Federal Act
on the Amendment of the Swiss Civil Code
(Part Five: The Code of Obligations)


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Art. 361

A. Pro­vi­sions from which no derog­a­tion is per­miss­ible to the det­ri­ment of the em­ploy­er or the em­ploy­ee

 

1 It is not per­miss­ible to derog­ate from the fol­low­ing pro­vi­sions to the det­ri­ment of either the em­ploy­er or the em­ploy­ee by in­di­vidu­al agree­ment, stand­ard em­ploy­ment con­tract or col­lect­ive em­ploy­ment con­tract:

Art­icle 321c:
para­graph 1 (over­time);
Art­icle 323:
para­graph 4 (ad­vances);
Art­icle 323b:
para­graph 2 (set-off against coun­ter­vail­ing claims);
Art­icle 325:
para­graph 2 (as­sign­ment and pledge of salary claims);
Art­icle 326:
para­graph 2 (al­loc­a­tion of work);
Art­icle 329d:
para­graph 2 and 3 (hol­i­day pay);
Art­icle 331:
para­graphs 1 and 2 (em­ploy­ee be­ne­fits scheme con­tri­bu­tions);
Art­icle 331b:
(as­sign­ment and pledge of claims to oc­cu­pa­tion­al be­ne­fits);228
...229
Art­icle 334:
para­graph 3 (ter­min­a­tion of long-term em­ploy­ment re­la­tion­ships);
Art­icle 335:
(ter­min­a­tion of em­ploy­ment re­la­tion­ships);
Art­icle 335k:
(so­cial plan dur­ing bank­ruptcy or com­pos­i­tion pro­ceed­ings)230
Art­icle 336:
para­graph 1 (wrong­ful ter­min­a­tion);
Art­icle 336a:
(com­pens­a­tion in the event of wrong­ful ter­min­a­tion);
Art­icle 336b:
(com­pens­a­tion pro­ced­ure);
Art­icle 336d:
(ter­min­a­tion by the em­ploy­ee at an in­op­por­tune junc­ture);
Art­icle 337:
para­graphs 1 and 2 (ter­min­a­tion with im­me­di­ate ef­fect for good cause);
Art­icle 337b:
para­graph 1 (con­sequences of jus­ti­fied ter­min­a­tion);
Art­icle 337d:
(con­sequences of fail­ure to take up post or de­par­ture without just cause);
Art­icle 339:
para­graph 1 (ma­tur­ity of claims);
Art­icle 339a:
(re­turn);
Art­icle 340b:
para­graph 1 and 2 (con­sequences of in­fringe­ment of the pro­hib­i­tion of com­pet­i­tion);
Art­icle 342:
para­graph 2 (civil law ef­fects of pub­lic law);
...231
Art­icle 346:
(early ter­min­a­tion of ap­pren­tice­ship con­tract);
Art­icle 349c:
para­graph 3 (pre­ven­tion from trav­el­ling);
Art­icle 350:
(ter­min­a­tion in spe­cial cases);
Art­icle 350a:
para­graph 2 (re­turn).232

2 Any agree­ment or clause of a stand­ard em­ploy­ment con­tract or col­lect­ive em­ploy­ment con­tract that derog­ates from the afore­men­tioned pro­vi­sions to the det­ri­ment of the em­ploy­er or the em­ploy­ee is void.

228In­ser­ted by An­nex No 2 to the FA of 17 Dec. 1993 on the Vest­ing of Oc­cu­pa­tion­al Old Age, Sur­viv­ors' and In­valid­ity Be­ne­fits, in force since 1 Jan. 1995 (AS 1994 2386; BBl 1992 III 533).

229Re­pealed by An­nex No 2 to the FA of 17 Dec. 1993 on the Vest­ing of Oc­cu­pa­tion­al Old Age, Sur­viv­ors' and In­valid­ity Be­ne­fits, with ef­fect from 1 Jan. 1995 (AS 1994 2386; BBl 1992 III 533).

230In­ser­ted by the An­nex to the FA of 21 June 2013, in force since 1 Jan. 2014 (AS 2013 4111; BBl 2010 6455).

231 Re­pealed by An­nex No 5 to the Civil Jur­is­dic­tion Act of 24 March 2000, with ef­fect from 1 Jan. 2001 (AS 2000 2355; BBl 1999 III 2829).

232Amended by No I of the FA of 18 March 1988, in force since 1 Jan. 1989 (AS 1988 1472; BBl 1984 II 551).

BGE

95 I 21 () from 5. März 1969
Regeste: Steuerausscheidung bei Erwerbseinkommen. Besteuerung einer Abfindung, die ein im Laufe des Steuer- bzw. Bemessungsjahres seinen Wohnsitz, nicht jedoch sein Bureau in einen andern Kanton verlegender Anwalt wegen vorzeitiger Auflösung eines "Beratungsvertrages" von einer Aktiengesellschaft erhält. In welchem Zeitpunkt ist die Abfindung als Einkommen realisiert? (Erw. 5 a). Handelt es sich um Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit, das im Kanton der Berufusausübung, oder um solches aus unselbständiger Erwerbstätigkeit, das im Wohnsitzkanton zu versteuern ist? (Erw. 5 b).

107 II 430 () from 17. November 1981
Regeste: Vertrag mit einem Weinbauer; auf Arbeitsverhältnisse anwendbare zwingende Vorschriften. 1. Der Vertrag zwischen dem Eigentümer und einem Weinbauer, der dessen Weinberg zu bebauen hat, begründet ein Arbeitsverhältnis im Sinne von Art. 319 ff. OR (E. 1). 2. Es ist unzulässig, die auf die Ferien entfallende Entschädigung in den zu entrichtenden Lohn einzubeziehen (E. 3a). 3. Wird das Recht auf Ferien nicht ausgeübt, so verwirkt es (E. 3b). 4. Alle Vorschriften, die den Arbeitgeber verpflichten, sich in einem bestimmten Ausmass an der sozialen Vorsorge der Arbeitnehmer zu beteiligen, sind zwingender Natur (E. 4).

108 II 115 () from 28. Juni 1982
Regeste: Kündigungsfrist beim Arbeitsvertrag (Art. 336 Abs. 2 OR). Die Tatsache, dass der Vertrag eine für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichlautende Kündigungsfrist enthält, schliesst eine Verletzung der zwingenden Vorschrift von Art. 336 Abs. 2 OR nicht aus, wenn die Festlegung des Zeitpunkts, ab dem die Frist zu laufen beginnt, einseitig dem Arbeitgeber zusteht.

110 II 264 () from 20. Juni 1984
Regeste: Ausschluss eines Lohnzuschlags für Überzeitarbeit (Art. 321c Abs. 3 OR, Art. 13 ArG). Der Ausschluss eines Lohnzuschlags für Überzeitarbeit kann einem schriftlichen Vertrag auch durch Interpretation entnommen werden. Ein Verzicht im voraus auf einen solchen Zuschlag muss indes zu der im Vertrag vorgesehenen Tätigkeit in Beziehung stehen und kann nicht eine zusätzliche, andersartige Beschäftigung betreffen, umso weniger wenn diese beträchtliche Mehrarbeit mit sich bringt.

112 II 241 () from 25. April 1986
Regeste: Zessionsverbot zulasten des Arbeitnehmers. 1. Art. 164 OR. Das Versprechen eines Schuldners gegenüber dem Gläubiger, ihm u.a. künftigen Lohn abzutreten und kein Zessionsverbot einzugehen, braucht sich ein Arbeitgeber, der mit dem Schuldner als Arbeitnehmer ein solches Verbot verabredet, nicht entgegenhalten zu lassen, wenn er vom Versprechen nichts gewusst hat und ihm auch nachträglich nicht zustimmt (E. 2a). 2. Art. 325 OR und Art. 27 Abs. 2 ZGB. Durch das Zessionsverbot wird der Schutz des Arbeitnehmers nicht vermindert. Umstände, welche nicht die Abrede des Arbeitnehmers mit dem Arbeitgeber, sondern sein vorausgehendes Versprechen zugunsten des Gläubigers als übermässige Bindung erscheinen lassen (E. 2b).

112 V 242 () from 21. August 1986
Regeste: Art. 30 Abs. 1 lit. a AVIG und 44 lit. a AVIV, Art. 321c OR. Nicht arbeitslos durch eigenes Verschulden ist ein Versicherter, der - nicht einverstanden ist, Überstunden durch Freizeit von mindestens gleicher Dauer auszugleichen (Erw. 2b), oder - sich weigert, einen zusätzlichen Arbeitsvertrag über eine Tätigkeit abzuschliessen, die ohne Bezug zu jener ist, wozu er sich verpflichtet hat (Erw. 2c).

115 V 437 () from 17. August 1989
Regeste: Art. 336c Abs. 2 OR, Art. 11 Abs. 3 AVIG. - Verlängerung des Arbeitsverhältnisses bei Erkrankung nach Kündigung des Arbeitsvertrages. Berechnung der Kündigungsfrist gemäss Art. 336c Abs. 2 OR (Erw. 2c und 3). - Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber für die Dauer der Verlängerung des Arbeitsverhältnisses nach Art. 336c Abs. 2 Satz 2 OR Arbeit anzubieten, wenn er für diese Zeit einen Lohnanspruch erheben will (Erw. 5 und 6).

116 II 515 () from 26. Juli 1990
Regeste: Art. 4 BV, Art. 329d Abs. 1 und Abs. 2 OR; Ferienentschädigung, Abgeltungsverbot, willkürliche Rechtsanwendung. Eine Vereinbarung über den Einschluss der Ferienentschädigung im Arbeitslohn ist nur dann gültig, wenn der Anteil der Entschädigung prozentual oder ziffernmässig festgesetzt wird. Ein Entscheid, der diesen unumstrittenen Rechtsgrundsatz eindeutig verletzt, ist willkürlich.

116 V 106 () from 23. April 1990
Regeste: Art. 28 Abs. 1 BVG, Art. 331b und Art. 331c Abs. 4 lit. a OR: Barauszahlung zufolge Geringfügigkeit der Forderung. Bei der Beurteilung der Geringfügigkeit der Forderung darf nur der Teil berücksichtigt werden, der den Betrag des Altersguthabens nach BVG übersteigt; in diesem Falle darf bloss dieser Teil dem Arbeitnehmer bar ausbezahlt werden.

123 V 70 () from 28. Februar 1997
Regeste: Art. 23 Abs. 1 AVIG. Die Verwaltungspraxis, wonach die Entschädigung für nicht bezogene Ferien bei der Bemessung des versicherten Verdienstes ausser acht zu lassen ist, hält vor Bundesrecht stand (Präzisierung der Rechtsprechung).

124 III 469 () from 2. September 1998
Regeste: Arbeitsvertrag; Verzicht auf Überstundenentschädigung. Art. 321c Abs. 3 OR ist nur teilweise zwingend (E. 2). Jedoch kann der Arbeitnehmer nicht gültig auf eine Entschädigung für bereits geleistete Überstundenarbeit verzichten (E. 3).

125 III 65 () from 14. Dezember 1998
Regeste: Arbeitsvertrag; Arbeit auf Abruf. Erlaubt der Arbeitsvertrag auf Abruf eine plötzliche und bedeutende Verminderung des monatlichen Arbeitspensums, liegt darin eine Umgehung des Schutzes, der mit den zwingenden Kündigungsfristen von Art. 335c OR gewährleistet werden soll (E. 4). Es ist willkürlich anzunehmen, dass sich der Arbeitnehmer beim Arbeitsvertrag auf Abruf gültig zur Übernahme des Betriebsrisikos verpflichten kann, das nach Art. 324 Abs. 1 OR vom Arbeitgeber getragen werden muss (E. 5).

128 III 271 () from 12. Februar 2002
Regeste: Arbeitsvertrag; Ferien- und Freitageanspruch, Freistellung (Art. 8 ZGB; Art. 42 Abs. 2, 321c, 324 Abs. 2, 329, 337c Abs. 2 OR). Beweislastverteilung bezüglich des Beweises der Anzahl bezogener Ferientage (E. 2a). Regelbeweismass und analoge Anwendung von Art. 42 Abs. 2 OR (E. 2b). Verhältnis zwischen der Arbeitsleistung an Feier- oder Freitagen und der Überstundenarbeit (E. 3). Kompensation nicht bezogener Ferientage mit der Freizeit während der Freistellung (E. 4).

129 III 493 () from 25. Juni 2003
Regeste: Art. 329d OR; Art. 2 Abs. 2 ZGB. Abgeltung des Ferienlohnanspruchs mit dem laufenden Lohn; Rechtsmissbrauchsverbot. Formelle Voraussetzungen für eine rechtswirksame Abgeltung des Ferienlohnanspruchs. Offen gelassen, ob an der ausnahmsweisen Möglichkeit einer Abgeltung des Ferienlohnanspruchs mit dem laufenden Lohn grundsätzlich festzuhalten ist (E. 3). Verneinung der rechtsmissbräuchlichen Geltendmachung von Ferienlohnansprüchen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses im konkreten Fall (E. 5).

129 III 618 () from 18. Juli 2003
Regeste: Unrichtige rechtliche Beurteilung einer Tatsache (Art. 43 Abs. 4 OG). Unterscheidung zwischen rechtlicher Beurteilung der Tatsachen und Beweiswürdigung (E. 3). Zivilrechtliche Wirkungen von Art. 9 BVO; Rechtsmissbrauch im Arbeitsrecht; Saisonnierarbeitsvertrag (Art. 9 BVO; Art. 341 und 342 OR; Art. 2 Abs. 2 ZGB). Prüfung der Möglichkeit der Parteien im Lichte von Art. 9 BVO und Art. 2 Abs. 2 ZGB, einen neuen Arbeitsvertrag von befristeter Dauer abzuschliessen, welcher eine geringere Entlöhnung vorsieht als diejenige im unbefristeten Arbeitsvertrag, auf dessen Grundlage eine Jahresaufenthalts- und Arbeitsbewilligung erteilt wurde (E. 2 und 4-7).

130 V 492 () from 18. Juni 2004
Regeste: Art. 8 Abs. 1 lit. e, Art. 13 Abs. 1 AVIG; Art. 11 Abs. 3 AVIV: Anrechenbare Beitragszeit. Die Abgeltung des Ferienanspruches in Form eines Zuschlages zum Stunden- oder Monatslohn führt nicht zu einer Erhöhung der anrechenbaren Beitragszeit entsprechend der auf Ferientage oder -wochen umgerechneten Ferienentschädigung (Erw. 4; Änderung der mit BGE 112 V 226 Erw. 2d begründeten Rechtsprechung).

131 II 593 () from 10. August 2005
Regeste: Art. 34quater aBV; Art. 11 Abs. 2 ÜbBest. aBV; Art. 31, 32, 66, 80 Abs. 2, 81 Abs. 1 und 2 BVG; Art. 16 Abs. 4, 22 Abs. 1, 49 Abs. 1 lit. b und 49 Abs. 2 BdBSt; berufliche Vorsorge; Bestimmungen zugunsten der Eintrittsgeneration; Abzug von freiwilligen Beiträgen an eine Einrichtung der beruflichen Vorsorge; Abzug von Renten des Arbeitgebers an ehemalige Aktionär-Direktoren; geschäftsmässig begründete Unkosten. Entwicklung der beruflichen Vorsorge seit 1972 (E. 3 und 4). Ermessensspielraum der Vorsorgeeinrichtungen beim Erlass von Sonderbestimmungen zugunsten der Eintrittsgeneration (E. 4.2). Renten, die ein Arbeitgeber seinem ehemaligen Direktor aufgrund des Arbeitsvertrags ausrichtet (E. 7), und ausserordentliche Beiträge zugunsten der Eintrittsgeneration erfüllen die in Art. 49 Abs. 2 BdBSt umschriebenen Voraussetzungen und sind, soweit geschäftsmässig begründet, abzugsfähig (E. 9); dies selbst dann, wenn der Verteilschlüssel nicht alle vorsorgerechtlichen Grundsätze berücksichtigt (E. 8).

136 III 96 (4A_347/2009) from 16. November 2009
Regeste: Art. 335b und 336b OR; missbräuchliche Kündigung während der Probezeit; Frist zur schriftlichen Einsprache bei verkürzter Kündigungsfrist. Die Einsprache gegen eine missbräuchliche Kündigung während der Probezeit ist auch bei verkürzter Kündigungsfrist längstens bis zu deren Ende zu erheben, soweit dies möglich und zumutbar ist (E. 2 und 3).

136 III 467 (4A_71/2010) from 28. Juni 2010
Regeste: Art. 5 KSG und Art. 341 Abs. 1 OR; Schiedseinrede im Rahmen eines Rechtsstreits aus einem Arbeitsverhältnis. Die in einem Einzelarbeitsvertrag enthaltene Schiedsklausel kann dem Arbeitnehmer nicht entgegengehalten werden, soweit dieser nach Art. 341 Abs. 1 OR geschützte Ansprüche geltend macht, auf die er nicht rechtswirksam verzichten kann (E. 2-4).

137 V 96 (8C_603/2010) from 25. Februar 2011
Regeste: Art. 52 Abs. 1 AVIG; Umfang der Insolvenzentschädigung. Die Insolvenzentschädigung deckt weder Ansprüche infolge nicht bezogener Ferien, wenn die Arbeitnehmenden während der Dauer des Arbeitsverhältnisses keine Ferienlohnzuschläge erhalten haben, noch Entschädigungen für Überstunden, falls sich die Arbeitnehmenden vertraglich verpflichtet haben, geleistete Überstunden mit Freizeit zu kompensieren (E. 6).

141 III 23 (4A_343/2014) from 17. Dezember 2014
Regeste: Art. 257 ZPO, Art. 321a, 321b und 339a OR; Pflicht zur Rückgabe von Unterlagen, Verfahren um Rechtsschutz in klaren Fällen. Rechtsbegehren auf Rückgabe von Unterlagen gemäss Art. 339a OR, die in einem Verfahren um Rechtsschutz in klaren Fällen (Art. 257 ZPO) gestellt werden, müssen vollumfänglich gutgeheissen werden können, andernfalls darauf nicht einzutreten ist (E. 3).

144 III 235 (4A_7/2018) from 18. April 2018
Regeste: Art. 354 ZPO und Art. 341 Abs. 1 OR; Schiedsfähigkeit. Schiedsfähigkeit arbeitsrechtlicher Ansprüche (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 2).

144 III 327 (4A_579/2017, 4A_581/2017) from 7. Mai 2018
Regeste: Art. 160 ff., Art. 321a, Art. 321e und Art. 362 OR; Arbeitsvertrag, Konventionalstrafe. Vereinbarkeit einer Konventionalstrafe mit Art. 321e OR (E. 5); insbesondere Unterscheidung nach deren Straf- oder Ersatzcharakter (E. 5.2). Rechtsfolgen der Unvereinbarkeit einer Konventionalstrafe mit Art. 321e OR (E. 5.4).

 

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