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Organisationsverordnung für die Bundeskanzlei (OV-BK)
vom 29. Oktober 2008 (Stand am 1. September 2023)
Art. 1Ziele und Kernfunktionen
1 Die Bundeskanzlei ist die Stabsstelle der Regierung und hat die Funktion eines Scharniers zwischen Regierung, Verwaltung, Bundesversammlung und Öffentlichkeit.
2 Sie wirkt bei Bundesrat und Departementen auf eine kohärente und langfristig orientierte Entscheidpraxis der Regierung und auf die Wahrung des Kollegialprinzipes hin.
3 Sie nimmt die Funktionen nach den Artikeln 30 und 32–34 RVOG wahr, namentlich die folgenden Kernfunktionen:
a.
Sie unterstützt den Bundesrat und den Bundespräsidenten oder die Bundespräsidentin in ihrer Regierungsfunktion und sorgt für optimale Verfahren zur Vorbereitung der Entscheide.
b.
Sie bereitet in Zusammenarbeit mit den Departementen die Unterlagen vor, mit denen eine vorausschauende und kohärente Regierungspolitik ermöglicht wird, und überprüft deren Realisierung.
Sie sorgt für die departementsübergreifende Koordination namentlich im Bereich der digitalen Transformation und der Informatik.
c.
Sie stellt eine langfristige und koordinierte Informations- und Kommunikationspolitik auf Regierungsstufe sicher und sorgt für eine möglichst rasche Information über die Beschlüsse des Bundesrates.
4 Sie erfüllt zudem die Vollzugsaufgaben, die ihr von der Gesetzgebung übertragen werden; namentlich:
a.
sorgt sie dafür, dass die Volksrechte im Rahmen von Bundesverfassung4 und Gesetzgebung über die politischen Rechte wahrgenommen werden können und dass alle eidgenössischen Abstimmungen und Wahlen korrekt durchgeführt werden;
b.
veröffentlicht sie die Rechtstexte und die übrigen nach der Publikationsgesetzgebung zu veröffentlichenden Texte so schnell wie möglich und in der gebotenen Qualität;
erbringt sie die Sprachdienstleistungen und erfüllt die Koordinationsaufgaben nach der Sprachdiensteverordnung vom 14. November 20126 und vollzieht die ihr von der Sprachengesetzgebung übertragenen Aufgaben.
3 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 25. Nov. 2020, in Kraft seit 1. Jan. 2021 (AS 2020 5893).