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Art. 979
B. Obligor’s defences I. In general 1 Against a claim deriving from a bearer security, the obligor may plead only such defences as contest the validity of the instrument or arise from the instrument itself and those available to him personally against the respective obligee. 2 Defences based on the direct relations between the obligor and a former bearer are admissible where the bearer intentionally acted to the detriment of the obligor when acquiring the security. 3 The obligor may not plead the defence that the instrument entered circulation against his will. BGE
128 III 324 () from 21. Juni 2002
Regeste: Unterschriftsfälschung des Namensträgers auf einem Wechsel. Wechselmässige Haftung aus veranlasstem Rechtsschein. Vertragshaftung. Hält die Wechselinhaberin gestützt auf das Verhalten der Bezogenen, das in ihr Vertrauen erweckt, deren Unterschrift auf dem Wechsel für echt, haftet ihr diese für den daraus erwachsenen Schaden. Diese Haftung ist den Regeln der Vertragshaftung zu unterstellen (E. 1 und 2).
132 III 186 () from 1. November 2005
Regeste: Anlagefonds gemäss aAFG (Bundesgesetz vom 1. Juli 1966); Erfüllungs- und Schadenersatzanspruch des Anlegers gegenüber der Fondsleitung; Behauptungs- und Beweislast (Art. 21, 23 und 24 aAFG; Art. 8 ZGB). Berechnung des Rücknahmepreises der Anteile im Fall des Widerrufs des Anlagevertrages. Behauptungs- und Beweislast in Bezug auf den Erfüllungs- und Schadenersatzanspruch des Anlegers, der geltend macht, er sei durch die von der Fondsleitung verursachte Verwässerung des Fondsvermögens und durch anderes pflichtwidriges Verhalten geschädigt worden (E. 1-11).
135 III 378 (4A_548/2008) from 11. März 2009
Regeste: Feststellungsklage; Feststellungsinteresse. Ausnahmsweise ist ein Feststellungsinteresse selbst dann gegeben, wenn eine Leistungs-, Gestaltungs- oder Unterlassungsklage zur Verfügung steht. Ausnahmesituation vorliegend verneint, da die blosse Feststellung eines Pfandrechts weder den Streit beendet noch die künftige Betreibung auf Pfandverwertung erleichtert (E. 2). |