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Art. 36
c. Return of the instrument conferring authority 1 Where an agent has been issued with an instrument setting out his authority, he must return it or deposit it with the court when that authority has ended. 2 Where the principal or his legal successors have omitted to insist on the return of such instrument, they are liable to bona fide third parties for any damage arising from that omission. BGE
101 II 117 () from 7. April 1975
Regeste: Stellvertretung. Art. 36 Abs. 1 OR. Der Vertreter hat nach Untergang der Vollmacht gegenüber dem Vertragspartner des Vertretenen keinen Anspruch auf Auskunft aus dem Vertretungsverhältnis (Erw. 4). Gemeinschaftsdepot. Grundsätzliche Anwendung der Bestimmungen über den Auftrag. Solidarische Berechtigung der gemeinsamen Auftraggeber (Art. 150 OR). Bei Bankgeschäften erlischt der Auftrag durch den Tod eines Auftraggebers grundsätzlich nicht (Art. 405 Abs. 1 OR). Die Bank ist dem überlebenden Vertragspartner nach Art. 400 Abs. 1 OR für die ganze Dauer des Auftragsverhältnisses zur Rechenschaft verpflichtet (Erw. 5).
122 IV 332 () from 26. September 1996
Regeste: Art. 251 Ziff. 1 StGB; Falschbeurkundung. Das nachträgliche Ausstellen und Rückdatieren von Vollmachten stellt eine Falschbeurkundung dar, da nach der gesetzlichen Regelung über die Stellvertretung der schriftlichen Vollmachtsurkunde vom Adressaten ein besonderes Vertrauen entgegengebracht werden darf und diese somit in objektiver Weise die Wahrheit der Urkunde gewährleistet (E. 2c). |