzmassregeln gegen die Betriebsgefahren (Art. 339 OR). Unfall beim Betrieb einer Mistzettmaschine. Pflicht des Landwirts, seinen Arbeitern dcn Aufenthalt auf der fahrenden Maschine zu verbieten (Erw. 2, 3). Mitverschulden des Verunfallten (Erw. 5). Schadenersatz bei Körperverletzung (Art. 99 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 46 OR). Berechnung der künftigen Erwerbseinbusse. Zumutbarkeit eines Berufswechsels? Massgebender Jahresverdienst (Erw. 6).

95 II 93 () from 20. Mai 1969
Regeste: I. Berufung Schärer. 1. Berufung gegen Zwischenentscheid, Zulässigkeit. Art. 50 OG (Erw. 1). 2. Haftung aus unerlaubter Handlung, Art. 41 OR. Widerrechtlichkeit (Erw. 2). 3. Haftung des Geschäftsherrn, Art. 55 OR. Verschulden der Hilfsperson ist nicht erforderlich (Erw. 3). Haftung des Geschäftsherrn wegen ungenügender Instruktion der Hilfsperson (Erw. 4). 4. Adäquanz des Kausalzusammenhangs (Erw. 5). 5. Wegbedingung der Haftung, Art. 100 OR? (Erw. 6). II. Berufung Burren. 1. Haftung des Auftraggebers, Art. 402 Abs. 2 OR; stillschweigende Erweiterung des Auftrags? (Erw. 1). 2. Geschäftsführung ohne Auftrag, Art. 422 Abs. 1 OR. Handeln im Interesse des Geschäftsherrn? (Erw. 2). 3. Haftung aus unerlaubter Handlung, Art. 41 OR. Fehlen der Widerrechtlichkeit (Erw. 3). 4. Haftung des Geschäftsherrn, Art. 55 OR. Vorliegen einer dienstlichen Verrichtung? (Erw. 4 a). Widerrechtlichkeit des Verhaltens der Hilfsperson? (Erw. 4 b, c). Adäquanz des Kausalzusammenhangs (Erw. 4 d). Genügende Instruktion der Hilfsperson? (Erw. 4 e).

96 II 218 () from 6. Oktober 1970
Regeste: Art. 1 EHG, Art. 128 Ziff. 3 und 129 Abs. 2 KUVG. Eisenbahnhaftpflicht. 1. Die Zufallshaftung der Eisenbahnunternehmung gegenüber den beim Eisenbahnbau beschäftigten obligatorisch versicherten Arbeitnehmern anderer Unternehmungen ist durch Art. 128 Ziff. 3 KUVG grundsätzlich aufgehoben worden, gleichgültig ob der Unfall auf Gefahren des Bahnbaues oder des Bahnbetriebes zurückzuführen sei (Erw. 3). 2. Das gilt auch für den durch die SUVA nicht gedeckten Teil einer dem KUVG unterstehenden Forderung (Erw. 4). 3. Wenn Bedienstete der Bahn, wie dem bahnfremden Bauarbeiter gegenüber, hier ein Verschulden trifft, kann die Eisenbahnunternehmung sich nicht auf Art. 129 Abs. 2 KUVG berufen, sondern hat ihm nach Art. 41 ff. OR Schadenersatz zu leisten (Erw. 5-7; Änderung der Rechtsprechung). 4. Art. 47 OR und Art. 8 EHG. Bemessung der Genugtuungssumme (Erw. 8).

111 II 260 () from 18. Juni 1985
Regeste: Arbeitsvertrag mit Versprechen zu Unterhalt und Pflege auf Lebenszeit. Vorzeitige Auflösung eines Arbeitsvertrages und richterliche Ergänzung des lückenhaften Vertrages nach dem hypothetischen Parteiwillen: die vertragliche Verpflichtung des Arbeitgebers zu Unterhalt und Pflege des Arbeitnehmers auf Lebenszeit ersetzt durch die Verpflichtung, eine kapitalisierte Leibrente zu zahlen (E. 2). Vertrauensprinzip als Grundlage für die Auslegung der Erklärung des Arbeitgebers, für den Unterhalt des Arbeitnehmers auf Lebenszeit aufkommen zu wollen (E. 4a).

116 II 700 () from 17. Dezember 1990
Regeste: Art. 339 Abs. 2, Art. 347a, Art. 350a Abs. 1 OR; Art. 2 Abs. 2 ZGB; Vereinbarung über Provisionsansprüche des Handelsreisenden, rechtsmissbräuchliche Berufung auf das Fehlen der Schriftform; Fälligkeit der Provisionsforderungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. 1. Die Berufung des Arbeitgebers auf den Formmangel einer bloss mündlich geschlossenen Vereinbarung über Provisionen kann auch dann rechtsmissbräuchlich sein, wenn daraus ein Anspruch des Handelsreisenden auf Vertragserfüllung entsteht (E. 3). 2. Da Art. 350a Abs. 1 OR nicht die Fälligkeit, sondern den Umfang der Provisionsguthaben regelt, ist es zulässig, die Fälligkeit der in Art. 339 Abs. 2 OR umschriebenen Forderungen durch schriftliche Abrede über den Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinauszuschieben (E. 4).

129 III 664 () from 5. September 2003
Regeste: Art. 329d, 347, 349a Abs. 2 und 418a OR; Handelsreisender oder Agent; angemessene Entlöhnung; Ferienlohn. Kriterien zur Unterscheidung des Handelsreisendenvertrages vom Agenturvertrag (E. 3). Angemessenes Entgelt für die Tätigkeit des Handelsreisenden im Sinne von Art. 349a Abs. 2 OR (E. 6). Eine Entlöhnung, die den Anforderungen von Art. 349a Abs. 2 OR entspricht, umfasst nicht automatisch den Ferienlohn (E. 7.1). Wenn die Parteien im Rahmen eines Handelsreisendenvertrages von der Regelung in Art. 329d Abs. 2 OR abweichen wollen, müssen sie dies schriftlich vereinbaren (E. 7.2). Berechnungsmethode des Ferienlohnes für Arbeitnehmer, die provisionsmässig oder im Akkord entlöhnt werden (E. 7.3). Beginn des Verzugszinsenlaufs bei arbeitsrechtlichen Forderungen (Frage offen gelassen; E. 7.4).

130 III 202 () from 24. Februar 2004
Regeste: Forderungsverjährung; Unterbrechung der Verjährung während des Gerichtsverfahrens; Nachfrist (Art. 137 Abs. 1, 138 Abs. 1 und 139 OR). Begriff der gerichtlichen Handlung der Parteien im Sinne von Art. 138 Abs. 1 OR (E. 3.2). Prozessuales Vorkehren, das keine solche Handlung darstellt (E. 3.3.1). Die Klageeinreichung bei einem unzuständigen Gericht unterbricht die Verjährung nicht. Kann der Gläubiger ein zweites Mal den Schutz von Art. 139 OR beanspruchen? Frage offen gelassen, da der Fehler nicht verbessert werden kann (E. 3.3.2).

137 V 96 (8C_603/2010) from 25. Februar 2011
Regeste: Art. 52 Abs. 1 AVIG; Umfang der Insolvenzentschädigung. Die Insolvenzentschädigung deckt weder Ansprüche infolge nicht bezogener Ferien, wenn die Arbeitnehmenden während der Dauer des Arbeitsverhältnisses keine Ferienlohnzuschläge erhalten haben, noch Entschädigungen für Überstunden, falls sich die Arbeitnehmenden vertraglich verpflichtet haben, geleistete Überstunden mit Freizeit zu kompensieren (E. 6).

138 V 463 (9C_648/2011) from 6. November 2012
Regeste: a Art. 25 Abs. 3 ATSG; Art. 41 und 141 Abs. 2 AHVV; Rückforderungsrecht des Arbeitnehmers für zu viel bezahlte Beiträge; IK-Berichtigung. Ein (im Berichtigungsverfahren korrigierbarer) Buchungsfehler wird verneint (E. 3). Dem Arbeitnehmer steht (rechtzeitiges Handeln vorausgesetzt; E. 2) gestützt auf Art. 41 AHVV (vgl. auch Art. 25 Abs. 3 ATSG) gegenüber der Ausgleichskasse ein direktes Rückforderungsrecht für zu viel bezahlte Beiträge zu (E. 4).

 

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