Bundesgesetz
betreffend die Ergänzung
des Schweizerischen Zivilgesetzbuches
(Fünfter Teil: Obligationenrecht)


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Art. 66

C. Aus­schluss der Rück­for­de­run­gen

 

Was in der Ab­sicht, einen rechts­wid­ri­gen oder un­sitt­li­chen Er­folg her­bei­zu­füh­ren, ge­ge­ben wor­den ist, kann nicht zu­rück­ge­for­dert wer­den.

Court decisions

81 II 613 () from Dec. 13, 1955
Regeste: 1. Art. 20 OR. Wann macht der widerrechtliche Inhalt den Vertrag nichtig? (Erw. 2). 2. BRB vom 13. August 1940 über die Durchführung des A bkommens vom 9. August 1940 über den deutsch-schweizerischen Verrechnungsverkehr; BRB vom 16. Februar 1945 über die vorläufige Regelung des Zahlungsverkehrs zwischen der Schweiz und Deutschland; Bundesratsbeschlüsse vom 26. Februar 1946 und 27. August 1954 über den Zahlungsverkehr mit Osterreich. a) Das Verbot, anders als im gebundenen Zahlungsverkehr zu leisten (BRB vom 27.8.54), schliesst die Forderungsklage nicht aus (Erw. 1). b) Eine unter der Herrschaft des BRB vom 13.8.40 eingegangene Verpflichtung auf Zahlung ausserhalb des gebundenen Zahlungsverkehrs ist gültig (Erw. 3). c) Die Bundesratsbeschlüsse vom 16.2.45, 26.2.46 und 27.8.54 befreien den Schuldner, der vor ihrem Erlasse Zahlung anders als an die Schweiz. Nationalbank bzw. eine ermächtigte schweizerische Bank versprochen hat, nicht von seiner Schuld (Erw. 4). d) Die zivilrechtliche Schuld kann auch durch eine von der Schweizerischen Verrechnungsstelle nicht genehmigte Leistung ausserhalb des gebundenen Zahlungsverkehrs getilgt werden (Erw. 5).

84 II 179 () from April 15, 1958
Regeste: Landwirtschaftliches Bodenrecht. Intertemporalrechtliche Behandlung des Rückforderungsanspruchs aus Art. 42 Abs. 2 BMB. Verhältnis zum EGG einerseits und zu Art. 66 OR anderseits.

85 IV 101 () from March 25, 1959
Regeste: Mietzinskontrolle. a) Begriff des Mietzinses im preiskontrollrechtlichen Sinne (Erw. 1 lit. a). b) Art. 2 Abs. 1 PKB 1953 und Art. 4 Abs. 1 VMK 1953 untersagen jede, von der zuständigen Behörde nicht genehmigte Erhöhung des Mietzinses (Erw. 1 lit. b). c) Art. 41 ff. und Art. 62 ff. OR. Steht dem Mieter, der für die Überlassung der Mieträumlichkeiten mehr als den von der Preiskontrollstelle festgesetzten Zins bezahlt, obwohl er sich der Widerrechtlichkeit der Mietzinserhöhung bewusst ist, gegen den Vermieter eine Schadenersatzforderung oder ein Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung zu? (Erw. 2).

88 III 68 () from Sept. 6, 1962
Regeste: Konkurs. 1. Legitimation zur Beschwerde und zum Rekurs gegen Anordnungen betreffend die Verwertung von Aktiven. Stellung des Konkursverwalters, der Konkursgläubiger, der Organe und Aktionäre der im Konkurs befindlichen AG und der Personen, die dem Konkursverwalter Kaufsangebote unterbreitet oder mit ihm einen Kaufvertrag abgeschlossen haben. (Erw. 2.) 2. Freihandverkauf einer Liegenschaft. Wird ein alle Konkursforderungen und Kosten deckender Preis angeboten, so hat der Konkursverwalter nicht nur den Gläubigern, sondern gegebenenfalls auch den Aktionären der Gemeinschuldnerin eine angemessene Frist zur Stellung höherer Angebote einzuräumen. Ferner hat er die Gcmeinschuldnerin bzw. ihre Organe über seine Massnahmen zur Vorbereitung eines Freihandverkaufs zu unterrichten. Aufhebung eines von ihm erlassenen Zirkulars, der daraufhin eingegangenen Angebote und des mit dem Meistbietenden abgeschlossenen Kaufvertrags wegen Missachtung dieser Grundsätze. (Erw. 3, 4.) 3. Einstellung des Verwertungsverfahrens im Falle, dass der Gemeinschuldner in die Lage kommt, die Konkursgläubiger ohne Verwertung seiner Aktiven vollständig zu befriedigen, und dass der dafür erforderliche Betrag gerichtlich hinterlegt wird. (Erw. 5, 6.) 4. Die Vollstreckungsorgane sind verpflichtet, dem Bundesbeschluss über die Bewilligungspflicht für den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 23. März 1961 Nachachtung zu verschaffen und insbesondere auch die Umgehung der Bewilligungspflicht zu verhüten..Vorgehen im Falle, dass Zweifel über die Herkunft der Mittel bestehen, die zur Befriedigung der Gläubiger einer im Konkurs befindlichen Immobiliengesellschaft bereitgestellt wurden. (Erw. 7, 8.) 5. Weisungen für den Fall, dass das Verwertungsverfahren wiederaufgenommen werden muss. (Erw. 9.) 6. Beschränkung der Befugnisse des Konkursverwalters dadurch, dass bestimmte Geschäfte desselben der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde unterstellt werden und dass der Grundbuchverwalter angewiesen wird, Eintragungen nur mit deren Zustimmung vorzunehmen. (Erw. 10.)

91 IV 69 () from June 24, 1965
Regeste: Art. 169 StGB, Art. 93 SchKG. Die Pfändung künftigen Dirnenlohnes ist rechtsgültig.

92 I 382 () from Sept. 28, 1966
Regeste: Schweiz.-deutsches Auslieferungsabkommen. Internationales Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge. 1. Aus dem Flüchtlingsabkommen kann nicht abgeleitet werden, dass Flüchtlinge auslieferungsrechtlich den Schweizerbürgern gleichstehen und daher nicht ausgeliefert werden dürfen. Verweigerung der Auslieferung auf Grund von Art. 33 Abs. 1 des Flüchtlingsabkommens, wegen Verstosses gegen den schweiz. ordre public oder mangels Gegenseitigkeit? (Erw. 1). 2. Auslieferung zur Strafverfolgung wegen a) Erpressung; zum Begriff der unrechtmässigen Bereicherung und des konnex-politischen Delikts (Erw. 2a). b) Hehlerei; diese fällt unter den Begriff der Teilnahme im Sinne von Art. 1 Abs. 1 des schweiz.-deutschen Auslieferungsabkommens und ist daher Auslieferungsdelikt, sofern sie sich auf eines der in Ziff. 1-23 aufgeführten Delikte bezieht (Erw. 2b).

95 II 37 () from Feb. 11, 1969
Regeste: Art. 20 Abs. 1 OR: Nichtigkeit eines Schmiergeldversprechens an einen Vormund wegen Verstosses gegen die guten Sitten. Art. 175/76 OR: Übernahme und Tilgung der nichtigen Verbindlichkeit durch einen Dritten, der Schuldner des ursprünglichen Schuldners ist. Art. 66 OR: Anwendbarkeit dieser Bestimmung auf die vom ursprünglichen Schuldner dem Schuldübernehmer für die Übernahme und Tilgung der nichtigen Verbindlichkeit erbrachte Gegenleistung.

99 IA 417 () from Nov. 27, 1973
Regeste: Art. 20 Abs. 1 und Art. 66 OR. 1. Die Überweisung von Geld, das für Bestechungszwecke bestimmt ist, von einer Gesellschaft auf eine andere mit der Weisung, es einem Dritten zur Verfügung zu halten, macht den Auftrag weder rechtswidrig noch unsittlich. 2. Verstösst der Beauftragte gegen die Weisung, so kann er sich nicht auf Art. 66 OR berufen, um der Schadenersatzforderung des Auftraggebers aus Vertrag oder aus unerlaubter Handlung zu entgehen.

100 II 319 () from Dec. 19, 1974
Regeste: 1. Zulässigkeit der Errichtung einer Hypothekarobligation auf den Inhaber (E. 1, Bestätigung der Rechtsprechung). Wirkungen hinsichtlich der Parteien (E. 4) und Dritter (E. 5). Die Errichtung einer Hypothekarobligation bewirkt keine Novation (E. 5). 2. Der Bundesbeschluss über die Bewilligungspflicht für den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 23. März 1961 (Fassung vom 30. September 1965) lässt fiduziarischen Erwerb nicht zu (E. 2).

101 IV 177 () from June 21, 1975
Regeste: Verbotener Nachrichtendienst. 1. Zuständigkeit. Einrichten und Betreiben eines verbotenen Nachrichtendienstes; Zweck des Verbotes. Mittäterschaft, fortgesetzte Delikte (Erw. I). 2. Militärischer Nachrichtendienst zum Nachteil fremder Staaten (Art. 301 Ziff. 1 Abs. 1 StGB) und der Schweiz (Art. 274 Ziff. 1 StGB); politischer Nachrichtendienst gegen die Schweiz und ihre Einwohner (Art. 272 StGB); wirtschaftlicher Nachrichtendienst, Verhältnis zwischen Art. 273 Abs. 1 und 2 StGB. Schwere Fälle verbotenen Nachrichtendienstes. Verletzung von Geschäftsgeheimnissen, Verhältnis zwischen Art. 162 und 273 StGB (Erw. II/1-5). 3. Urkundendelikte (Art. 251-253 StGB), Wahlfälschungen (Art. 282 Ziff. 1 StGB) und Widerhandlungen gegen das TVG (Art. 42 Abs. 1 lit. a) und gegen das ANAG (Art. 23 Abs. 1), die zur Tarnung eines verbotenen Nachrichtendienstes oder bei dessen Betreiben begangen wurden (Erw. II/6 und 7). 4. Betrug (Art. 148 StGB): Unrechtmässige Bereicherung als unerwünschte Nebenfolge eines verbotenen Nachrichtendienstes (Erw. II/8)? 5. Strafzumessung (Art. 63 und 68 StGB). Anrechnung der Untersuchungshaft (Art. 69 StGB). Landesverweisung (Art. 55 StGB). Einziehung von Gegenständen (Art. 58 StGB) und Verfall von Zuwendungen (Art. 59 StGB), die zur Begehung strafbarer Handlungen bestimmt waren oder diese fördern sollten (Erw. III).

102 II 401 () from Dec. 21, 1976
Regeste: Art. 20 OR. Vertrag mit widerrechtlichem Inhalt. 1. Art. 3 Abs. 1 der Verordnung vom 10. Januar 1973 über die Kleinkredit- und Abzahlungsgeschäfte. Zweck des Verbotes, vor der vollen Rückzahlung eines älteren Darlehens ein neues zu gewähren (Erw. 1). 2. Ein diesem Verbot widersprechender Darlehensvertrag ist nach dem Sinn und Zweck der Norm als nichtig zu betrachten. Auslegung des Verbotes nach den Gesetzesmaterialien und der Entstehungsgeschichte ähnlicher Normen (Erw. 2 und 3). 3. Art. 66 OR. Umstände, die eine Rückforderung der Darlehenssumme nicht zulassen (Bestätigung der Rechtsprechung; Erw. 4 und 5).

104 II 99 () from March 14, 1978
Regeste: Grundstückkauf, rechtsmissbräuchliche Anrufung eines Formmangels; Art. 216 OR, Art. 2 ZGB. Unbeachtlichkeit des Formmangels wegen rechtsmissbräuchlicher Geltendmachung (E. 2b, 3). Rechtsmissbräuchliche Anrufung der Formnichtigkeit, wenn der formnichtige Vertrag zur Hauptsache erfüllt wurde? (Verdeutlichung der Rechtsprechung; E. 3). Weitere Umstände, die auf Rechtsmissbrauch schliessen lassen (E. 4).

109 II 428 () from Nov. 28, 1983
Regeste: Kauf, der gegen den Bundesbeschluss über die Bewilligungspflicht für den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewB) verstösst; Klage des Verkäufers auf Wiederherstellung des ursprünglichen Rechtszustandes (Grundbuchberichtigungsklage). 1. Das Klagerecht der zuständigen kantonalen Behörde im Sinne des heutigen Art. 22 BewB hat nicht zur Folge, dass der Private (Verkäufer) keinen Grundbuchberichtigungsanspruch geltend machen könnte (E. 2). 2. Dem klagenden Verkäufer kann nicht entgegengehalten werden, er berufe sich in rechtsmissbräuchlicher Weise auf die Nichtigkeit des Kaufvertrages (E. 3).

111 II 295 () from June 26, 1985
Regeste: Haftung des Motorfahrzeughalters für den Verdienstausfall einer Dirne. 1. Art. 46 Abs. 1 OR. Eine Dirne, die durch einen Verkehrsunfall in ihrer Erwerbstätigkeit beeinträchtigt wird, hat unbekümmert um die Sittenwidrigkeit ihrer Tätigkeit Anspruch darauf, dass ihr der Verdienstausfall infolge gänzlicher oder teilweiser Arbeitsunfähigkeit ersetzt wird (E. 2). 2. Art. 63 Abs. 2 OG. Feststellungen über Ausmass und Dauer der Arbeitsunfähigkeit; Tat- und Rechtsfragen (E. 3). 3. Ermässigung des Ersatzes gemäss Art. 62 Abs. 2 SVG; Frage offengelassen, ob diese Bestimmung auch zugunsten des Haftpflichtversicherers gilt (E. 4).

112 II 1 () from March 9, 1986
Regeste: Auflösung einer juristischen Person mit widerrechtlichem Zweck (Art. 57 Abs. 1 und 3 ZGB). 1. Die Klage auf Feststellung der Nichtigkeit einer juristischen Person ist persönlichkeitsrechtlicher Natur (E. 2). 2. Bei der Aufhebung einer Aktiengesellschaft mit widerrechtlichem Zweck ist Art. 57 ZGB anwendbar, gleichgültig, ob der Zweck von allem Anfang an widerrechtlich war oder es erst im Verlaufe der Zeit geworden ist (E. 4). 3. Für die zuständige Behörde besteht eine Pflicht, die Aufhebungsklage einzuleiten (E. 5). 4. Art. 20 Abs. 3 BewB schliess die Anwendung von Art. 66 OR nur bei der Rückabwicklung einzelner, gemäss BewB nichtiger Rechtsgeschäfte aus (E. 7).

117 IV 139 () from May 17, 1991
Regeste: Art. 148 StGB. Betrug beim Verkauf von Betäubungsmitteln. 1. Arglist beim Verkauf von übermässig gestrecktem Heroin zum "handelsüblichen" Preis für durchschnittlich gestrecktes Heroin (E. 1). 2. Ein Vermögensschaden im Sinne von Art. 148 StGB ist nur insoweit gegeben, als der arglistig Getäuschte einen rechtlich geschützten Anspruch auf Ausgleich des erlittenen Nachteils hat. Diesen Ausgleich kann der arglistig getäuschte Betäubungsmittelkäufer nach Art. 41 OR beanspruchen (E. 3; Änderung der Rechtsprechung, BGE 69 IV 75, hinsichtlich der Begründung). 3. Strafzumessung. Anforderung an die Begründung (E. 4).

123 III 101 () from Nov. 20, 1996
Regeste: Sittenwidriger Vertrag (Art. 20 Abs. 1 OR); Rückforderung aus ungerechtfertigter Bereicherung (Art. 62 ff. OR). Sittenwidrigkeit eines Vertrags über den entgeltlichen Rückzug eines Rechtsmittels in einem Bauverfahren (E. 2). Verneinung eines bereicherungsrechtlichen Rückforderungsanspruchs (E. 3).

124 III 253 () from May 14, 1998
Regeste: Art. 66, 97, 466 ff. OR; mehrgliedrige Geldüberweisung; vertraglicher Anspruch der Erst- gegenüber der Empfängerbank auf weisungskonforme Erfüllung des Überweisungsauftrages. Die mehrgliedrige Geldüberweisung charakterisiert sich als eine an die Erstbank gerichtete Weisung des Überweisenden, die Empfängerbank zugunsten des Begünstigten anzuweisen. Im Verhältnis zu den einzelnen Grundgeschäften der am Zahlungsverkehr Beteiligten bleiben die Anweisungen abstrakt; der Angewiesene kann nach vorbehaltloser Annahme der Anweisung die Erfüllung nicht unter Hinweis auf Mängel aus dem Deckungs- oder Valutaverhältnis verweigern (E. 3b). Eine allfällige Sittenwidrigkeit des Valutaverhältnisses schlägt auf das Deckungsverhältnis zwischen Erst- und Empfängerbank nicht durch, weshalb dieser gegen den vertraglichen Erfüllungsanspruch der Erstbank die Einrede aus Art. 66 OR nicht offensteht (E. 3d).

134 III 438 (4A_16/2008) from June 12, 2008
Regeste: a Art. 20 OR; Rückabwicklung nichtiger Verträge. Betrifft der Mangel nicht das Synallagma, sind Dienstleistungen oder Unterlassungen, die in Erfüllung des nichtigen Vertrages erbracht worden sind, nach der subjektiven Bewertung der Parteien bereicherungsrechtlich zurückzuerstatten (E. 2.4).

 

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