Bundesgesetz
betreffend die Ergänzung
des Schweizerischen Zivilgesetzbuches
(Fünfter Teil: Obligationenrecht)


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Art. 803

L. Treue­pflicht und Kon­kur­renz­ver­bot

 

1 Die Ge­sell­schaf­ter sind zur Wah­rung des Ge­schäfts­ge­heim­nis­ses ver­pflich­tet.

2 Sie müs­sen al­les un­ter­las­sen, was die In­ter­es­sen der Ge­sell­schaft be­ein­träch­tigt. Ins­be­son­de­re dür­fen sie nicht Ge­schäf­te be­trei­ben, die ih­nen zum be­son­de­ren Vor­teil ge­rei­chen und durch die der Zweck der Ge­sell­schaft be­ein­träch­tigt wür­de. Die Sta­tu­ten kön­nen vor­se­hen, dass die Ge­sell­schaf­ter kon­kur­ren­zie­ren­de Tä­tig­kei­ten un­ter­las­sen müs­sen.

3 Die Ge­sell­schaf­ter dür­fen Tä­tig­kei­ten aus­üben, die ge­gen die Treue­pflicht oder ein all­fäl­li­ges Kon­kur­renz­ver­bot ver­stos­sen, so­fern al­le üb­ri­gen Ge­sell­schaf­ter schrift­lich zu­stim­men. Die Sta­tu­ten kön­nen vor­se­hen, dass statt­des­sen die Zu­stim­mung der Ge­sell­schaf­ter­ver­samm­lung er­for­der­lich ist.

4 Die be­son­de­ren Vor­schrif­ten über das Kon­kur­renz­ver­bot von Ge­schäfts­füh­rern blei­ben vor­be­hal­ten.

BGE

97 I 438 () from 11. Juni 1971
Regeste: Emissionsabgabe auf Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung (BG über Ergänzung und Abänderung der eidgenössischen Stempelgesetzgebung, vom 24. Juni 1937). Besteuerung zusätzlicher, nicht auf das Stammkapital angerechneter Leistungen der Gesellschafter in das Gesellschaftsvermögen. Anwendungsfall: Einbringung einer unterbewerteten Beteiligung an einer anderen Gesellschaft. Bestätigung der Rechtsprechung (Erw. 2). Verrechnungssteuer auf dem Ertrag der Anteile an Gesellschaften mit beschränkter Haftung (BG über die Verrechnungssteuer vom 13. Oktober 1965 und Vollziehungsverordnung vom 19. Dezember 1966). Ist die Rückerstattung der nicht auf das Stammkapital angerechneten Einlagen der Gesellschafter - entgegen einer wörtlichen Auslegung der Verordnung - von der Verrechnungssteuer befreit? Einschränkung der Rechtsprechung (Erw. 3).

145 V 200 (8C_621/2018) from 20. März 2019
Regeste: Art. 31 Abs. 3 lit. c AVIG; kein Anspruch des Gesellschafters einer GmbH auf Arbeitslosenentschädigung. Festhalten an der Rechtsprechung, wonach sich der massgebliche Einfluss eines Gesellschafters oder einer Gesellschafterin einer GmbH nach schweizerischem Recht (mit oder ohne Geschäftsführerfunktion) bereits aus der Gesellschafterstellung an sich ergibt (E. 4.1-4.5). Diese Rechtsprechung zur arbeitgeberähnlichen Stellung der Gesellschafter einer GmbH nach schweizerischem OR gilt auch für die Gesellschafter einer GmbH nach deutschem GmbHG (E. 4.6).

 

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