Bundesgesetz
betreffend die Ergänzung
des Schweizerischen Zivilgesetzbuches
(Fünfter Teil: Obligationenrecht)


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Art. 561

E. Kon­kur­renz­ver­bot

 

Oh­ne Zu­stim­mung der üb­ri­gen Ge­sell­schaf­ter darf ein Ge­sell­schaf­ter in dem Ge­schäfts­zwei­ge der Ge­sell­schaft we­der für ei­ge­ne noch für frem­de Rech­nung Ge­schäf­te ma­chen, noch an ei­ner an­dern Un­ter­neh­mung als un­be­schränkt haf­ten­der Ge­sell­schaf­ter, als Kom­man­di­tär oder als Mit­glied ei­ner Ge­sell­schaft mit be­schränk­ter Haf­tung teil­neh­men.

BGE

91 II 298 () from 6. Juli 1965
Regeste: Aktiengesellschaft. Bezugsrecht bei Kapitalerhöhung. Ausrichtung von Tantièmen. 1. Ist die Beschränkung des Bezugsrechts auf Aktionäre, die in der Gesellschaft tätig sind, mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Aktionäre vereinbar? (Erw. 1-8). 2. Die Ausrichtung einer Entschädigung aus dem Reingewinn an die Verwaltung ist eine Gewinnbeteiligung, die in den Statuten vorgesehen sein muss (Erw. 9, 10).

96 II 129 () from 23. Juni 1970
Regeste: Feststellungsklage. Art. 20 OR. Rechtliches Interesse des Vermieters an der Feststellung der Nichtigkeit einer unbestimmten Kündigungsklausel. Kündbarkeit des Mietvertrages nach der subsidiären Vorschrift des Art. 267 OR bei Nichtigkeit der Kündigungsklausel (Erw. 2 und 3).

 

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