Organisationsverordnung
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Art. 1 Ziele
1 Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) strebt eine Finanzpolitik an, die auf die langfristige Erhaltung und Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Schweiz ausgerichtet ist und sich an den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit, Gerechtigkeit und Bürgernähe orientiert. 2 Es strebt Steuer-, Fiskal- und Staatsquoten an, die im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zu den tiefsten gehören. 3 Im Einzelnen verfolgt das EFD die folgenden Ziele:
4 Bei der Verfolgung dieser Ziele trägt das EFD der europäischen und der weltweiten Entwicklung Rechnung. Es wahrt in Zusammenarbeit insbesondere mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF3; Aussenwirtschaft), der Schweizerischen Nationalbank (SNB) und der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) die Interessen der Schweiz in internationalen 3 Die Bezeichnung der Verwaltungseinheit wurde in Anwendung von Art. 16 Abs. 3 der Publikationsverordnung vom 17. Nov. 2004 (AS 2004 4937) auf den 1. Jan. 2013 angepasst. Die Anpassung wurde im ganzen Text vorgenommen. |