Bundesgesetz
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Art. 288
E. Rechte des Pächters bei Nichterfüllung des Vertrags und bei Mängeln 1 Das Mietrecht (Art. 258 und Art. 259a–259i) gilt sinngemäss, wenn:
2 Abweichende Vereinbarungen zum Nachteil des Pächters sind nichtig, wenn sie enthalten sind in:
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