|
Art. 24 Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber
1Die Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber wirken bei der Instruktion der Fälle und bei der Entscheidfindung mit. Sie haben beratende Stimme. 2Sie erarbeiten unter der Verantwortung einer Richterin oder eines Richters Referate und redigieren die Entscheide des Bundespatentgerichts. 3Sie erfüllen weitere Aufgaben, die ihnen in einem Reglement übertragen werden. 4Das Arbeitsverhältnis und die Besoldung der Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber richten sich nach dem Bundespersonalgesetz vom 24. März 20001. |