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Bundesgesetz
betreffend die Ergänzung
des Schweizerischen Zivilgesetzbuches
(Fünfter Teil: Obligationenrecht)

Art. 183

VII. Erb­tei­lung und Grund­stück­kauf

 

Die be­son­dern Be­stim­mun­gen be­tref­fend die Schuld­über­nah­me bei Erb­tei­lung und bei Ver­äus­se­rung ver­pfän­de­ter Grund­stücke blei­ben vor­be­hal­ten.