Organisationsverordnung
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Art. 29d
1 Das Eidgenössische Institut für Metrologie (METAS) ist die Fachbehörde des Bundes für das Messwesen. 2 Seine Organisation und seine Aufgaben richten sich nach dem Messgesetz vom 17. Juni 201196 und dem Bundesgesetz vom 17. Juni 201197 über das Eidgenössische Institut für Metrologie. 3 Das METAS ist in seinem Zuständigkeitsbereich zur Beschwerde an das Bundesgericht berechtigt. |