Federal Act
on the Amendment of the Swiss Civil Code
(Part Five: The Code of Obligations)


Open article in different language:  DE  |  FR  |  IT
Art. 543

C. Re­la­tion­ship between part­ners and third parties

I. Rep­res­ent­a­tion

 

1 A part­ner who deals with a third party on be­half of the part­ner­ship but in his own name ac­quires rights and ob­lig­a­tions as against that third party in a purely in­di­vidu­al ca­pa­city.

2 Where a part­ner deals with a third party in the name of the part­ner­ship or all the part­ners, the oth­er part­ners ac­quire rights and ob­lig­a­tions as against that third party only to the ex­tent en­vis­aged by the pro­vi­sions gov­ern­ing rep­res­ent­a­tion.

3 A part­ner is pre­sumed em­powered to rep­res­ent the part­ner­ship or all the part­ners in deal­ings with third parties as soon as man­age­ment au­thor­ity is con­ferred on him.

BGE

95 I 276 () from 20. Mai 1969
Regeste: Verwaltungsgerichtliche Beschwerde gegen die Nichtbewilligung der für eine Aktiengesellschaft vorgesehenen Firma. 1. Beschwerdefähiger Entscheid (Erw. 1a). 2. Beschwerdelegitimation der Gründer einer noch nicht eingetragenen Aktiengesellschaft (Erw. 1 b). 3. Frage der Zulässigkeit der Firma "International Bank of Berne" (Erw. 2-9).

104 IB 264 () from 4. Dezember 1978
Regeste: Firmenbildung. 1. Art. 103 lit. a OG. Befugnis eines Gesellschafters, auch im Namen von Mitgründern einer Aktiengesellschaft Beschwerde zu führen (E. 1). 2. Art. 944 OR, Art. 45 und 46 HRegV. Zweck und Umfang des Verbotes, in einer Firma nationale oder territoriale Bezeichnungen zu verwenden (E. 2). Bedeutung des Firmenbestandteils "ORIENTAL", der nach den Umständen als unzulässig zu bezeichnen ist (E. 3 und 4).

112 II 41 () from 4. Februar 1986
Regeste: Ungerechtfertigte Auflösung eines "gestuften Arbeitsverhältnisses", das die Anstellung eines Dancing-Orchesters zum Gegenstand hat (Art. 337c Abs. 1 OR). 1. Rechtsnatur eines Vertrags betr. die Anstellung eines Künstlers oder Orchesters (E. 1a). 2. Verpflichtet sich jemand, nicht nur seine eigene künstlerische Leistung, sondern auch diejenige anderer Künstler darzubieten, wobei er als deren Chef Inhalt und Rollenverteilung bestimmt, so kann je nach den Umständen ein sogenanntes "gestuftes Arbeitsverhältnis" vorliegen (E. 1b; Präzisierung der Rechtsprechung). 3. Unterscheidung zwischen ungerechtfertigter Entlassung (Art. 337c OR) und ungerechtfertigtem Verlassen der Arbeitsstelle (Art. 337d OR) (E. 2). 4. Wichtige Gründe i.S. von Art. 337 Abs. 1 OR (E. 3).

118 II 313 () from 2. Juni 1992
Regeste: Art. 396 Abs. 2, Art. 543 Abs. 3 OR. Vollmacht des Architekten, der zugleich Mitglied der Bauherrschaft (Konsortium) ist. Die verbindliche Anerkennung von Unternehmerrechnungen durch den Architekten setzt in der Regel eine ausdrückliche Vollmacht des Bauherrn voraus. Auch die Übertragung der Bauleitung an den Architekten berechtigt den Unternehmer nicht, allein aufgrund von Art. 396 Abs. 2 OR anzunehmen, der Architekt sei zur Anerkennung der von ihm geprüften Rechnungen ermächtigt (E. 2). Die nach dem Gesellschaftsvertrag fehlende Geschäftsführungsbefugnis des am Baukonsortium beteiligten Architekten hat zur Folge, dass auch die Vollmachtsvermutung des Art. 543 Abs. 3 OR nicht zum Tragen kommt (E. 3).

123 III 24 () from 2. Oktober 1996
Regeste: Art. 645 OR; Haftung für vor der Eintragung der Aktiengesellschaft in deren Namen eingegangene Verpflichtungen bei formbedürftigen Verträgen. Aus einem für die zukünftige Gesellschaft abgeschlossenen Bürgschaftsvertrag haften die für sie Handelnden nur, wenn die für sie persönlich vorgeschriebene Vertragsform erfüllt ist.

124 III 355 () from 21. August 1998
Regeste: Art. 38 Abs. 1 OR und Art. 543 Abs. 2 und 3 OR. Einfache Gesellschaft; Vertretung durch einen geschäftsführenden Gesellschafter. Tragweite der gesetzlichen Vermutung der Vertretungsmacht eines Gesellschafters, dem die Geschäftsführung überlassen ist (E. 4). Voraussetzungen, unter denen Stillschweigen der Mitgesellschafter Genehmigung der Handlungen des geschäftsführenden Gesellschafters bedeutet (E. 5).

 

Diese Seite ist durch reCAPTCHA geschützt und die Google Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen gelten.

Feedback
Laden