Federal Act
on the Amendment of the Swiss Civil Code
(Part Five: The Code of Obligations)


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Art. 333b176

3. Trans­fer of the com­pany on in­solv­ency

 

If the com­pany or part there­of is trans­ferred dur­ing a debt re­struc­tur­ing morator­i­um, in the course of bank­ruptcy pro­ceed­ings or un­der a com­pos­i­tion agree­ment with as­sign­ment of as­sets, the em­ploy­ment re­la­tion­ship with all rights and ob­lig­a­tions is trans­ferred to the ac­quirer if this has been agreed with the ac­quirer and the em­ploy­ee does not ob­ject to the trans­fer. In ad­di­tion, Art­icle 333, with the ex­cep­tion of its para­graph 3, and 333a ap­ply mu­tatis mutandis.

176In­ser­ted by the An­nex to the FA of 21 June 2013, in force since 1 Jan. 2014 (AS 2013 4111; BBl 2010 6455).

BGE

137 III 487 (5A_113/2011) from 15. August 2011
Regeste: Art. 293 ff. SchKG, Art. 333 OR; Betriebsübernahme während der Nachlassstundung. Überträgt ein Arbeitgeber während der Nachlassstundung den Betrieb, so geht das Arbeitsverhältnis auf den Erwerber über (Art. 333 Abs. 1 OR) und haftet der bisherige Arbeitgeber nach Art. 333 Abs. 3 OR für die Forderungen des Arbeitnehmers (E. 2-5). Prüfung, wann das Arbeitsverhältnis ordentlicherweise beendigt werden könnte und damit des Zeitraumes, für welchen der bisherige Arbeitgeber nach der Betriebsübernahme haftet (E. 6). Prüfung, ob der bisherige Arbeitgeber trotz Übergang des Arbeitsverhältnisses und Neuanstellung durch den Betriebserwerber eine Abfindungszahlung schuldet (E. 7).

147 III 226 (5A_827/2019) from 18. März 2021
Regeste: Art. 293a, Art. 294 Abs. 3, Art. 298 Abs. 2 SchKG; Nachlassstundung; Unternehmensverkauf während der provisorischen Stundung. Frage der Nichtigkeit der provisorischen Stundung. Wird die definitive Stundung von der Beschwerdeinstanz verweigert, so eröffnet sie den Konkurs mit dem Datum ihres Entscheides (E. 3). Die Gläubiger können gegen den Entscheid des Nachlassgerichts, mit welchem der Nachlassschuldner zur Veräusserung von Anlagevermögen ermächtigt wird, keine Beschwerde führen. Frage der Nichtigkeit des Ermächtigungsentscheides (E. 4).

 

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