Bundesgesetz
|
Art. 1
A. Abschluss des Vertrages I. Übereinstimmende Willensäusserung 1. Im Allgemeinen 1 Zum Abschlusse eines Vertrages ist die übereinstimmende gegenseitige Willensäusserung der Parteien erforderlich. 2 Sie kann eine ausdrückliche oder stillschweigende sein. BGE
83 II 395 () from 29. Oktober 1957
Regeste: Art. 126 OR. Verzichtet der Schuldner auf Verrechnung, wenn er Zahlung verspricht, ohne zu wissen, dass er eine Gegenforderung hat?
86 II 99 () from 16. Mai 1960
Regeste: Art. 2 Abs. 2 ZGB, Art. 3 Abs. 2 und 3, Art. 14 Abs. 2 HRAG. Rechtsmissbräuchliche Einwendung, die Vereinbarung über die Abweichung von einer nicht zwingenden Bestimmung des HRAG sei nicht schriftlich getroffen worden.
87 II 24 () from 16. Januar 1961
Regeste: Art. 126 OR. Liegt im Versprechen, binnen zwei bis drei Tagen auf bestimmte Weise zu zahlen, ein Verzicht auf Verrechnung mit einer Gegenforderung, die der Schuldner sich nachher von einem Dritten abtreten lässt?
87 II 234 () from 5. Dezember 1961
Regeste: Art. 43, 63 Abs. 2 OG. Es ist eine Rechtsfrage, welchen Sinn die zum Vertragsinhalt erklärten "Einheitlichen Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten-Akkreditive" der Internationalen Handelskammer haben. Sie untersteht dem schweizerischen Recht, wenn die Akkreditivbank ihren Sitz in der Schweiz hat. Art. 1 OR. Auslegung der Bedingung eines den erwähnten "Richtlinien" unterstellten Akkreditivs, wonach die Verschiffung "ungefähr Mitte September" stattgefunden haben müsse.
90 II 21 () from 17. März 1964
Regeste: Grundstückkauf, Art. 216 OR, 657 ZGB; Art. 2 ZGB. Der Vertrag ist ungültig, wenn aus der öffentlichen Urkunde nicht hervorgeht, welches Grundstück Gegenstand des Kaufes sein soll (Erw. 1). Unzulässigkeit der Berufung auf den Formmangel wegen Rechtsmissbrauches? (Erw. 2). Feststellungsklage, Zulässigkeit (Erw. 3).
97 II 53 () from 9. März 1971
Regeste: Art. 681 Abs. 1 und 683 Abs. 2 ZGB; Art. 2 Abs. 1 und 126 Abs. 3 OR. Vorkaufsrecht auf unbeschränkte Zeit. Liegt eine übereinstimmende Willenserklärung über die Dauer des Vorkaufsrechtes nicht vor, so kann darüber nur hinweggesehen werden, wenn erwiesen ist, dass die Parteien der Befristung keine Bedeutung beigemessen haben. Andernfalls muss die Dauer des Vorkaufsrechtes zu den wesentlichen Bestandteilen des Vertrages gerechnet werden, folglich vertraglich geregelt sein.
98 IA 314 () from 13. Juni 1972
Regeste: Schweizerisch-deutsches Vollstreckungsabkommen vom 2. November 1929. Im Anwendungsbereich des Abkommens bietet Art. 59 BV dem Schuldner keinen Schutz (Erw. 1). Begriff der vorbehaltlosen Einlassung auf den Rechtsstreit im Sinne von Art. 2 Ziff. 3 des Abkommens (Erw. 3). Begriff der ausdrücklichen Vereinbarung der Zuständigkeit im Sinne von Art. 2 Ziff. 2 des Abkommens. Massgebendes Recht (Erw. 4). Anwendung auf den Fall, wo eine Vertragspartei in der Offerte oder in der Annahmeerklärung auf Allgemeine Geschäftsbedingungen verweist, die eine Gerichtsstandsklausel enthalten (Erw. 5).
98 II 221 () from 20. Juni 1972
Regeste: Art. 55 Abs. 1 lit. c OG. Anforderungen an den Berufungsantrag (Erw. 1). Genossenschaftsrecht. Art. 850 OR. Tragweite einer statutarischen Bestimmung, welche den Entscheid darüber, ob der Erwerber der Liegenschaft eines Mitgliedes Genossenschafter werde, der Genehmigung durch die Generalversammlung vorbehält (Erw. 3). Art. 839 OR. Nach dieser Vorschrift hat der Bewerber grundsätzlich kein klagbares Recht auf Aufnahme in die Genossenschaft (Bestätigung der in BGE 69 II 45 /6 begründeten Rechtsprechung; Erw. 4 und 5).
99 II 290 () from 18. Dezember 1973
Regeste: Mietrecht. Die aus dem Vertrauensprinzip abgeleitete Unklarheitsregel gilt nicht, wenn beide Parteien bei der Fassung des Vertragstextes mitgewirkt haben (Erw. 4 und 5). Klausel, die dem Mieter das Recht einräumt, den Vertrag nach Ablauf einer fest vereinbarten Dauer zu verlängern. Anpassung des bisherigen Mietzinses an die von den Parteien nicht näher umschriebenen "veränderten Verhältnisse" (Erw. 6).
100 II 18 () from 8. Februar 1974
Regeste: Abschluss des Vertrages. 1. Miete einer Liegenschaft in der Schweiz durch eine Firma im Ausland, anwendbares Recht (Erw. 1). 2. Art. 16 Abs. 1 OR. Der Formvorbehalt muss vor Vertragsschluss gemacht werden, hat aber keinen Sinn mehr, wenn keine Einigung zustande kommt (Erw. 2). 3. Art. 6 OR. Bestätigung eines vermeintlich bereits mündlich abgeschlossenen Mietvertrages; Stillschweigen des Empfängers; Bedeutung der Umstände, insbesondere der Natur des Geschäftes sowie der Verkehrssitte (Erw. 3).
100 II 145 () from 11. Juni 1974
Regeste: Dokumenten-Akkreditiv mit aufgeschobener Zahlung. Bedeutung der Kenntnisse der fachkundigen Mitglieder der kantonalen Instanz für die rechtliche Würdigung der Klausel (Erw. 3). Letztere bezweckt, dem Akkreditivsteller Kredit zu verschaffen und ihn von der Pflichtzur Erfüllung Zug um Zug zu befreien. Die Akkreditivbank kann daher - mangels gegenteiliger Abrede - nach Art. 81 OR ihrer Zahlungspflicht gegenüber dem Anweisungsempfänger (Begünstigtem) vor dem Verfalltag nachkommen (Erw. 4).
100 II 330 () from 24. September 1974
Regeste: Art. 1 OR. Unvollständiger Vertrag: Mieter und Vermieter vereinbaren, das Vertragsverhältnis bei dessen Ablauf um weitere zehn Jahre zu verlängern, sprechen sich über die Höhe des Mietzinses aber nicht aus.
100 II 368 () from 17. Dezember 1974
Regeste: Girovertrag mit Kontokorrentabrede, Ermächtigung. 1. Wer im Namen einer Gesellschaft einen Girovertrag mit einer Bank abschliesst und für sie ein Konto eröffnet, muss dazu ermächtigt sein (Erw. 3). 2. Pflichtwidriges Verhalten einer Bank, die sich um diese Ermächtigung nicht kümmert (Erw. 4). 3. Art. 470 Abs. 2 OR. Widerruf der Anweisung gegenüber dem Angewiesenen, wenn offen ist, ob dieser die Gutschrift dem Begünstigten mitgeteilt hat (Erw. 5). 4. Art. 2 Abs. 2 ZGB. Wer für mangelnde Vertretungsmacht nicht einzustehen hat, handelt nicht missbräuchlich, wenn er sich darauf beruft (Erw. 6).
101 IA 39 () from 24. Februar 1975
Regeste: Art. 59 BV; Prorogation bei Zweigniederlassung; Grundsatz von Treu und Glauben. 1. Voraussetzungen, unter denen sich eine Firma am Orte ihres Zweigbetriebes belangen lassen muss (E. 1). 2. Der Grundsatz von Treu und Glauben gilt auch im Zivilprozessrecht, insbesondere muss sich ein Vertragspartner, aus dessen Erklärungen die Gegenpartei nach Treu und Glauben den Schluss auf eine "Domizilnahme" ziehen durfte und musste, bei seinen so verstandenen Äusserungen ohne Rücksicht auf einen abweichenden inneren Willen behaften lassen (E. 3 und 4).
101 II 293 () from 22. April 1975
Regeste: Art. 9 Abs. 1 MSchG; Gebrauch einer Marke. 1. Art. 5 Abs. 1 des deutsch-schweizerischen Übereinkommens von 1892. Gebrauch einer Marke durch eine Gesellschaft in Deutschland; Berufung einer Schweizer Firma auf diesen Gebrauch (Erw. 1). 2. Art. 1 OR, Art. 5 und 6bis MSchG. Lizenzvertrag über Markenrechte zwischen Gesellschaften, die ihren Sitz in verschiedenen Ländern haben, wirtschaftlich eng verbunden sind und Waren gleicher Qualität vertreiben; anwendbares Recht; Auslegung des Vertrages nach dessen Sinn und Zweck (Erw. 2).
101 II 329 () from 11. November 1975
Regeste: Art. 1 Abs. 1 und 216 Abs. 1 OR. 1. Auslegung einer Regelung über den Kaufpreis, die eine Übernahme bestehender Grundpfandschulden ausschliesst (Erw. 2). 2. Bei diesem Ergebnis lässt sich nicht sagen, die Pflicht des Verkäufers zur Ablösung der Pfandschulden sei durch die öffentliche Beurkundung des Vertrages nicht gedeckt (Erw. 3).
102 IB 314 () from 15. Oktober 1976
Regeste: Zulässigkeit der verwaltungsrechtlichen Klage. Die Beziehungen zwischen dem Mieter eines in einem Bahnhof installierten Schliessfaches und den SBB sind privatrechtlicher Natur; Haftungsansprüche sind vor den Zivilgerichten und nicht mit verwaltungsrechtlicher Klage beim Bundesgericht geltend zu machen.
104 IA 278 () from 1. März 1978
Regeste: Art. 59 BV; Gerichtsstandsklausel. Für einen gültigen Verzicht auf den Wohnsitzrichter kann nach Massgabe des Vertrauensprinzips erforderlich sein, dass eine geschäftlich unerfahrene und rechtsunkundige Partei auf die Gerichtsstandsklausel besonders hingewiesen und ihr deren Bedeutung erklärt wird. Das gilt auch dann, wenn die Klausel an sich unmissverständlich abgefasst und von den übrigen Vertragsbestimmungen abgehoben ist (Präzisierung der Rechtsprechung, E. 3); Anwendung im konkreten Einzelfall (E. 4).
105 II 16 () from 23. Januar 1979
Regeste: 1. Zustandekommen des Vertrages, Art. 1 Abs. 1 und Art. 18 Abs. 1 OR. Auslegung der Willensäusserungen nach Treu und Glauben und Bedeutung des übereinstimmenden inneren Willens der Parteien (E. 2-4). 2. Irrtum, Art. 24 Abs. 1 Ziff. 1 und 4 und Abs. 2 OR. Erklärungsirrtum, Grundlagenirrtum, Irrtum im Beweggrund (E. 5).
105 II 23 () from 20. Februar 1979
Regeste: Kaufvertrag, Erklärungsirrtum. Art. 1 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 3 OR. Auslage von Waren in einem Schaukasten ausserhalb des Geschäftslokales (E. 1). Art. 24 Abs. 1 Ziff. 3 OR. Erklärungsirrtum und Vertrauensgrundsatz (E. 2). Art. 26 OR. Schadenersatzpflicht des fahrlässig Irrenden (E. 3).
105 II 75 () from 6. Februar 1979
Regeste: Schadenersatz aus culpa in contrahendo. 1. Art. 16 Abs. 1 OR. Die seit Beginn der Vertragsverhandlungen vorbehaltene Schriftlichkeit dient nicht bloss der Beweissicherung. Kein Verzicht auf die Schriftform durch vertragsähnliches Verhalten, wenn die endgültige Einigung noch aussteht (E. 1). 2. Haftung aus culpa in contrahendo wegen fahrlässiger Verletzung der Aufklärungspflicht (E. 2). 3. Der Geschädigte hat Anspruch auf Ersatz des Schadens, der ihm dadurch entstanden ist, dass er sich auf die nachträglich gescheiterten Verhandlungen eingelassen hat. Überprüfung der Schadensermittlung durch das Bundesgericht (E. 3).
106 IA 163 () from 22. Februar 1980
Regeste: Art. 4 und 22ter BV: Pensionsordnung, wohlerworbene Rechte. 1. Wann kommt den finanziellen Ansprüchen der Beamten der Charakter wohlerworbener Rechte zu? (E. 1a). 2. Welche verfassungsmässigen Rechten können zum Schutz wohlerworbener Rechte angerufen werden? Präzisierung der Rechtsprechung (E. 1b). 3. Inwieweit werden durch § 14 Abs. 3 des luzernischen Behördengesetzes wohlerworbene Rechte geschaffen? (E. 2-4).
107 II 189 () from 10. März 1981
Regeste: Mitteilung der Mietzinserhöhung (Art. 18 BMM). Die zehntägige Frist von Art. 18 Abs. 1 in fine BMM nimmt ihren Anfang mit dem Empfang der Mitteilung der Mietzinserhöhung. Kann die eingeschrieben versandte Mitteilung dem Empfänger nicht sofort zugestellt werden, gilt sie als am Tag empfangen, an dem sie bei der Post abgeholt wird, spätestens aber am Ende der mit der Abholungseinladung gesetzten Frist (E. 2). Erfolgt die Mitteilung der Mietzinserhöhung weniger als zehn Tage vor Beginn der Kündigungsfrist, ist sie nicht nichtig, entfaltet ihre Wirkungen aber erst auf den nach Vertrag oder Gesetz nächstzulässigen Kündigungstermin (E. 3).
107 II 226 () from 16. Juni 1981
Regeste: Forderung gegen Solidarschuldner. Wirkung des mit einem der Schuldner geschlossenen Vergleichs auch für die übrigen. 1. Art. 147 Abs. 2 OR. Umstände, die eine Gesamtbefreiung rechtfertigen. Frage offen gelassen, ob ein solcher Umstand darin liegt, dass der am Vergleich beteiligte Schuldner wegen des zwischen den Solidarschuldnern bestehenden und dem Gläubiger bekannten Regressverhältnisses für die gesamte Schuld aufkommen muss (E. 3). 2. Befreiende Wirkung des Vergleichs für alle Solidarschuldner aufgrund der Willensäusserungen der Parteien beim Vertragsabschluss (E. 4 und 5).
107 II 417 () from 22. Oktober 1981
Regeste: Rechtsanwendung (Art. 63 OG), Vertragsauslegung nach den Umständen (Art. 18 Abs. 1 OR). 1. Ob ein vertraglicher oder ausservertraglicher Anspruch geltend gemacht wird, ist vom Richter aufgrund des behaupteten und nachgewiesenen Sachverhalts von Amtes wegen zu beurteilen (E. 4). 2. Nach dem Vertragsschluss eintretende Umstände ergeben nicht einen hypothetischen, sondern den wirklichen Parteiwillen, der als tatsächliche Feststellung der Überprüfung im Berufungsverfahren entzogen ist (E. 6).
107 II 489 () from 26. November 1981
Regeste: Internationales Privatrecht; Anwendung einer ausländischen Subrogationsnorm des Sozialversicherungsrechts. Ausländisches öffentliches Recht ist in der Schweiz dann zu berücksichtigen, wenn es das in der Schweiz anwendbare ausländische Privatrecht unterstützt (E. 3). Ausländische öffentlichrechtliche Subrogationsklauseln des Sozialversicherungsrechts sind unter dem Vorbehalt der Ähnlichkeit in der Schweiz anzuwenden, sofern die Rechtsstellung des Haftpflichtigen dadurch nicht verschlechtert wird. Die Frage der Haftpflicht ist aber nach dem Recht zu beurteilen, das am Unfallort gilt (E. 4). Bei Anwendung des Kumulationsstatuts ist für eine ausländische Krankenversicherung der Rückgriff auf den Haftpflichtigen nur möglich, wenn diesen ein Verschulden trifft. Ist der Haftpflichtige eine juristische Person, so stellt sich die Frage, ob ein Verschulden eines ihrer Organe vorliegt (E. 5).
108 II 112 () from 31. März 1982
Regeste: Art. 2 Abs. 2 und 253 OR. Unvollständiger Mietvertrag. Ergänzung durch den Richter. Ein mietvertragsähnliches Verhältnis liegt vor, wenn eine durch Gebrauchsüberlassung bereits erfüllte Vereinbarung einzig hinsichtlich der Höhe einer nur grundsätzlich vereinbarten Vergütung unbestimmt ist. Richterliche Ergänzung des Vertrages nach Treu und Glauben.
108 II 419 () from 14. Dezember 1982
Regeste: Vertragsanfechtung und Schadenersatzanspruch wegen absichtlicher Täuschung, Haftung für Täuschungshandlungen eines Abschlussgehilfens. Die getäuschte Partei kann ihre Schadenersatzforderung sowohl aus unerlaubter Handlung wie aus culpa in contrahendo ableiten. Bei der culpa in contrahendo richtet sich die Haftung für Hilfspersonen nach Art. 101 OR.
108 II 490 () from 5. Oktober 1982
Regeste: Art. 44-46 OG. Das Regressverhältnis zwischen solidarisch haftenden Steuerschuldnern untersteht öffentlichem Recht. Ein kantonales Urteil über eine entsprechende Regressforderung befindet daher nicht über eine Zivilrechtsstreitigkeit, weshalb es nicht mit Berufung angefochten werden kann.
109 II 116 () from 12. Juli 1983
Regeste: Ausführung von gefälschten Zahlungsaufträgen durch eine Bank; Wegbedingung der Haftung. 1. Gültigkeit einer vorgedruckten Freizeichnungsklausel, die vom Kontoinhaber unterschriftlich anerkannt worden ist (E. 2). 2. Frage offen gelassen, ob Art. 100 Abs. 2 und Art. 101 Abs. 3 OR auch auf Banken anwendbar sind, weil hier die Bank kein Verschulden trifft (E. 3).
109 II 213 () from 21. Juni 1983
Regeste: Kaufrecht, Allgemeine Geschäftsbedingungen. 1. Gültigkeit vorformulierter Vertragsbestimmungen, nach denen der Käufer auf Gewährleistungsansprüche und deren Verrechnung mit der Kaufpreisforderung gegenüber dem Erwerber der Kaufpreisforderung gemäss Art. 199 und 169 Abs. 1 OR verzichtet (E. 1). 2. Tragweite der sogenannten Ungewöhnlichkeitsregel nach der herrschenden Lehre (E. 2a). Verzicht auf Stellungnahme, weil hier so oder anders kein Anwendungsfall vorliegt (E. 2b).
109 II 452 () from 6. Dezember 1983
Regeste: Gültigkeit allgemeiner Geschäftsbedingungen, Ungewöhnlichkeitsregel; Vertretungsbefugnis des bauleitenden Architekten nach SIA-Norm 118, Ausgabe 1977. 1. Anwendung der Ungewöhnlichkeitsregel, Voraussetzungen: - Schutz der schwachen oder unerfahrenen Vertragspartei (E. 5a). - Beurteilung der Ungewöhnlichkeit nach subjektivem und objektivem Massstab (E. 5b). 2. Art. 154 Abs. 3 und Art. 155 Abs. 1 der SIA-Norm 118 sind für einen branchenfremden, "einmaligen" Bauherrn ungewöhnlich und daher unverbindlich (E. 5c).
110 II 293 () from 29. Mai 1984
Regeste: Rechtslage nach dem Erwerb vinkulierter Namenaktien infolge Erbgangs. 1. Lehnt die Aktiengesellschaft Personen, die vinkulierte Namenaktien geerbt haben, gestützt auf Art. 686 Abs. 4 OR als neue Aktionäre ab, so hat sie ihnen den wirklichen Wert der Aktien zu ersetzen (E. 2 und 4). 2. Kein Fall unerlaubten Erwerbs eigener Aktien nach Art. 659 Abs. 1 OR (E. 3a); unerlaubte Einlagerückgewähr im Sinne von Art. 680 Abs. 2 OR (E. 3b)? 3. Kein Erklärungs- oder Grundlagenirrtum der Gesellschaft wegen Unterschätzung des wirklichen Werts der Aktien (E. 5).
112 II 347 () from 3. Juni 1986
Regeste: Auftrag oder ausservertragliches Handeln? Passivlegitimation. Das Ersuchen um Schätzung eines Kunstgegenstandes durch ein Unternehmen, das auf den Handel mit Kunstgut spezialisiert ist, ist hier als Auftrag zu werten (E. 1a und b). Passivlegitimation, wenn die schweizerische Tochtergesellschaft für die Begutachtung das ausländische Mutterhaus beizieht (E. 1c). Haftung des Beauftragten bei erlaubter Substitution. Substituiert der Beauftragte im eigenen Interesse, haftet er gemäss Art. 101 Abs. 1 OR; nur wenn er im Interesse des Auftraggebers einen Spezialisten beizieht, beschränkt sich die Haftung im Sinne von Art. 399 Abs. 2 OR (E. 2). Umfang der Haftung; Art. 44 und 99 Abs. 2 OR. In der Unentgeltlichkeit und dem hohen Risiko einer Fehlschätzung, das den Klägern bewusst sein musste, kann eine stillschweigende Beschränkung der Haftung gesehen werden (E. 3).
115 II 264 () from 17. Juli 1989
Regeste: Versicherungsvertrag und Art. 164 Abs. 1 OR. Frage der Abtretbarkeit des Befreiungsanspruchs des Versicherten. Auslegung einer Versicherungsvertragsbestimmung über den Umfang der Gefahr (Art. 33 VVG). 1. Auch wenn die Haftpflicht noch nicht anerkannt oder durch gerichtliches Urteil festgestellt ist, kann der Befreiungsanspruch des Versicherten gegenüber der Versicherung an den Geschädigten abgetreten werden (E. 3). 2. Auslegung der Vertragsbestimmung, wonach Schäden nicht gedeckt sind, die der Versicherte bei der vorsätzlichen Begehung eines Verbrechens oder Vergehens verursacht hat (E. 5).
115 II 474 () from 24. Oktober 1989
Regeste: Haftung des gewerbsmässigen Anbieters von Ferienwohnungen. 1. Auf das gewerbsmässige Ferienwohnungsgeschäft finden die zum Reisevermittlungs- und zum Reiseveranstaltungsvertrag entwickelten Grundsätze Anwendung. Tritt der Anbieter von Ferienwohnungen bloss als Vermittler auf, so haftet er nur für die Sorgfalt in der Geschäftsbesorgung; ist er dagegen weitergehend als Veranstalter zu betrachten, so hat er zusätzlich für den Eintritt des Veranstaltungserfolges einzustehen (E. 2a). Umstände, die für eine Haftung als Veranstalter sprechen (E. 2b). Beurteilung der Erfolgshaftung nach Mietrecht (E. 2c und d). 2. Beeinträchtigungen, die - wie entgangener Feriengenuss - nicht das Vermögen betreffen, berechtigen nicht zu Schadenersatz nach Art. 41 OR; sie können höchstens - falls die Voraussetzungen des Art. 49 OR erfüllt sind - zu einem Genugtuungsanspruch führen (E. 3). 3. Voraussetzungen des Feststellungs- und des Publikationsanspruchs gemäss Art. 2 aUWG (E. 4).
116 II 431 () from 22. Mai 1990
Regeste: Streitwert (Art. 46 OG). Täuschung (Art. 28 OR). Kaufvertrag; Auslegung nach dem Vertrauensgrundsatz. 1. Streitwert der Wandelungsklage (Art. 46 OG) (E. 1). 2. Das Verschweigen von Tatsachen ist nur dann ein täuschendes Verhalten, wenn eine Aufklärungspflicht besteht (E. 3a). Bei der Auslegung eines Begriffs nach dem Vertrauensprinzip ist allein entscheidend, welches Wissen ein Vertragspartner beim anderen nach Treu und Glauben voraussetzen darf. Meinungen von Experten und Amtsstellen sind unbeachtlich (E. 3b).
116 II 450 () from 12. Juli 1990
Regeste: Werkvertrag; Vertragsrücktritt ex nunc (Art. 366 Abs. 1 OR); Mängelhaftung (Art. 368 OR, Art. 169 SIA-Norm 118). Tritt der Besteller vom Werkvertrag nach Art. 366 Abs. 1 OR zurück und beansprucht er gegen Vergütung das begonnene Werk, liegt eine Vertragsauflösung ex nunc vor (E. 2a/aa). Ein solches Teilwerk ist hinsichtlich der Rechtsfolgen, insbesondere der Mängelrechte, dem vollendeten Werk gleichgestellt; Anwendung von Art. 169 SIA-Norm 118 bei entsprechender vertraglicher Abmachung (E. 2b/aa).
116 V 218 () from 4. September 1990
Regeste: Art. 73 Abs. 1 und 4 BVG. Streitigkeiten über die berufliche Vorsorge im engeren Sinn zwischen Versicherten bzw. Anspruchsberechtigten und einer (provisorisch) registrierten Verbandsvorsorgeeinrichtung unterliegen dem Rechtsweg nach Art. 73 Abs. 1 und 4 BVG (Erw. 1). Art. 1 ff. OR. Freiwillige Vorsorge für Selbständigerwerbende (nicht nach BVG): Rechtsnatur und Auslegung des Vorsorgevertrages (Erw. 2). Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrages (Erw. 3b). Art. 4 ff. VVG, Art. 23 ff. OR. Anzeigepflichtverletzung im Bereich der freiwilligen Vorsorge Selbständigerwerbender (nicht nach BVG). Der Tatbestand der Anzeigepflichtverletzung beurteilt sich bei Fehlen entsprechender statutarischer bzw. reglementarischer Bestimmungen nicht nach den Regeln über die Mängel beim Vertragsabschluss (Art. 23 ff. OR), sondern analogieweise nach Art. 4 ff. VVG (Erw. 4). Umfang der Anzeigepflicht (Erw. 5a). Ob die Anzeigepflicht verletzt ist, ist verschuldensunabhängig nach objektiven und subjektiven Kriterien zu prüfen (Erw. 5b). Bei der vierwöchigen Frist von Art. 6 VVG handelt es sich um eine Verwirkungsfrist; sie beginnt zu laufen, sobald die Vorsorgeeinrichtung zuverlässige Kenntnis von Tatsachen erhält, die den sicheren Schluss auf Anzeigepflichtverletzung zulassen (Erw. 6a).
117 II 394 () from 1. Oktober 1991
Regeste: Prozessuales Verhalten als unerlaubte Handlung im Sinne von Art. 41 OR. 1. Wenn das prozessbezogene Verhalten als solches und nicht das im Prozess zu beurteilende Ereignis eine rechtswidrige Handlung darstellt, besteht ein bundesrechtlicher Anspruch gegen den Schädiger auf Ersatz der dadurch entstandenen Prozesskosten. Der Geschädigte kann diesen Anspruch in der Regel in Konkurrenz mit einem allfälligen Anspruch aus dem kantonalen oder ausländischen Verfahrensrecht geltend machen (E. 3). 2. Materielle Voraussetzungen, unter denen ein prozessuales Verhalten eine Haftung gemäss Art. 41 ff. OR begründen kann (E. 4).
118 II 42 () from 22. Januar 1992
Regeste: Art. 266n OR. Separate Zustellung der Kündigung an den Ehegatten des Mieters. Wie für die Kündigung selbst gilt auch für das dem Ehegatten separat zuzustellende Kündigungsschreiben, dass empfangsbedürftige Willenserklärungen dem Adressaten zugehen, sobald sie in seinen Machtbereich gelangen. Zustellung an die Ehefrau durch Übergabe des an sie adressierten Kündigungsdoppels an den Ehemann (E. 3).
118 II 295 () from 17. Juni 1992
Regeste: Art. 1 und Art. 18 OR. Übernahmebedürftigkeit von SIA-Normen. Als Grundlage für die Bestimmung des geschuldeten Werklohns bedürfen auch technische Regeln zur Ermittlung der nach Einheitspreisen zu vergütenden Menge der Übernahme in den Werkvertrag. Das gilt erst recht für Regeln, die dem Unternehmer ein Abweichen vom tatsächlichen Ausmass gestatten (E. 2).
118 V 264 () from 13. Oktober 1992
Regeste: Art. 6bis, 11 und 30 Abs. 1 KUVG, Art. 60 ff. ZGB. Zur Frage der Beendigung der Kassenmitgliedschaft wegen Nichtbezahlung der Mitgliederbeiträge: Umfassende Prüfung sämtlicher Beendigungsgründe unter sozialversicherungs- und vereinsrechtlichen Gesichtspunkten. - Bestätigung der Rechtsprechung zum Ausschluss, namentlich in bezug auf dessen formelle Voraussetzungen (Erw. 3a). - Bei der in den Kassenstatuten verlangten Schriftlichkeit der Austrittserklärung handelt es sich um ein Gültigkeitserfordernis, womit die Annahme eines stillschweigenden oder konkludenten Austritts entfällt (Erw. 4b). Abgesehen davon bedürfte es zu einer solchen Annahme hinreichender äusserer Umstände, die den Schluss auf den eindeutigen Willen des Versicherten zuliessen (Erw. 6b/bb). - Die automatische Beendigung der Mitgliedschaft aufgrund bestimmter Umstände setzt eine statutarische Grundlage voraus (Erw. 4b, Erw. 6b/cc). - Frage offengelassen, ob blosser Zeitablauf zusammen mit der anhaltenden Verletzung der Beitragspflicht zur Verwirkung der Kassenmitgliedschaft führen könnte; diesbezüglich anwendbare Kriterien (Erw. 7b). Auf jeden Fall wäre bei Annahme eines konkludenten Austritts der Versicherte darüber mittels Verfügung oder entsprechender Mitteilung zu informieren (Erw. 7c).
119 II 437 () from 13. Juli 1993
Regeste: Verzug des Gläubigers. Ungerechtfertigte Bereicherung des Schuldners. 1. Der Schuldner einer Holschuld setzt den Gläubiger bereits mit einem bloss verbalen Anbieten der Leistung (Verbaloblation) in Verzug (E. 2b). 2. Fall eines Mieters, der den Mietvertrag kündigt und den Vermieter in Verzug setzt hinsichtlich der Rücknahme des Mietgegenstandes, diesen in der Folge aber weiter benützt, ohne dass der Vermieter sich dem widersetzt. Rechtsgrund, aus welchem der Mieter den Vermieter zu entschädigen hat; im vorliegenden Fall, ungerechtfertigte Bereicherung (E. 3).
119 II 443 () from 5. August 1993
Regeste: Verantwortlichkeit des Mieters eines Personenwagens; Kaskoversicherung. 1. Einfluss der Ungewöhnlichkeitsregel (E. 1a) und der Lesbarkeit (E. 1b) auf die Gültigkeit von vorformulierten allgemeinen Geschäftsbedingungen. 2. Eine Klausel über die Haftung des Mieters in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Autovermieters, die erheblich von den üblichen Regeln der Kaskoversicherung abweicht, ist nach Art. 8 lit. a UWG unlauter (E. 1c). 3. Schweres Verschulden im Sinne von Art. 14 Abs. 2 VVG (E. 2a); Verantwortlichkeit des Mieters (E. 2b).
120 II 197 () from 21. Juni 1994
Regeste: Stellvertretung; Vertrauenshaftung (Art. 33 Abs. 3 OR). Kriterien der normativ zurechenbaren, auf Rechtsschein beruhenden Vollmacht (E. 2a). - Voraussetzungen der Vertrauenshaftung nach Art. 33 Abs. 3 OR (E. 2b). - Tatsächlicher oder objektiver Vertretungswille des Vertreters (E. 2b/aa; Präzisierung der Rechtsprechung). Verneinung einer kaufmännischen Rechtsscheinvollmacht im vorliegenden Fall (E. 3).
122 III 5 () from 27. Dezember 1995
Regeste: Unerlaubte Handlung; Genugtuung; Verjährung (Art. 41 ff., Art. 49 Abs. 1 sowie Art. 60 Abs. 2 OR). Anwendung der längeren strafrechtlichen Verjährungsfrist von Art. 60 Abs. 2 OR auf selbständige Genugtuungsansprüche von Angehörigen (E. 2).
122 III 43 () from 18. Januar 1996
Regeste: Gerichtsstand bei einem internationalen Kaufvertrag (Art. 1 IPRG, Art. 5 Ziff. 1 LugÜ, Art. 57 f. WKR). Der Erfüllungsort, der gemäss Art. 5 Ziff. 1 LugÜ den Gerichtsstand bestimmt, befindet sich bei einem internationalen Kauf mangels anderer Abrede am Ort der Niederlassung des Verkäufers oder bei einem Geschäft Zug um Zug am Ort der Übergabe (Art. 1 Abs. 2 IPRG i.V.m. Art. 57 Abs. 1 WKR). Bedeutung des Begriffs Zug um Zug nach Art. 57 Abs. 1 lit. b WKR (E. 3).
122 III 53 () from 25. Januar 1996
Regeste: Schadenszins in der Vertragshaftung, Höhe und Berechnungszeitpunkt; kaufmännischer Verkehr (Art. 73, 104 Abs. 1 und 3, 106 OR). Abgrenzung von Schadens- und Verzugszins (E. 4a). Höhe des Schadenszinses in der Vertragshaftung (Art. 104 und 106 OR). Die Bestimmung von Art. 104 Abs. 3 OR bezieht sich auf den objektiv kaufmännischen Verkehr (E. 4b). Die Schadensberechnung ist im Regelfall auf den vertraglichen Erfüllungszeitpunkt vorzunehmen (E. 4c).
122 III 66 () from 21. Dezember 1995
Regeste: Agenturvertrag mit Alleinvertretungsrecht (Art. 418a ff. OR). Anspruch auf Provision bei unmöglicher Vermittlungstätigkeit (E. 3a-c). Die Kundschaftsentschädigung (Art. 418u OR) ist Ausgleich für den Geschäftswert (E. 3d).
122 III 118 () from 7. März 1996
Regeste: Art. 6 VVG; Auslegung vorformulierter Bestimmungen eines Versicherungsvertrags. Das Antragsformular kann Bestandteil des Versicherungsvertrags werden (E. 2b). Wird in diesem Formular auf die Anzeigepflicht von Gefahrstatsachen bei Vertragsschluss hingewiesen und enthalten die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) eine Klausel, welche die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht von während des laufenden Vertrages veränderten Gefahrstatsachen mit Art. 6 VVG vergleichbar regelt, kann nur eine klar verfasste Vertragsbestimmung die Folgen der Verletzung der anfänglichen Anzeigepflicht durch den Versicherungsnehmer nachträglich mildern (E. 2c/aa). Äussert sich eine Norm der AVB zur Verletzung der Anzeigepflicht, ist anhand ihres Inhalts und ihrer systematischen Stellung im Regelwerk zu prüfen, ob damit die Anzeigepflicht von Gefahrstatsachen bei Abschluss des Vertrages oder danach geregelt wurde (E. 2c). Bundesrecht ist verletzt, wenn für die Auslegung von AVB direkt die auf Zweifelsfälle zugeschnittene Unklarheitsregel herangezogen wird (E. 2d).
123 III 35 () from 20. August 1996
Regeste: Internationales Privatrecht; Konsens und Auslegung eines Verweisungsvertrags; Widerklage und Zuständigkeit. Ob ein Verweisungsvertrag zustande gekommen ist, ist vorliegend altrechtlich zu beurteilen, was zur Anwendung der lex fori führt (E. 2a). Auslegungsregeln, massgebende Vertragsgrundlage und Rechtswahl aus normativer Bindung (E. 2b-d). Die ausschliessliche Gerichtsstandsvereinbarung für eine mit Widerklage geltend gemachte Forderung derogiert der gesetzlichen Widerklagezuständigkeit. Für die Widerklage ist eine vorbehaltlose Einlassung gemäss Art. 6 IPRG möglich (E. 3).
123 III 165 () from 21. November 1996
Regeste: Freiwillige öffentliche Versteigerung; Wegbedingung der Sachgewährleistung (Art. 234 Abs. 3 OR). Auslegung von Auktionsbedingungen, insbesondere der Freizeichnungsklausel, und die Bedeutung von Beschreibungen im Auktionskatalog (E. 3 und 4).
124 II 570 () from 4. November 1998
Regeste: Art. 30a ff. BVG; Art. 331d OR und Art. 331e OR; Verwaltungskosten der Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge. Voraussetzungen, unter denen für den Vorbezug oder die Verpfändung von Vorsorgemitteln für den Erwerb von Wohneigentum von Destinatären ein Verwaltungskostenbeitrag erhoben werden kann (E. 2). Erfordernis einer reglementarischen Grundlage (E. 3). Rückerstattung der zu Unrecht erhobenen Beiträge (E. 4).
124 III 259 () from 25. Mai 1998
Regeste: Art. 98a OG; Art. 927 Abs. 3 OR; Art. 14 der Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister; Rechtsschutz in Handelsregistersachen; Instanzenzug; Kosten. Art. 98a OG verlangt auch in Handelsregistersachen zwingend eine gerichtliche Kontrolle (E. 2). Eine kantonale Rechtsmittelordnung, welche in Handelsregistersachen zunächst eine administrative und anschliessend eine richterliche Aufsicht vorsieht, ist nicht bundesrechtswidrig (E. 3). Die Spruchgebühr im kantonalen Rechtsmittelverfahren bemisst sich ausschliesslich nach Art. 14 der Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister (E. 4).
125 III 263 () from 29. April 1999
Regeste: Software-Lizenzvertrag. Das in den allgemeinen Vertragsbedingungen vorgesehene Recht, die lizenzierte Software zu ändern, gilt nur insoweit, als die Abänderbarkeit der Software durch die individuellen Vertragsergänzungen nicht eingeschränkt wird. Tragweite der Aufklärungspflicht der Lizenzgeberin als Verfasserin des Lizenzvertrages über darin verwendete EDV-technische Begriffe (E. 4b). Wurde vertraglich vereinbart, dass die Installation der Software im Object Code erfolge, in der Folge aber auch der Source Code installiert, darf die Lizenznehmerin darin nach Treu und Glauben keine Offerte zur Vertragsänderung, mit der ihr ein unentgeltliches Nutzungsrecht am Source Code eingeräumt werden soll, erblicken (E. 4c).
126 III 375 () from 7. August 2000
Regeste: Übernahme der Aktiven und Passiven einer Kommanditgesellschaft, die sich gegenüber einer Bank verbürgt hat, durch eine Aktiengesellschaft. Befreiung der Kommanditgesellschaft, die Solidarbürgin der Bank geblieben ist, durch die Novationswirkung der Schuld, welche die Aktiengesellschaft wegen der Übernahme der Aktiven und Passiven gegenüber der Bank eingegangen ist (Art. 181 OR, Art. 116 OR, Art. 147 Abs. 2 OR). Die Übernahme der Aktiven und Passiven einer Kommanditgesellschaft, die sich gegenüber einer Bank verbürgt hat, durch eine Aktiengesellschaft hat zur Folge, dass die Kommanditgesellschaft während der zweijährigen Frist von Art. 181 Abs. 2 OR Bürgin bleibt, es sei denn, sie werde durch die Bank von der Haftung befreit. Durch Auslegung der Willenserklärungen der Vertragsparteien ist zu ermitteln, ob die Novation der von der Aktiengesellschaft als Übernehmerin gegenüber der Bank eingegangenen Schuld die Kommanditgesellschaft von der solidarischen Haftung befreit, die sie gemäss Art. 181 Abs. 2 OR zusammen mit der Aktiengesellschaft trifft (E. 2).
128 III 419 () from 19. August 2002
Regeste: Nichtlandwirtschaftliche Pacht; Vereinbarung über die Anpassung des Pachtzinses während der Dauer des Pachtvertrages (Art. 253b Abs. 1 und 269d OR). Unterscheidung zwischen Miet- und Pachtvertrag (E. 2.1). Art. 269d OR ist nicht anwendbar im Fall eines befristeten Miet- oder Pachtvertrages. Ebenso wenig ist diese Bestimmung anwendbar, wenn bei einem unbefristeten Vertrag eine sofortige Miet- oder Pachtzinserhöhung - und nicht eine Erhöhung auf den nächstmöglichen Kündigungstermin - vereinbart wird (E. 2.4.1). Bedingungen für eine vertragliche Anpassung des Miet- oder Pachtzinses (E. 2.4.2 und 2.4.3).
129 III 35 () from 7. Mai 2002
Regeste: Verpflichtung der Post zur Beförderung von nicht abonnierten Zeitungen (Art. 35 BV; Art. 2-4, 9 und 15 PG; Art. 1 OR). Die Beförderung von nicht abonnierten Zeitungen zählt nicht zu der von der Post obligatorisch zu erbringenden Grundversorgung (Universaldienst, Art. 2-4 und 15 PG), sondern gehört zu den Dienstleistungen, welche die Post erbringen kann, grundsätzlich aber nicht erbringen muss (Wettbewerbsdienst, Art. 9 PG; E. 4). Im Bereich der Wettbewerbsdienste ist die Post gleich zu behandeln wie ihre private Konkurrenz. Eine spezielle Grundrechtsbindung der Post, aus welcher eine Beförderungspflicht abgeleitet werden könnte, ist zu verneinen (E. 5). Eine privatrechtliche Kontrahierungspflicht kann sich ausnahmsweise aus dem Verbot des Verstosses gegen die guten Sitten ergeben. Im vorliegenden Fall ist eine Kontrahierungspflicht auf dieser Grundlage zu bejahen (E. 6).
129 III 320 () from 21. Februar 2003
Regeste: Vertragsrechtliche Auswirkungen einer Beamtenbestechung. Verträge, die durch Schmiergelder bewirkt werden, haben nicht ohne weiteres einen rechts- oder sittenwidrigen Inhalt (Bestätigung der Rechtsprechung). Der durch Bestechung eines Beamten bewirkte Vertrag fällt nur dann unter die Verbotsnormen von Art. 19 und 20 OR, wenn das strafbare Verhalten sich auf den Vertragsinhalt erstreckt (E. 5.2). Zustandekommen des Vertrages trotz Korruption (E. 6.2)? Unverbindlichkeit des Vertrages wegen absichtlicher Täuschung (E. 6.3)? Folgen der Vertragsanfechtung wegen eines Willensmangels. Grundsatz: Dahinfallen des Vertrages ex tunc (E. 7.1.1). Bei ganz oder teilweise abgewickelten Dauerschuldverhältnissen: Kündigung ex nunc (E. 7.1.2); Vorbehalt (E. 7.1.4). Unterschied zum faktischen Vertragsverhältnis (E. 7.1.3). Vergütung der erbrachten Leistungen (E. 7.2) und Schadenersatz (E. 7.3).
130 II 530 () from 25. August 2004
Regeste: Art. 20, 32 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a, Art. 52 BEHG; Art. 15, 27 und 31 BEHV-EBK; Pflicht zur Unterbreitung eines öffentlichen Übernahmeangebots an die Minderheitsaktionäre einer Gesellschaft gestützt auf eine gruppeninterne Übertragung von Aktien ("Quadrant AG"). Die Eidgenössische Bankenkommission ist an eine Einschränkung des Verfahrensgegenstandes durch die Übernahmekommission nicht gebunden (E. 2). Wird beim Erwerb der Stimmrechte in gemeinsamer Absprache mit Dritten gehandelt, bestimmt sich eine allfällige Angebotspflicht für die Gruppe und die einzelnen Aktionäre bzw. Untergruppen je getrennt, was intertemporalrechtlich dazu führt, dass gegebenenfalls unterschiedliche Grenzwerte zu beachten sind (E. 5). Ein Handeln in gemeinsamer Absprache mit Dritten setzt eine minimale innere Finalität und äussere Organisiertheit voraus; es kann rechtsverbindlich auch auf einem konkludenten Verhalten beruhen. Die konzertierte Aktion muss auf die Beherrschung der Gesellschaft ausgerichtet sein; dies ist der Fall, wenn der gemeinsame Erwerb der Aktien die Beherrschung objektiv ermöglicht und aufgrund der Umstände darauf geschlossen werden muss, dass eine solche auch angestrebt ist (E. 6). Da das Gesetz auch Sachverhalte der Angebotspflicht unterwirft, für die sie sich vom Regelungszweck her nicht rechtfertigt, ist Art. 32 Abs. 2 lit. a BEHG grosszügig auszulegen und eine Ausnahme bei gruppeninternen Verschiebungen zu gewähren, wenn keine Hinweise für ein Umgehungsgeschäft bestehen oder andere Gründe dagegen sprechen. Entscheidend ist, ob die Verschiebung innerhalb der Gruppe einen Kontrollwechsel bewirkt, der für die Minderheitsaktionäre eine (zusätzliche) Benachteiligung zur Folge hat (E. 7).
130 III 19 () from 2. Oktober 2003
Regeste: a Gesamtarbeitsvertrag (GAV); Nachwirkung nach Ablauf der Geltungsdauer. Der Wegfall des GAV verändert den Inhalt der unterstellten Einzelarbeitsverträge vorbehältlich anderer Abrede nicht (E. 3.1).
130 III 345 () from 23. Dezember 2003
Regeste: Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter; Vertrauenshaftung (Art. 2 ZGB). Die Haftung eines Liegenschaftenschätzers aus Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter wäre selbst nach Auffassung der Befürworter dieser Rechtsfigur nur denkbar, wenn der Verkäufer der Liegenschaft im Einverständnis mit den Käufern einen Schätzungsauftrag in eigenem Namen erteilt und dem Liegenschaftenschätzer die gemeinsame Interessenlage offen gelegt hätte (E. 1). Ein Gutachter kann bereits bei einer mittelbaren Beziehung gegenüber einem vertragsfremden Dritten aus erwecktem Vertrauen haftbar werden. Dabei spielt keine Rolle, ob der Gutachter den Dritten kennt oder zumindest weiss, um wen es sich handelt, denn das Haftungsrisiko richtet sich nach den davon unabhängigen Kriterien des Inhalts der Expertise und deren Verwendungszweck (E. 2). Haftung im vorliegenden Fall verneint (E. 3).
130 V 103 () from 10. Oktober 2003
Regeste: Art. 5 Abs. 2 FZG; Art. 97 ff. OR: Zustimmung des Ehegatten zur Barauszahlung. Die Rechtsfolgen fehlender Zustimmung des Ehegatten zur Barauszahlung beurteilen sich bei einem vertraglichen Vorsorgeverhältnis nach den Art. 97 ff. OR (Erw. 3.2 und 3.3).
130 V 309 () from 19. Februar 2004
Regeste: Art. 31 Abs. 2 lit. b AVIG; Art. 46 Abs. 2 und Art. 66a Abs. 2 AVIV: Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigung bei betrieblicher Gleitzeitregelung; Auslegung eines Gesamtarbeitsvertrages. Art. 46 Abs. 2 und Art. 66a Abs. 2 AVIV (je in der seit 1. Januar 2000 geltenden Fassung), welche die Anspruchsvoraussetzung der verkürzten Arbeitszeit bei betrieblicher Gleitzeitregelung umschreiben, sind gesetzes- und verfassungskonform (Erw. 4). Art. 26 des Landesmantelvertrages (LMV) für das Schweizerische Bauhauptgewerbe 1998-2000 vom 13. Februar 1998 beinhaltet eine betriebliche Gleitzeitregelung im Sinne von Art. 46 Abs. 2 und Art. 66a Abs. 2 AVIV (Erw. 5).
131 III 257 () from 11. Februar 2005
Regeste: Beendigung der Unternehmenspacht. Verletzung der Rückgabepflicht durch den Pächter in Bezug auf den Kundenstamm. Nachvertragliches Konkurrenzverbot und Pauschalierung des Schadenersatzes (E. 1-4)?
131 III 511 () from 31. Mai 2005
Regeste: a Art. 116, 126 und 196 IPRG; anwendbares Recht. Bestimmung des anwendbaren Rechts im Fall, dass Garantien von einem Vertreter abgegeben werden, dessen Vertretungsbefugnis vom Vertretenen bestritten wird (E. 2).
131 V 55 () from 4. März 2005
Regeste: Art. 52 BVG (in der bis 31. Dezember 2004 gültig gewesenen Fassung); Art. 127 OR: Verjährung des Schadenersatzanspruchs. Der Schadenersatzanspruch unterliegt der zehnjährigen Verjährungsfrist nach Art. 127 OR. (Erw. 3.1) Die Frist beginnt mit der tatsächlichen Beendigung der Organstellung, vorbehältlich vorgängiger Beseitigung der Pflichtverletzung. (Erw. 3.2)
132 II 161 () from 30. Januar 2006
Regeste: Art. 6 Abs. 2, 8 Abs. 1 und 12 ff. BPG, Art. 24 Abs. 1 Ziff. 4, 28, 320 und 328b OR; Aufhebung eines öffentlichrechtlichen Arbeitsvertrags wegen Willensmangels. Der Allgemeine Teil des Obligationenrechts und insbesondere die Normen über die Willensmängel finden im Dienstrecht des Bundes analog Anwendung (E. 3). Ein öffentlichrechtlicher Arbeitsvertrag kann wegen Willensmangels aufgehoben werden, wenn eine Bewerberin während des Vorstellungsgesprächs ein gegen sie hängiges Strafverfahren verschweigt, das geeignet ist, ihre Arbeitsleistung und damit die Vertragserfüllung wesentlich zu beeinträchtigen (E. 4).
132 III 609 () from 14. Juli 2006
Regeste: a Internationales Privatrecht; Anknüpfung der Anweisung (Art. 117 IPRG). Bei der Anweisung ist, vorbehältlich einer Rechtswahl, die Leistung des Angewiesenen als charakteristisch zu betrachten, und zwar sowohl im Verhältnis zwischen dem Anweisenden und dem Angewiesenen wie auch im Verhältnis zwischen dem Angewiesenen und dem Anweisungsempfänger (E. 4).
132 V 127 () from 28. Dezember 2005
Regeste: a Art. 52, Art. 56 Abs. 1 lit. b (in der bis 30. April 1999 in Kraft gestandenen Fassung) und lit. c, Art. 56a Abs. 1 BVG (in der bis 31. Dezember 2004 gültig gewesenen sowie in der seit 1. Januar 2005 geltenden Fassung); Art. 6 ff., Art. 8 Abs. 1 Satz 2 (in Kraft gestanden bis 30. Juni 1998), Art. 11 (aufgehoben per 31. Dezember 1996) SFV 2; Art. 24 ff., Art. 26 Abs. 1 Satz 2 SFV: Verrechnung von Verantwortlichkeitsansprüchen mit Freizügigkeitsleistungen; Vorschussleistungen des Sicherheitsfonds BVG. Einer zahlungsunfähig gewordenen Vorsorgeeinrichtung kann die Verrechnungsmöglichkeit von allfälligen Verantwortlichkeitsansprüchen gegenüber einem Destinatär mit dessen Forderung auf Freizügigkeitsleistungen nicht aus dem Grunde abgesprochen werden, dass der Sicherheitsfonds BVG die Leistungen bevorschusst hat. (Erw. 4)
132 V 149 () from 30. Januar 2006
Regeste: Art. 13 Abs. 2 und Art. 73 BVG: Auslegung und Anwendung von Reglementsbestimmungen in der weitergehenden beruflichen Vorsorge bei Verzicht auf Rentenkürzung im vorzeitigen Altersrücktritt. Die Arbeitgeberin hat sich im Zusammenhang mit einer ihr reglementarisch eingeräumten Potestativbedingung bei der Willensbetätigung von sachlichen Kriterien, den Grundsätzen der beruflichen Vorsorge und den rechtsstaatlichen Minimalanforderungen (Willkürverbot, Rechtsgleichheit) leiten zu lassen. (Erw. 5.2.6)
134 III 390 (4A_499/2007) from 13. Mai 2008
Regeste: Vertrauenshaftung; Verjährung. Ansprüche aus Vertrauenshaftung unterliegen der Verjährungsfrist von Art. 60 OR (E. 4).
134 III 625 (9C_547/2007) from 25. September 2008
Regeste: Art. 1 Abs. 1 und 2 sowie Art. 19 Abs. 1 OR; konsensuale Auflösung der Vereinsmitgliedschaft. Ein Ausscheiden aus einem Verein ist nicht nur durch einseitigen Austritt (Art. 70 Abs. 2 ZGB) möglich, sondern auch durch vertragliche Einigung zwischen Verein und Mitglied (E. 3.5.2). In casu ist die Arbeitgeberfirma, ein Zimmereibetrieb, wie die meisten Holzbaufirmen aufgrund zulässiger vertraglicher Übereinkunft auf Ende März 2003 aus dem Schweizerischen Baumeisterverband (SBV) ausgeschieden. Sie unterstand somit nie dem Geltungsbereich des am 1. Juli 2003 in Kraft getretenen, zwischen dem SBV und zwei Gewerkschaften geschlossenen Gesamtarbeitsvertrags für den flexiblen Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe (GAV FAR), weshalb ihrem Arbeitnehmer von vornherein keine Überbrückungsrente nach GAV FAR zusteht (E. 1-3).
134 V 223 (9C_568/2007) from 14. März 2008
Regeste: a Art. 99 Abs. 1 und 2 BGG; Art. 41 Abs. 2 und Art. 49 Abs. 2 Ziff. 6 BVG; Art. 142 OR. Die im Streit um Invalidenleistungen der beruflichen Vorsorge erstmals vor Bundesgericht erhobene und hier nicht von Amtes wegen zu berücksichtigende Verjährungseinrede ist, als neue Tatsache (Art. 99 Abs. 1 BGG) oder als neues Begehren (Art. 99 Abs. 2 BGG) betrachtet, unzulässig, soweit die Verjährung nicht erst nach dem angefochtenen Entscheid eingetreten ist (E. 2).
135 I 233 (1C_469/2008) from 26. Mai 2009
Regeste: Kommunale Regelung über Quoten und Kontingente von Zweitwohnungen; Art. 50 und 75 BV, Art. 1-3 RPG, kommunale Zuständigkeiten; Art. 36 Abs. 2 und 3, Art. 8, 24, 26, 27 und 127 Abs. 2 BV. Die angefochtene Regelung stellt eine kompetenzgerechte raumplanerische Massnahme der Gemeinde dar (E. 2). Die Quote von Hauptwohnungen im Gebiet "Station", auf 70 % festgelegt und mit grosszügigen Ausnahmen versehen, ist mit Bezug auf den Regelungszweck verhältnismässig (E. 3, 4 und 7). Die Umschreibung der Hauptwohnungen mittels des Begriffs des zivil- und steuerrechtlichen Wohnsitzes verletzt die Niederlassungsfreiheit nicht (E. 5.1-5.3). Die Verpflichtung der Eigentümer von nicht selber benützten Hauptwohnungen, deren Vermietung über eine berufsmässige Gesellschaft vorzunehmen, verletzt weder die Eigentumsgarantie noch die Wirtschaftsfreiheit (E. 5.4 und 8). Die Ersatzabgabe bei Reduktion des Anteils an Hauptwohnungen stellt eine mit den Anforderungen des RPG vereinbare Kausalabgabe dar (E. 9). Die Übergangsbestimmung bewirkt keine Vorwirkung und wahrt den Grundsatz der Nichtrückwirkung (E. 15).
135 III 1 (4A_299/2008) from 28. Oktober 2008
Regeste: Art. 74 Abs. 2 lit. a BGG; Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung; Allgemeine Geschäftsbedingungen; Ungewöhnlichkeitsregel - Inhaltskontrolle. Voraussetzungen für das Vorliegen einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung (E. 1.3). Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen (E. 2). Ungewöhnlichkeit einer Klausel bejaht, die das Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers ausschliesst, wenn das Versicherungsunternehmen den Vertrag aufgrund einer behördlichen Anordnung anpasst (E. 3).
136 III 142 (4A_394/2009) from 4. Dezember 2009
Regeste: Vollstreckung eines wegen Formmangels nichtigen Schenkungsversprechens. Unterscheidung zwischen einem Schenkungsversprechen und einer Handschenkung (E. 3.3). Ein wegen Formmangels nichtiges Schenkungsversprechen, das durch eine Vermögensübertragung erfüllt wurde, ist gemäss Art. 243 Abs. 3 OR als gültige Schenkung von Hand zu Hand zu beurteilen (E. 3.3 und 3.4).
137 III 208 (4A_656/2010) from 14. Februar 2011
Regeste: a Art. 266n OR; Kündigung der Miete der Familienwohnung. Geschäftsräume, die auch der Unterkunft von Ehegatten dienen, von denen mindestens einer Mieter ist, geniessen den Schutz der Art. 266m bis 266n OR. Den Mieter eines Geschäftsraums, der während laufender Mietdauer mit seiner Familie in das Mietobjekt einzieht, trifft die Nebenpflicht, diese Situation dem Vermieter anzuzeigen (E. 2).
137 III 539 (4A_275/2011) from 20. Oktober 2011
Regeste: Gefälligkeitshandlungen ohne Rechtsbindungswillen; Haftung des Gefälligen. Abgrenzung zum Vertrag (E. 4.1); Kinderhüten unter Nachbarinnen für eine beschränkte Dauer als Gefälligkeitshandlung (E. 4.2 und 4.3). Der Gefällige haftet nach den Grundsätzen über die unerlaubte Handlung (E. 5.1); dabei gilt grundsätzlich der eingeschränkte Sorgfaltsmassstab der eigenüblichen Sorgfalt (diligentia quam in suis) (E. 5.2).
137 V 463 (9C_540/2010) from 28. November 2011
Regeste: a Art. 333 Abs. 1 OR; Übergang des Arbeitsverhältnisses mit allen Rechten und Pflichten im Rahmen einer Betriebsübertragung; unterobligatorische Vorsorge. Wenn der Arbeitsvertrag ausdrücklich eine der unterobligatorischen beruflichen Vorsorge zugehörige Versicherungsdeckung vorsieht, so muss der neue Arbeitgeber diese Vorsorge aufrechterhalten und zu den gleichen Bedingungen weiterführen (E. 4.3).
138 III 29 (4A_246/2011) from 7. November 2011
Regeste: Art. 178 und 190 Abs. 2 lit. b IPRG; Art. 20 Abs. 2 OR; Auslegung und Ergänzung einer Schiedsklausel mit teilweise unmöglichem Inhalt. Zustandekommen einer Schiedsvereinbarung, mit der die Parteien eine Institution bezeichnen, die sich für unzuständig erachtet. Behebung der Teilnichtigkeit der abgeschlossenen Schiedsvereinbarung durch Vertragsergänzung aufgrund des hypothetischen Parteiwillens (E. 2).
138 V 366 (9C_88/2012) from 31. Juli 2012
Regeste: Art. 65 ff. BVG; Art. 1f und 44 Abs. 1 BVV 2; Art. 8 Abs. 1 BV; Sanierungsmassnahmen einer Vorsorgeeinrichtung bei Unterdeckung; Änderung einer reglementarischen Übergangsbestimmung, in welcher für Mitglieder, die aus einer anderen Pensionskasse übernommen wurden, die Höhe der Zusatzrente bei Frühpensionierung garantiert war. Die Senkung der Zusatzrente um einen Drittel (E. 2.1) greift in eine qualifizierte reglementarische Zusicherung im Bereich der weitergehenden Vorsorge ein (E. 2.3). Nach vertragsrechtlichen Massstäben (clausula rebus sic stantibus) ist eine unvorhersehbare Äquivalenzstörung nicht gegeben (E. 5). Aus öffentlich-rechtlicher Sicht (E. 6 Ingress) ist ein wohlerworbenes Recht nicht absolut geschützt (E. 6.1). Die ausserordentliche Gefährdung des finanziellen Gleichgewichts der Vorsorgeeinrichtung auf sehr lange Sicht, was zu einem bedeutenden Teil auf ein strukturelles Defizit zurückzuführen ist (E. 6.2.1), rechtfertigt die einseitige Reglementsänderung, da der so herbeigeführte Sanierungsbeitrag sowohl den Prinzipien der Verhältnismässigkeit und Subsidiarität entspricht (E. 6.2.2 und 6.2.4) als auch dem Gebot der Gleichbehandlung der Destinatäre gehorcht (E. 6.3).
140 III 86 (5A_420/2013) from 23. Januar 2014
Regeste: Art. 42 Abs. 2 BGG, Art. 18 Abs. 1 und Art. 32 Abs. 1 OR; Pflicht zur Begründung der Rechtsverletzungen; Willenserklärung durch einen Vertreter. Anforderungen an die Begründung, welche die Verfahrensparteien zu erfüllen haben (E. 2). Auslegung des Willens des Vertreters, der dem Vertretenen zugerechnet wird (E. 4).
140 III 200 (4A_413/2013) from 11. März 2014
Regeste: Art. 2 Abs. 2 ZGB; Art. 163 Abs. 2 und Art. 216 Abs. 2 OR; Vorvertrag zu einem Grundstückkauf, Formmangel, Rechtsmissbrauch, culpa in contrahendo und Konventionalstrafe. Wer sich aufgrund eines Formmangels eines nicht erfüllten Vorvertrags zu einem Grundstückkauf auf die Nichtigkeit dieses Vorvertrags beruft, handelt nicht rechtsmissbräuchlich (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 4). Eine Konventionalstrafe, mit welcher das durch eine culpa in contrahendo entstehende negative Interesse entschädigt werden soll, kann in einem in einfacher Schriftform abgefassten Vorvertrag zu einem Grundstückkauf gültig vereinbart werden (E. 5).
140 III 367 (4A_560/2013) from 30. Juni 2014
Regeste: Art. 61 ZPO; Schiedseinrede im internen Verhältnis. Prüfung einer Schiedseinrede nach Art. 61 ZPO (E. 2); Anwendung im konkreten Fall (E. 3).
141 III 407 (4A_653/2014) from 11. August 2015
Regeste: Art. 322 und 322d OR; sehr hohes Einkommen; Qualifikation eines Bonus als Gratifikation oder Lohnbestandteil? Erreicht oder übersteigt das gesamte Einkommen des Arbeitnehmers das Fünffache des Schweizer Medianlohns (Privatwirtschaft), ist es als sehr hoch zu qualifizieren, womit der Bonus eine Gratifikation darstellt, die vom Willen des Arbeitgebers abhängt (E. 4-7).
141 V 162 (9C_509/2014) from 20. Februar 2015
Regeste: Art. 13 Abs. 1 und Art. 37 Abs. 2 BVG; Altersleistung. Ob mit der Aufgabe der Erwerbstätigkeit vor Erreichen des ordentlichen Rücktrittsalters ein Freizügigkeitsfall oder der Vorsorgefall "Alter" eintritt, bestimmt sich - unter Vorbehalt von Art. 2 Abs. 1bis FZG - nach dem anwendbaren Reglement. Der Bezug einer Überbrückungsrente von der Stiftung für den flexiblen Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe (Stiftung FAR) ändert daran nichts (E. 4.3). Altersleistungen können mindestens im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen in Kapitalform bezogen werden (E. 4.5).
142 I 76 (1C_86/2015, 1C_87/2015) from 20. April 2016
Regeste: Art. 26 und 27 BV, Gesetz über das Wohnungswesen und den Mieterschutz des Kantons Genf (LGL); Vorkaufsrecht zugunsten des Kantons und der Gemeinden; Ausübung dieses Rechts in Bezug auf ein bereits bestehendes Gebäude. Voraussetzungen zur Ausübung des Vorkaufsrechts durch die Gemeinde (E. 3.1 und 3.2) und Kognition des Bundesgerichts (E. 3.3). Prüfung der gesetzlichen Grundlage und des öffentlichen Interesses: Übersicht über die Rechtsprechung (E. 3.4.1); in Anbetracht der Wohnungsnot und des geringen Potenzials des Wohnungsbaus in der Gemeinde ist die Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts im vorliegenden Fall durch die Möglichkeit gerechtfertigt, das bestehende Gebäude aufzustocken und Sozialwohnungen zu errichten (3.4.2 und 3.4.3). Prüfung der Verhältnismässigkeit: Bestätigung der vom kantonalen Gericht vorgenommenen Interessenabwägung angesichts der Zurückhaltung, welche sich das Bundesgericht in diesem Bereich auferlegt (E. 3.5).
144 II 246 (2C_101/2016) from 18. Mai 2018
Regeste: Art. 4 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1, 2 und 4 sowie Art. 49a Abs. 1 KG; unzulässige vertikale Abrede über Preise; Widerlegung der Vermutung betreffend die Beseitigung des wirksamen Wettbewerbs; erhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs; Abwesenheit des Rechtfertigungsgrundes der wirtschaftlichen Effizienz. Begriff der Abrede gemäss Art. 4 Abs. 1 KG und Anwendung auf den Fall. Vorliegend besteht eine vertikale Abrede über den Mindestverkaufspreis in Form einer einseitig verpflichtenden Erklärung, die implizit durch die Gesamtheit der Verkäufer akzeptiert wurde (E. 6). Die Aufrechterhaltung eines markeninternen (intrabrand) Wettbewerbs kann die Vermutung betreffend die Beseitigung des wirksamen Wettbewerbs gemäss Art. 5 Abs. 4 KG widerlegen. Im vorliegenden Fall besteht weiterhin ein solcher Wettbewerb aufgrund der durch die Abrede vorgesehenen Preisbandbreite (E. 7). Unzulässige Wettbewerbsabrede gemäss Art. 5 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 KG (E. 8-13). Qualitative Kriterien reichen für eine erhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs gemäss Art. 5 Abs. 1 KG aus (Bestätigung von BGE 143 II 297) (E. 9-11). Keine Rechtfertigung durch Gründe der wirtschaftlichen Effizienz (E. 12 und 13).
144 III 81 (5A_412/2017) from 8. Januar 2018
Regeste: Art. 498 ff. und Art. 509 ff. ZGB; Unterscheidung zwischen Tatbestand und Rechtsfolge letztwilliger Verfügungen; Vernichtung eines Widerrufstestaments. Zur Unterscheidung zwischen der letztwilligen Verfügung als Willenserklärung und ihrer Rechtsfolge, d.h. der Gestaltung der Rechtslage für die Zeit nach dem Tod des Erklärenden. Bedeutung dieser Unterscheidung für den Fall, da der Erblasser sein Widerrufstestament zu Lebzeiten in Aufhebungsabsicht vernichtet hat (E. 3).
144 III 93 (4A_635/2016) from 22. Januar 2018
Regeste: Darlehensvertrag (Art. 312 OR) oder Schenkung (Art. 239 Abs. 1 OR). Anwendung der Prinzipien zur Auslegung des Parteiwillens (Art. 18 Abs. 1 OR und Vertrauensprinzip). Kann ein tatsächlich übereinstimmender Wille der Parteien nicht festgestellt werden (fehlender natürlicher Konsens), hat das Gericht den objektiven Willen der Parteien nach dem Vertrauensprinzip zu bestimmen (Bestimmung des rechtlichen Konsens). Ein rechtlicher Konsens bedeutet nicht zwingend, dass die sich äussernde Partei tatsächlich den inneren Willen hatte, sich zu binden; es reicht, wenn die andere Partei aufgrund der nach dem objektiv verstandenen Sinn der Erklärung oder dem Verhalten nach Treu und Glauben annehmen konnte, die sich äussernde Partei habe einen Rechtsbindungswillen. Ein Schenkungswille kann unter gewissen Umständen einer Partei zugeschrieben werden, die eine Geldsumme überwies, selbst wenn dies nicht mit ihrem tatsächlichen (inneren) Willen übereinstimmt (E. 5).
145 I 73 (1C_188/2018) from 13. Februar 2019
Regeste: Art. 4 und 5 Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten, Art. 17 und 27 UNO-Pakt II, Art. 2 FZA, Art. 6 und 8 EMRK, Art. 8, 9, 13, 24, 26, 27, 29, 29a und 30 BV; abstrakte Kontrolle des Neuenburger Gesetzes über Lagerplätze fahrender Gemeinschaften (LSCN). Konventions- und verfassungsrechtlicher Rahmen zum Schutz fahrender Gemeinschaften (E. 4). Das LSCN begründet keine Ungleichbehandlung zwischen den fahrenden Gemeinschaften und der sesshaften Bevölkerung (E. 5.2); es verletzt das Diskriminierungsverbot nicht, indem es Plätze für den Aufenthalt und die Durchreise von "schweizerischen fahrenden Gemeinschaften" und Plätze für die Durchreise von "anderen fahrenden Gemeinschaften" vorsieht (E. 5.3). Das LSCN ist sowohl mit der Eigentumsgarantie (Art. 26 BV) als auch mit der Wirtschaftsfreiheit (Art. 27 BV) vereinbar (E. 6). Die Räumung eines rechtswidrigen Lagers - vorgesehen in den Art. 24 bis 28 LSCN - verletzt weder den Schutz der Privatsphäre (Art. 13 BV) noch die Niederlassungsfreiheit (Art. 24 BV) noch die Allgemeinen Verfahrensgarantien (Art. 29 BV) noch die Rechtsweggarantie (Art. 29a BV) noch die gerichtlichen Verfahrensgarantien (Art. 30 BV) (E. 7).
145 II 328 (2C_711/2018) from 7. Juni 2019
Regeste: Art. 64 Abs. 1 lit. f und 83 Abs. 3 BGBB; Beschwerdelegitimation in einem Bewilligungsverfahren betreffend Erwerb eines landwirtschaftlichen Gewerbes; Begriff des "Angebots" im Sinne von Art. 64 Abs. 1 lit. f BGBB. Gemäss Art. 64 Abs. 1 lit. f BGBB kann die Bewilligung zum Erwerb eines landwirtschaftlichen Gewerbes oder Grundstücks nur dann einem Erwerber, der nicht Selbstbewirtschafter ist, erteilt werden, wenn "trotz öffentlicher Ausschreibung zu einem nicht übersetzten Preis (Art. 66) kein Angebot (frz. "demande") eines Selbstbewirtschafters vorliegt." Aus der teleologischen Auslegung dieser Bestimmung folgt, dass das Angebot, welches der Bewirtschafter als Antwort auf die Ausschreibung vorlegt, nicht einen Antrag zum Vertragsabschluss im Sinne von Art. 3 ff. OR darstellen muss. Vorliegend hat der Bewirtschafter, indem er sein Interesse an dem betroffenen Gewerbe bekundet und den zulässigen Erwerbspreis sowie den Ertragswert angefordert hatte, ein "Angebot" (frz. "demande") im Sinne von Art. 64 Abs. 1 lit. f BGBB gestellt. Davon ausgehend ist ihm in Anwendung der Rechtsprechung zu Art. 83 Abs. 3 BGBB die Beschwerdelegitimation zuzubilligen (E. 2 und 3).
145 V 188 (8C_427/2018) from 30. April 2019
Regeste: Art. 8 Abs. 1 lit. b, Art. 11 Abs. 1 und Abs. 3, Art. 11a AVIG; Art. 10a, Art. 10h AVIV; freiwillige Leistung des Arbeitgebers bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses im gegenseitigen Einvernehmen. Die in der Abgangsentschädigung enthaltene Mitarbeiterbeteiligung in Form von "restricted stock units" (RSU) und "stock options" (SO) ist im vorliegenden Fall als freiwillige Leistung des Arbeitgebers im Sinn von Art. 11a AVIG zu qualifizieren (E. 5).
147 II 72 (2C_149/2018) from 4. Februar 2021
Regeste: Art. 4 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1, 2 und 4, Art. 49a KG; Art. 7 EMRK; Art. 2-6 SVKG; Art. 13 Abs. 2 und Art. 18 Abs. 2 PBV; Art. 37 VGG i.V.m. Art. 49 lit. c VwVG; gesetzliche Grundlage einer abgestimmten Verhaltensweise; Anwendung auf eine Preisempfehlung. Gesetzliche Kriterien der abgestimmten Verhaltensweise (Abstimmung, Marktverhalten, Kausalzusammenhang); Abgrenzung zu Vereinbarungen und Parallelverhalten (E. 3). Preisempfehlung als abgestimmte Verhaltensweise (E. 4). Subsumtion des Verhaltens unter Art. 4 Abs. 1 KG (E. 5): Abstimmung, Marktverhalten (Befolgungsgrad), Kausalität, Bezwecken oder Bewirken einer Wettbewerbsbeschränkung. Unterscheidung zwischen zwei Arten von Befolgungsgraden (E. 5.3). Unzulässigkeit der Abrede nach Art. 5 Abs. 1 KG: Erheblichkeit, da die Empfehlung als Festpreisabrede wirkt (E. 6); keine Rechtfertigung durch Gründe der wirtschaftlichen Effizienz (E. 7). Sanktion (E. 8). Preisbekanntgabeverordnung bildet keine Rechtfertigungsgrundlage für Verhalten (E. 8.4.4); Sanktionsbemessung ist Ermessenssache, was die Vorinstanz, aber nicht das Bundesgericht überprüfen kann (E. 8.5). |