1 Die Parlamentsdienste unterstützen die Bundesversammlung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
2 Sie erfüllen folgende Aufgaben:
- a.
- Sie planen und organisieren die Sessionen und die Sitzungen der Kommissionen.
- b.
- Sie besorgen die Sekretariatsgeschäfte, die Übersetzungsarbeiten und die Protokollierung der Beschlüsse und Verhandlungen der Räte, der Vereinigten Bundesversammlung und der Kommissionen.
- c.
- Sie führen eine Dokumentation und bieten Dienstleistungen im Bereich der Dokumentation und der Informationstechnologien an.
- cbis.75
- Sie betreiben Informationssysteme zum Auswerten von Daten für die Aufgabenerfüllung der Bundesversammlung, ihrer Organe und der Ratsmitglieder; diese Datenbearbeitung kann auch besonders schützenswerte Personendaten umfassen; eine Verordnung der Bundesversammlung legt die dafür verwendeten Quellen fest und regelt die Zugriffsberechtigungen und die Bekanntgabe dieser Daten.
- d.
- Sie beraten die Ratsmitglieder, insbesondere die Präsidien der Räte und der Kommissionen in Sach- und Verfahrensfragen.
- e.
- Sie informieren die Öffentlichkeit über die Bundesversammlung und ihre Tätigkeiten.
- f.
- Sie unterstützen die Bundesversammlung bei der Pflege ihrer internationalen Beziehungen.
- g.
- Unter Vorbehalt der Zuständigkeiten von Ratsorganen besorgen sie alle übrigen Aufgaben der Parlamentsverwaltung.
75 Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 16. März 2018 (Zeitgemässe Informations- und Dokumentationsangebote des Parlamentes), in Kraft seit 26. Nov. 2018 (AS 2018 3547; BBl 2017 6877, 6889).