Federal Act
on the Amendment of the Swiss Civil Code
(Part Five: The Code of Obligations)


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Art. 113

II. In the case of li­ab­il­ity in­sur­ance

 

Where an em­ploy­er has taken out li­ab­il­ity in­sur­ance and his em­ploy­ee has con­trib­uted at least half of the premi­ums, the em­ploy­ee has sole claim to the policy be­ne­fits.

BGE

118 II 395 () from 5. November 1992
Regeste: Form eines anschliessend an eine Erbteilung abgeschlossenen Kaufsrechts an einem Grundstück (Art. 216 OR; Art. 634 und Art. 683 ZGB). 1. Wird ein Kaufsrecht oder ein Rückkaufsrecht an einem Grundstück in einem Erbteilungsvertrag vereinbart, so bedarf dieses Rechtsgeschäft nicht der öffentlichen Beurkundung (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 2). 2. Ein Erbteilungsvertrag kann grundsätzlich auch durch den Austausch von Briefen zustande kommen (E. 3). 3. Wann kann ein nach der Erbteilung und Schlussrechnung erfolgter Briefwechsel noch als Bestandteil der Erbteilung angesehen werden (E. 4)?

 

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