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Bundesgesetz
betreffend die Ergänzung
des Schweizerischen Zivilgesetzbuches
(Fünfter Teil: Obligationenrecht)

Art. 221

F. Ver­wei­sung auf den Fahr­nis­kauf

 

Im Üb­ri­gen fin­den auf den Grund­stück­kauf die Be­stim­mun­gen über den Fahr­nis­kauf ent­spre­chen­de An­wen­dung.