Verordnung der Bundesversammlung
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Art. 16a Zutrittsausweise
1 Wer das Parlamentsgebäude betreten will, braucht einen Zutrittsausweis. 2 Es gibt folgende Zutrittsausweise:
3 Dauerausweise müssen bei der Autorisierungsstelle des Departementes, der Bundeskanzlei oder der Parlamentsdienste beantragt werden. Sie werden von dem für die Sicherheit zuständigen Dienst der Parlamentsdienste ausgestellt. 4 Tagesausweise müssen bei dem für die Sicherheit zuständigen Dienst der Parlamentsdienste beantragt werden. Dieser Dienst stellt die Ausweise aus. |