Ordonnance
sur le registre foncier
(ORF)


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Art. 19 Identification fédérale des immeubles

1 L’E-GRID ne per­met aucune dé­duc­tion sur l’im­meuble auquel elle est at­tribuée.

2 Le DDPS met à la dis­pos­i­tion des can­tons la méthode pour la généra­tion et l’at­tri­bu­tion de l’E-GRID.

3 Les can­tons at­tribuent l’E-GRID aux divers im­meubles.

4 Le DFJP et le DDPS règlent en­semble les dé­tails.

BGE

100 IB 121 () from 28. Februar 1974
Regeste: Erbteilungsvertrag: Vertrag über angefallene Erbanteile. Im Rahmen eines Erbteilungsvertrages kann sowohl die Übertragung von Grundeigentum als auch die Begründung beschränkter dinglicher Rechte, die sonst nur in öffentlich beurkundetem Vertrag errichtet werden können, in einfacher Schriftfonn vereinbart werden (Erw. 1). Anforderungen an einen Erbteilungsvertrag, damit er als Ausweis für eine Eintragung im Grundbuch gelten kann (Erw. 2). Art. 635 ZGB enthält eine besondere Formvorschrift lediglich für die Übertragung von angefallenen Erbanteilen oder von Bruchteilen derselben. Werden einzelne Gegenstände oder Rechte aus einem Nachlass nicht in einem Erbteilungsvertrag aufgeteilt, so müssen sie nach den gewöhnlichen Regeln der Rechtsgeschäfte unter Lebenden auf den Erwerber übertragen werden (Erw. 4).

114 II 36 () from 20. Januar 1988
Regeste: Grundbuchliche Verfügung; Ausweis über den Rechtsgrund (Art. 965 Abs. 1 und 3 ZGB). Für die Eintragung in das Grundbuch bedarf es für den Nachweis des Rechtsgrundes dann eines zusätzlichen Ausweises über den Beschluss des zuständigen Gemeindeorgans, wenn den Vertretern des Gemeinwesens, die den Vertrag unterzeichnet haben, keine umfassende Vertretungsmacht zukommt. Wie verhält es sich diesbezüglich mit den Vertretern der Gemeinde St. Moritz? Frage offengelassen (E. 3).

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