Bundesgesetz
betreffend die Ergänzung
des Schweizerischen Zivilgesetzbuches
(Fünfter Teil: Obligationenrecht)

vom 30. März 1911 (Stand am 9. Februar 2023)


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Art. 424

III. Ge­neh­mi­gung der Ge­schäfts­füh­rung

 

Wenn die Ge­schäfts­be­sor­gung nach­träg­lich vom Ge­schäfts­herrn ge­bil­ligt wird, so kom­men die Vor­schrif­ten über den Auf­trag zur An­wen­dung.

BGE

126 III 382 () from 17. Juli 2000
Regeste: Verjährung des Gewinnherausgabeanspruchs gemäss Art. 423 Abs. 1 OR. Bei bösgläubiger Geschäftsanmassung sind auf den Gewinnherausgabeanspruch die deliktsrechtlichen Verjährungsregeln (Art. 60 OR) anwendbar (E. 4).

 

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