Bundesgesetz
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Art. 735
D. Abstimmungen der Generalversammlung I. Vergütungen 1 Die Generalversammlung stimmt über die Vergütungen ab, die der Verwaltungsrat, die Geschäftsleitung und der Beirat direkt oder indirekt von der Gesellschaft erhalten. 2 Die Statuten regeln die Einzelheiten zur Abstimmung. Sie können das weitere Vorgehen bei einer Ablehnung der Vergütungen durch die Generalversammlung regeln. 3 Die folgenden Regeln müssen eingehalten werden:
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