Bundesgesetz
betreffend die Ergänzung
des Schweizerischen Zivilgesetzbuches
(Fünfter Teil: Obligationenrecht)


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Art. 988

III. Bei Bank­no­ten und ähn­li­chen Pa­pie­ren

 

Bei Bank­no­ten und an­dern in grös­se­rer An­zahl aus­ge­ge­be­nen, auf Sicht zahl­ba­ren In­ha­ber­pa­pie­ren, die zum Um­lauf als Er­satz­mit­tel für Geld be­stimmt sind und auf fes­te Be­trä­ge lau­ten, fin­det ei­ne Kraft­los­er­klä­rung nicht statt.

BGE

89 I 115 () from 3. April 1963
Regeste: Doppelbesteuerung Schweiz - USA. Das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Nachlass- und Erbanfallsteuern vom 9. Juli 1951 (DBAUS-E) schliesst nicht jede Doppelbesteuerung aus. Inhaberobligationen, die zur Zeit des Todes des Erblassers zwar in einem der beiden Vertragsstaaten deponiert sind, aber auf Schuldner lauten, deren Domizil sich nicht in der Schweiz oder in den Vereinigten Staaten von Amerika befindet, fallen nicht unter Art. 1V Abs. 1 lit. a-c DBAUS-E.

 

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