Organisationsverordnung
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Art. 4 Rechtsetzungsbegleitung und betreute Rechtsbereiche
1 Die Bundeskanzlei achtet auf die Qualität der Rechtsetzung des Bundes. Insbesondere:
2 Sie bereitet in den folgenden Rechtsbereichen die Erlasse auf Gesetzes- und Verordnungsstufe vor und vollzieht sie:
3 Sie ist innerhalb der Bundesverwaltung für Fragen des Parlamentsrechts zuständig. Insbesondere bereitet sie in diesem Bereich die Stellungnahmen des Bundesrates vor. |