Bundesgesetz
betreffend die Ergänzung
des Schweizerischen Zivilgesetzbuches
(Fünfter Teil: Obligationenrecht)


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Art. 323b

3. Lohn­si­che­rung

 

1 Der Geld­lohn ist dem Ar­beit­neh­mer in ge­setz­li­cher Wäh­rung in­nert der Ar­beits­zeit aus­zu­rich­ten, so­fern nichts an­de­res ver­ab­re­det oder üb­lich ist; dem Ar­beit­neh­mer ist ei­ne schrift­li­che Ab­rech­nung zu über­ge­ben.

2 Der Ar­beit­ge­ber darf Ge­gen­for­de­run­gen mit der Lohn­for­de­rung nur so­weit ver­rech­nen, als die­se pfänd­bar ist, je­doch dür­fen Er­satz­for­de­run­gen für ab­sicht­lich zu­ge­füg­ten Scha­den un­be­schränkt ver­rech­net wer­den.

3 Ab­re­den über die Ver­wen­dung des Loh­nes im In­ter­es­se des Ar­beit­ge­bers sind nich­tig.

BGE

111 II 164 () from 19. Februar 1985
Regeste: Personalfürsorgestiftung; Haftung des Stiftungsorgans; Schaden; Verrechenbarkeit mit Freizügigkeitsleistungen (Art. 43 OR, Art. 331c Abs. 1 u. 2 OR). 1. Schadensberechnung, wenn der Schaden von einer ungewissen Konkursdividende abhängt (E. 1 u. 3). 2. Unzulässigkeit der Verrechnung von Schadenersatzansprüchen der Personalfürsorgestiftung mit Forderungen des Destinatärs auf künftige Vorsorgeleistungen der Stiftung gemäss Art. 331c Abs. 1 und 2 OR (E. 2).

114 V 33 () from 25. Februar 1988
Regeste: Art. 27 Abs. 2, 39 Abs. 2 BVG, Art. 331a Abs. 1 OR: Freizügigkeitsleistung. - Zur Entstehung des Anspruchs auf Freizügigkeitsleistung (Erw. 2). - Der Anspruch auf Freizügigkeitsleistung darf grundsätzlich auch bei absichtlicher Schadenszufügung nicht mit der von der Arbeitgeberfirma an die Stiftung abgetretenen Schadenersatzforderung verrechnet werden (Erw. 3).

123 V 5 () from 17. April 1997
Regeste: Art. 5 Abs. 2 AHVG: Massgebender Lohn. Im Gegensatz zum Lohnersatz gemäss Art. 337c Abs. 1 OR fallen die "Entschädigungen" nach Art. 336a und 337c Abs. 3 OR nicht darunter.

130 III 19 () from 2. Oktober 2003
Regeste: a Gesamtarbeitsvertrag (GAV); Nachwirkung nach Ablauf der Geltungsdauer. Der Wegfall des GAV verändert den Inhalt der unterstellten Einzelarbeitsverträge vorbehältlich anderer Abrede nicht (E. 3.1).

131 III 615 () from 21. September 2005
Regeste: Art. 323b Abs. 3 OR; Lohnsicherung; Regelung der Mitarbeiterbeteiligung. Geldbetrag, den die Arbeitgeberin für den Kauf von eigenen Aktien zur Verfügung stellt, die unter Berücksichtigung einer Sperrfrist von drei Jahren denjenigen Mitarbeitern versprochen werden, die dann noch im Dienst des Unternehmens sind. Weigerung der Arbeitgeberin, nach der Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer diesem die noch nicht verfallenen Beträge auszuzahlen. Unter Berücksichtigung, dass diese Beträge eine vom Lohn zu unterscheidende Leistung darstellen und gegenüber dem Lohnanspruch von zweitrangiger Bedeutung sind, steht die betreffende Regelung der Mitarbeiterbeteiligung mit Art. 323b Abs. 3 OR in Einklang.

131 V 444 () from 12. September 2005
Regeste: Art. 8 Abs. 1 lit. e, Art. 13 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 lit. a AVIG (in der bis 31. Dezember 2002 gültig gewesenen Fassung); Art. 5 Abs. 2 AHVG; Art. 23 AVIG; Art. 37 AVIV; Art. 163 ff. ZGB: Nachweis der Beitragszeit. Voraussetzung für den Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung unter dem Gesichtspunkt der erfüllten Beitragszeit ist grundsätzlich einzig die Ausübung einer beitragspflichtigen Beschäftigung während der geforderten Mindestbeitragsdauer. Die Rechtsprechung gemäss ARV 2001 Nr. 27 S. 225 (und seitherige Urteile) ist nicht so zu verstehen, dass es zusätzlich einer erfolgten Lohnzahlung bedarf; hingegen ist der Nachweis, dass tatsächlich Lohn ausbezahlt worden ist, ein erhebliches Indiz für den Beweis der tatsächlich ausgeübten Arbeitnehmertätigkeit (Präzisierung der Rechtsprechung). (Erw. 3)

132 V 127 () from 28. Dezember 2005
Regeste: a Art. 52, Art. 56 Abs. 1 lit. b (in der bis 30. April 1999 in Kraft gestandenen Fassung) und lit. c, Art. 56a Abs. 1 BVG (in der bis 31. Dezember 2004 gültig gewesenen sowie in der seit 1. Januar 2005 geltenden Fassung); Art. 6 ff., Art. 8 Abs. 1 Satz 2 (in Kraft gestanden bis 30. Juni 1998), Art. 11 (aufgehoben per 31. Dezember 1996) SFV 2; Art. 24 ff., Art. 26 Abs. 1 Satz 2 SFV: Verrechnung von Verantwortlichkeitsansprüchen mit Freizügigkeitsleistungen; Vorschussleistungen des Sicherheitsfonds BVG. Einer zahlungsunfähig gewordenen Vorsorgeeinrichtung kann die Verrechnungsmöglichkeit von allfälligen Verantwortlichkeitsansprüchen gegenüber einem Destinatär mit dessen Forderung auf Freizügigkeitsleistungen nicht aus dem Grunde abgesprochen werden, dass der Sicherheitsfonds BVG die Leistungen bevorschusst hat. (Erw. 4)

 

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