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Art. 395
B. Creation A mandate is deemed to have been accepted where it has not been declined immediately and relates to business which is conducted by the mandatee by official appointment or on a professional basis or for which he has publicly offered his services. BGE
105 II 253 () from 13. Dezember 1979
Regeste: Erbvertrag, in dem einer Bank ein Vermächtnis ausgesetzt wird mit dem Auftrag, den vermachten Betrag zur Errichtung einer Stiftung zu verwenden. - Zustandekommen der Stiftung (E. 1). - Unter welchem Titel kann die Stiftung gegen die Bank Anspruch auf das Stiftungsvermögen erheben? (E. 2.) - Behandlung der auf dem vermachten Betrag erhobenen Erbschaftssteuern (E. 3).
143 III 10 (4A_234/2016) from 19. Dezember 2016
Regeste: Haftung des unentgeltlichen Rechtsbeistands (Art. 61 Abs. 1 OR; Art. 12 lit. b und g BGFA). Der unentgeltliche Rechtsbeistand haftet der vertretenen Person für einen allfälligen Schaden nach den Regeln des Bundesprivatrechts. Das kantonale Recht kann diese Regelung nicht abändern und stattdessen eine ausschliessliche Staatshaftung für den Fall einer Sorgfaltspflichtverletzung durch den unentgeltlichen Rechtsbeistand vorsehen (E. 3). |