Bundesgesetz
betreffend die Ergänzung
des Schweizerischen Zivilgesetzbuches
(Fünfter Teil: Obligationenrecht)

vom 30. März 1911 (Stand am 1. September 2023)


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Art. 485

IV. An­spruch des La­ger­hal­ters

 

1 Der La­ger­hal­ter hat An­spruch auf das ver­ab­re­de­te oder üb­li­che La­ger­geld, so­wie auf Er­stat­tung der Aus­la­gen, die nicht aus der Auf­be­wah­rung selbst er­wach­sen sind, wie Fracht­lohn, Zoll, Aus­bes­se­rung.

2 Die Aus­la­gen sind so­fort zu er­set­zen, die La­ger­gel­der je nach Ab­lauf von drei Mo­na­ten seit der Ein­la­ge­rung und in je­dem Fall bei der voll­stän­di­gen oder teil­wei­sen Zu­rück­nah­me des Gu­tes zu be­zah­len.

3 Der La­ger­hal­ter hat für sei­ne For­de­run­gen an dem Gu­te ein Re­ten­ti­ons­recht, so­lan­ge er im Be­sit­ze des Gu­tes ist oder mit Wa­ren­pa­pier dar­über ver­fü­gen kann.

Court decisions

89 II 192 () from April 25, 1963
Regeste: Widerspruchsklage um ein Pfandrecht, Streitwert: a) Der Richter ist nicht an die betreibungsamtliche Schätzung gebunden. b) Der Betrag vorgehender Pfandforderungen ist abzuziehen. c) Massgebend für das Berufungsverfahren (Art. 46 und 62 OG) ist der Streitwert bei Ausfällung des Urteils der letzten kantonalen Instanz (Erw. 1). Art. 97 und 106-109 SchKG, Art. 36, 46 und 62 OG. Die Anzeige einer Nachverpfändung nach Art. 886 ZGB ist dann, wenn sich die Pfandsache nicht beim Faustpfandgläubiger, sondern bei einem Dritten befindet, der den Besitz sowohl für jenen wie auch für den Eigentümer auszuüben hat (sog. Pfandhalter), an diesen Dritten zu richten. (Erw. 2-4). Art. 884, 886 und 924 ZGB.

106 IB 93 () from Jan. 25, 1980
Regeste: Pflichtlagerhaltung. Sicherungsanspruch des Bundes für die von ihm garantierten Pflichtlagerkredite. BG über die wirtschaftliche Kriegsvorsorge vom 30. September 1955 (KVG). 1. Rechtsweg. Abgrenzung zwischen Verwaltungs- und Zivilgerichtsbarkeit (Art. 28 Abs. 3 KVG, Art. 12 Abs. 5 KVG; E. 1). 2. Begriff des Vermögensvorteils gemäss Art. 28 Abs. 1 KVG (E. 2). 3. Sicherungsanspruch des Bundes ausserhalb des Konkurses und des Nachlassverfahrens bei freihändiger Verwertung von Pfändern aus Pflichtlagerbeständen. Grundsätzliche Vorwirkung des Sicherungsanspruchs bejaht (E. 3), unter Vorbehalt eines gewissen Gutglaubensschutzes (E. 4, 6 u. 7a). 4. Herabsetzungsansprüche wegen mangelhafter Kontrolle durch die Organe der Aufsichtsbehörde? (E. 8).

 

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