Bundesgesetz
betreffend die Ergänzung
des Schweizerischen Zivilgesetzbuches
(Fünfter Teil: Obligationenrecht)

vom 30. März 1911 (Stand am 9. Februar 2023)


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Art. 418b

II. An­wend­ba­res Recht

 

1 Auf den Ver­mitt­lungs­agen­ten sind die Vor­schrif­ten über den Mäk­ler­ver­trag, auf den Ab­schlus­s­agen­ten die­je­ni­gen über die Kom­mis­si­on er­gän­zend an­wend­bar.

2259

259Auf­ge­ho­ben durch Ziff. I Bst. b des An­hangs zum BG vom 18. Dez. 1987 über das In­ter­na­tio­na­le Pri­vat­recht, mit Wir­kung seit 1. Jan. 1989 (AS 1988 1776; BBl 1983 I 263).

BGE

86 III 146 () from 8. Dezember 1960
Regeste: Konkursprivileg der Forderungen des Agenten aus dem A genturvertrag, Art. 219, Dritte Klasse, lit. c SchKG: Das Privileg setzt nicht voraus, a) dass der Agenturvertrag (nach Art. 418b Abs. 2 OR) dem schweizerischen Recht unterstehe (Erw. 2); b) dass "der Agent" eine natürliche Einzelperson sei; auch einer Agenturfirma in Gesellschaftsform steht es zu (Erw. 3).

103 II 277 () from 29. November 1977
Regeste: Agenturvertrag, Entschädigung für die Kundschaft. 1. Art. 418b Abs. 2 OR. Anwendung schweizerischen Rechts, wenn der Agent in der Schweiz tätig ist (E. 1). 2. Art. 418u Abs. 1 OR. Anspruch des Agenten auf Entschädigung für die Erweiterung des Kundenkreises; Natur der Entschädigung; Beweislast des Agenten (E. 2). 3. Voraussetzungen der Entschädigung, insbesondere bei teilweiser Konkurrenzierung des früheren Auftraggebers durch den Agenten. Begriff des erheblichen Vorteils; Anforderungen an den Beweis (E. 3 und E. 4). 4. Umstände, die einen Anspruch auf Entschädigung als unbillig erscheinen lassen und solche, die ihn nicht ausschliessen (E. 5).

108 II 118 () from 23. April 1982
Regeste: Verkauf von Flugbilleten auf Kredit durch ein Reisebüro. 1. Vertretung des Luftfrachtführers durch das Reisebüro (E. 1). 2. Art. 401 OR ist auf die Kaufpreisforderung anwendbar, welche das Reisebüro als indirekter Stellvertreter des Luftfrachtführers erworben hat (E. 2). 3. Lässt sich bei Konkurs des Reisebüros die Masse den Preis des Flugbillets bezahlen, erwirbt der Luftfrachtführer, der sich auf Art. 401 OR berufen kann, eine Ersatzforderung, die gemäss Art. 262 Abs. 1 SchKG vorab beglichen werden muss (E. 2).

134 III 497 (4A_61/2008) from 22. Mai 2008
Regeste: Alleinvertretungsvertrag; Kundschaftsentschädigung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dem Alleinvertreter in analoger Anwendung von Art. 418u OR eine Kundschaftsentschädigung zugesprochen werden (Präzisierung der Rechtsprechung; E. 4).

 

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