Organisationsverordnung
für das Eidgenössische Departement des Innern
(OV-EDI)


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Art. 18 Aufhebung bisherigen Rechts

Die Ver­ord­nung vom 24. Fe­bru­ar 198867 über das Bü­ro für die Gleich­stel­lung von Frau und Mann wird auf­ge­ho­ben.

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