Federal Act
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Art. 50
1 The invention must be described in the patent application in such a manner that it can be carried out by a person skilled in the art.120 2 …121 120Amended by No I of the FA of 17 Dec. 1976, in force since 1 Jan. 1978 (AS 1977 1997; BBl 1976 II 1). 121Repealed by No I of the FA of 17 Dec. 1976, with effect from 1 Jan. 1978 (AS 19771997; BBl 1976 II 1). BGE
83 II 224 () from 25. Juni 1957
Regeste: Art. 5 aPatG, Auslegung von Patentansprüchen. Das Wesen der Erfindung muss sich nicht notwendigerweise aus dem kennzeichnenden Teil des Patentanspruches ergeben, sondern kann allenfalls dem Oberbegriff entnommen werden.
92 II 48 () from 8. März 1966
Regeste: Erfindungspatent. Nichtigkeit. Einschränkung. 1. Begriff der Erfindung (Art. 1 PatG). Kriterien der Neuheit, des technischen Fortschritts und der Erfindungshöhe (Erw. 2). 2. Übertragungserfindung? Fehlen einer entsprechenden Definition (Art. 51 Abs. 1, 52 Abs. 1 PatG; Erw. 3). Fehlende Erfindungshöhe (Erw. 4). 3. Einschränkung des Patentes wegen Teilnichtigkeit (Art. 27 und 24 Abs. 1 lit. c PatG)? Der neugefasste Patentanspruch darf nicht eine Erfindung betreffen, die in der veröffentlichten Patentschriftnicht erwähnt ist (Erw. 6 a). Erfindungshöhe der durch den neugefassten Patentanspruch definierten Kombinationserfindung? (Erw. 6 b).
95 II 364 () from 26. März 1969
Regeste: Art. 67 OG. Zulässigkeit und Bedeutung eines Privatgutachtens im Berufungsverfahren (Erw. 2). Richterliche Einschränkung des Patentes nach Art. 27 Abs. 1 und 24 Abs. 1 lit. c PatG. Keine zeitliche Befristung der Einschränkung nach Art. 24 Abs. 2 PatG (Erw. 4). Voraussetzungen der Einschränkung im vorliegenden Fall verneint (Erw. 5).
97 I 423 () from 25. Mai 1971
Regeste: Erfindung neuer Kristallformen, Patentschutz. 1. Zurückweisung von Patentgesuchen gemäss Art. 59 Abs. 1 und 2 PatG (Erw. 1). 2. Art. 2 Ziff. 4 und 53 PatG. Begriff des chemischen Stoffes: Kennzeichnendes Merkmal ist die Beschaffenheit des Stoffes, nicht der chemische Weg, auf dem er hergestellt wird (Erw. 2). 3. Schutzfähigkeit einer Erfindung, die darin besteht, dass einem chemischen Stoff durch besondere Eingriffe eine für ihn nicht bekannte Kristallform verliehen wird (Erw. 3). 4. Art. 51 und 52 PatG. Bedeutung des Patentanspruches; Anforderungen an dessen Inhalt, wenn für ein Erzeugnis Patentschutz verlangt wird (Erw. 4).
101 IB 132 () from 22. April 1975
Regeste: Art. 17 Abs. 1 PatG und Art. 4 PVÜ. Wer eine angebliche Erfindung in der Bundesrepublik Deutschland bloss als Geschmacksmuster hinterlegt hat, darf von der schweizerischen Registerbehörde nicht verlangen, dass sie ihm ein Prioritätsrecht für ein Erfindungspatent vormerke.
103 II 287 () from 6. Dezember 1977
Regeste: Vorsorgliche Massnahmen nach Art. 77 ff. PatG. 1. Art. 77 Abs. 2 PatG. Vom Gesuchsgegner, der die aus Art. 67 Abs. 1 sich ergebende und gegen ihn wirkende Vermutung zu widerlegen hat, darf nicht mehr als ein Wahrscheinlichkeitsbeweis verlangt werden (E. 2). Wie kann dieser Wahrscheinlichkeitsbeweis erbracht werden (E. 2 und E. 3)? 2. Art. 79 Abs. 2 PatG. Von einer vorsorglichen Massnahme kann auf Grund dieser Bestimmung nur abgesehen werden, wenn die Sicherheit bereits geleistet worden ist (E. 5).
121 III 125 () from 27. März 1995
Regeste: Patentschutz für eine neue Kamillensorte? (Art. 1, 1a und 8 Abs. 3 PatG). Für eine neue Kamillensorte, die nach dem Sortenschutzgesetz schützbar ist, kann wegen des Doppelschutzverbotes kein Erzeugnispatent erteilt werden. Das gilt unabhängig davon, ob die entsprechende Pflanzenfamilie im Artenverzeichnis aufgeführt ist. Das Doppelschutzverbot steht dagegen der Gewährung derivierten Stoffschutzes im Sinne von Art. 8 Abs. 3 PatG nicht entgegen. Im vorliegenden Fall handelt es sich zudem nicht um ein - gemäss Art. 1a PatG vom Patentschutz ausgeschlossenes - im wesentlichen biologisches Verfahren (E. 1, 2 und 4). Auslegung der Patentansprüche (E. 3). Begriffe des Naheliegens bzw. Nichtnaheliegens, des Analogieverfahrens und der Kombinationserfindung (E. 5a-c). Verneinung des Patentschutzes im konkreten Fall, weil es an einer hinreichenden erfinderischen Tätigkeit fehlt (E. 5d). |