Federal Act
on the Amendment of the Swiss Civil Code
(Part Five: The Code of Obligations)


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Art. 307

II. Main­ten­ance costs

 

1 The bor­row­er bears the or­din­ary costs of main­ten­ance and, in the case of loaned an­im­als, in par­tic­u­lar the costs of feed­ing them.

2 He is en­titled to re­im­burse­ment of ex­traordin­ary ex­penses he has been ob­liged to in­cur for the lender’s be­ne­fit.

BGE

93 I 362 () from 23. Juni 1967
Regeste: Wehrsteuer auf dem Kapitalgewinn, der im Betriebe eines buchführungspflichtigen Unternehmens bei der Veräusserung von Liegenschaften erzielt wird (Art. 21 Abs. 1 lit. d WStB). Unterscheidung zwischen Geschäftsvermögen einer Kollektivgesellschaft und Privatvermögen eines Gesellschafters.

141 I 130 (1C_887/2013) from 15. April 2015
Regeste: Stimmrechtsbeschwerde, kantonales Finanzreferendum, Unterscheidung von neuen und gebundenen Ausgaben. Begriff der gebundenen Ausgabe nach dem Recht des Kantons Thurgau beim staatlich finanzierten Umbau von Gebäuden (E. 3 und 4). Anwendung dieses Begriffs auf den geplanten Umbau (Sanierung und Erweiterung) des in der Kartause Ittingen errichteten Kunstmuseums. Angesichts des den kantonalen Behörden verbleibenden Entscheidungsspielraums für das zu finanzierende Projekt handelt es sich nicht um eine gebundene Ausgabe, die dem Finanzreferendum entzogen wäre (E. 5 und 6).

 

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