Federal Act
on the Amendment of the Swiss Civil Code
(Part Five: The Code of Obligations)


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Art. 70

2. In­di­vis­ible per­form­ance

 

1 Where in­di­vis­ible per­form­ance is due to sev­er­al ob­li­gees, the ob­lig­or must make per­form­ance to all of them jointly, and each ob­li­gee may de­mand that per­form­ance be made to all of them jointly.

2 Where in­di­vis­ible per­form­ance is due by sev­er­al ob­lig­ors, each of them has an ob­lig­a­tion to make per­form­ance in full.

3 Un­less cir­cum­stances dic­tate oth­er­wise, an ob­lig­or who has sat­is­fied the ob­li­gee may then claim pro­por­tion­ate com­pens­a­tion from the oth­er ob­lig­ors and to that ex­tent the claim of the sat­is­fied ob­li­gee passes to him.

BGE

111 II 458 () from 19. November 1985
Regeste: Partei- und Prozessfähigkeit einer Stockwerkeigentümergemeinschaft in einem Prozess über Gewährleistung für Mängel am Gebäude (Art. 712l ZGB). 1. Die Stockwerkeigentümergemeinschaft kann Sachgewährleistungsansprüche aus Kaufverträgen in eigenem Namen nur dann geltend machen, wenn von seiten der einzelnen Stockwerkeigentümer die Forderungen vertraglich an die Gemeinschaft abgetreten worden sind (Art. 164 ff. OR) (Präzisierung der Rechtsprechung). 2. Vorgehen bei einer solchen Abtretung und deren Grenzen? Frage offengelassen.

114 II 329 () from 8. November 1988
Regeste: Art. 20 Abs. 1 und 98 Abs. 3 OR. Kollision von Verträgen. 1. Klage auf Feststellung, dass ein Kaufvertrag nichtig sei, weil er gegen einen Erbteilungsvertrag verstosse; Auslegung des Rechtsbegehrens (E. 1). 2. Ein Grundstückkauf unter zwei Erben, die sich damit über das im Erbteilungsvertrag vereinbarte Veräusserungsverbot hinwegsetzen, ist unter allen Beteiligten als ungültig zu betrachten, wenn das Verbot nach Art. 2 und 27 ZGB nicht zu beanstanden ist und der Käufer sich insbesondere nicht auf guten Glauben berufen kann (E. 2).

 

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