Bundesgesetz
betreffend die Ergänzung
des Schweizerischen Zivilgesetzbuches
(Fünfter Teil: Obligationenrecht)


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Art. 236

VII. Kan­to­na­le Vor­schrif­ten

 

Die Kan­to­ne kön­nen in den Schran­ken der Bun­des­ge­setz­ge­bung wei­te­re Vor­schrif­ten über die öf­fent­li­che Ver­stei­ge­rung auf­stel­len.

BGE

149 III 165 (5A_784/2021 und andere) from 27. Februar 2023
Regeste: Art. 651 Abs. 2 ZGB; Teilung des Miteigentums durch öffentliche Versteigerung; Zwangsversteigerung. Die öffentliche Versteigerung, die vom Gericht zur Teilung von Miteigentum nach Art. 651 Abs. 2 ZGB angeordnet wird, stellt keine Zwangsversteigerung gestützt auf das SchKG dar. Das Gericht kann die Steigerungsbedingungen frei festlegen, streitige Modalitäten entscheiden und auf Vereinbarungen der Miteigentümer abstellen (E. 3).

 

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