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Art. 88
III. Receipt and return of borrower’s note 1. Right of the debtor 1 A debtor making a payment is entitled to demand a receipt and, provided the debt is fully redeemed, the return or annulment of the borrower’s note. 2 If the debt is not completely redeemed or the borrower’s note confers other rights on the creditor, the debtor is entitled to demand only a receipt and that a record of the payment be entered on the borrower’s note. BGE
101 IV 278 () from 10. Oktober 1975
Regeste: Art. 110 Ziff. 5 StGB. 1. Die Beweisbestimmung allein macht ein Schriftstück nicht zur Urkunde; es muss überdies nach Gesetz oder Verkehrsübung zum Beweis geeignet sein. 2. Quittungen sind Urkunden, sobald sie an den Schuldner gelangt sind.
103 IV 36 () from 4. Februar 1977
Regeste: Art. 251, Art. 335 Ziff. 2 StGB. Kann eine zur Steuerhinterziehung verwendete gefälschte Urkunde objektiv auch anderen als steuerlichen Zwecken dienen, wie das bei einer Quittung der Fall ist, so bleibt Art. 251 StGB anwendbar.
103 IV 239 () from 1. Dezember 1977
Regeste: Art. 110 Ziff. 5, 251 StGB. Urkundenfälschung. Die in einem Aktienzertifikat abgegebene Erklärung, die Inhaberaktien seien voll einbezahlt, hat die Bedeutung einer Quittung.
121 IV 131 () from 10. Mai 1995
Regeste: Art. 110 Ziff. 5 und 251 StGB; Falschbeurkundung durch eine Rechnung mit dazugehöriger Quittung. Einer fiktiven Rechnung mit dazugehöriger Quittung kommt nicht von Gesetzes wegen eine allgemeingültige objektive Garantie zu, die in jedem Fall eine Falschbeurkundung darstellen würde. Aufgrund der Umstände ist noch zu prüfen, ob ein solches Schriftstück z.B. wegen besonderer Eigenschaften der ausstellenden Person einen erhöhten Beweiswert besitzt (E. 2c). Art. 179septies StGB; Missbrauch des Telefons, Begriff der Bosheit und des Mutwillens. Der Begriff des Missbrauchs ist eine vom Richter zu entscheidende Wertungsfrage. Bosheit ist anzunehmen, wenn der Täter die Tat begeht, weil ihm der Schaden oder die Unannehmlichkeiten, die er dem andern damit zufügt, Freude bereiten. Mutwillen bedeutet rücksichtsloses Handeln oder Handeln aus Übermut, Trotz, um eine momentane Laune zu befriedigen (E. 5b).
139 III 160 (4A_637/2012) from 3. April 2013
Regeste: a Art. 482 Abs. 1 und Art. 472 Abs. 1 OR; Lagergeschäft, Hinterlegung. Die öffentliche Anerbietung zur Aufbewahrung von Waren stellt ein charakteristisches Element des Lagergeschäfts dar (E. 2.3). Pflichten des Aufbewahrers im Hinterlegungsvertrag (E. 2.4 und 2.5). Rechtswirkungen einer Empfangsbescheinigung (E. 2.7). |