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Preisüberwachungsgesetz

vom 20. Dezember 1985 (Stand am 1. Januar 2013)

Art. 10 Entscheid

Kommt kei­ne ein­ver­nehm­li­che Re­ge­lung zu­stan­de, un­ter­sagt der Preis­über­wa­cher die Er­hö­hung ganz oder teil­wei­se oder ver­fügt ei­ne Preis­sen­kung.