Bundesgesetz
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Art. 118218
Die Eintragungen im schweizerischen Register für europäische Patente werden vom IGE veröffentlicht. 218Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 17. Dez. 1976, in Kraft seit 1. Juni 1978 (AS 1977 1997; BBl 1976 II 1). BGE
85 II 512 () from 24. November 1959
Regeste: 1. Art. 1, 16 Abs. 1 Ziff. 1 aPatG. Begriff der Erfindung. 2. Art. 67 Ziff. 1 OG. Wann rechtfertigt es sich, in Streitigkeiten über Erfindungspatente die tatsächlichen Feststellungen über technische Verhältnisse zu überprüfen und neue Beweismassnahmen zu treffen?
86 II 196 () from 18. Juli 1960
Regeste: Art. 67 OG. In Streitigkeiten über Erfindungspatente dürfen die Parteien im Berufungsverfahren Privatgutachten über technische Verhältnisse einreichen, doch können sie damit die Schranken, die ihren Vorbringen gesetzt sind, nicht umgehen.
91 II 68 () from 9. Februar 1965
Regeste: Berufung im Patentprozess. Auslegung von Art. 67 OG. Befugnisse des Instruktionsrichters und der Gerichtsabteilung hinsichtlich der Anordnung von Beweismassnahmen zur Überprüfung der tatsächlichen Feststellungen der kantonalen Instanz über technische Verhältnisse und hinsichtlich der Zulassung neuer Tatsachen und Beweismittel, die sich auf solche Verhältnisse beziehen. Wann haben die Parteien Gelegenheit, Beweismassnahmen und die Zulassung neuer Tatsachen und Beweismittel zu beantragen? Wann ist über solche Anträge zu entscheiden? Art. 67 BZP ist nicht anwendbar. |