Federal Act
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Art. 941
I. Fees 1 Any person who gives cause for the commercial register authority to issue a ruling or who claims a service from the same must pay a fee. 2 The Federal Council shall regulate the charging of the individual fees, in particular:
3 It shall take account of the equivalence principle and the break-even principle in regulating the fees. BGE
126 III 101 () from 6. Oktober 1999
Regeste: Art. 27 und 166 IPRG; Anerkennung eines ausländischen Konkursdekretes in der Schweiz. Damit ein ausländisches Konkursdekret in der Schweiz anerkannt werden kann, braucht es nicht in Rechtskraft erwachsen zu sein; es genügt, wenn es im Staat, in dem es ergangen ist, vollstreckbar ist. Eine kantonale Behörde verfällt nicht in Willkür, wenn sie das gemäss Art. 166 Abs. 1 lit. c IPRG erforderliche Gegenrecht als gegeben erachtet und ein italienisches Konkursdekret anerkennt (E. 2). Der Vollstreckungsrichter kann nicht von der Feststellung der ausländischen Behörde abweichen, die das Vorliegen einer stillen Gesellschaft bejaht hat. Vereinbarkeit mit dem schweizerischen Ordre public von ausländischen Konkursdekreten, welche eine faktische Gesellschaft nach italienischem Recht und ihre Gesellschafter betreffen (E. 3). |