Organisationsverordnung
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Art. 29a
1 Die Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde ist die Fachbehörde des Bundes für die Zulassung von natürlichen Personen und Revisionsunternehmen zur Erbringung von gesetzlich vorgeschriebenen Revisionsdienstleistungen, die Beaufsichtigung der Revisionsstellen von Publikumsgesellschaften und die Gewährung von Amts- und Rechtshilfe im Bereich der Revisionsaufsicht. 2 Ihre Stellung, ihre Aufgaben und Zuständigkeiten sowie ihre Organisation richten sich nach dem Revisionsaufsichtsgesetz vom 16. Dezember 200589, der Revisionsaufsichtsverordnung vom 22. August 200790 und nach den massgeblichen internationalen Abkommen. 89 SR 221.302 90 SR 221.302.3 |