Verordnung
über die Erfindungspatente
(Patentverordnung, PatV1)

vom 19. Oktober 1977 (Stand am 1. Januar 2019)

1Abkürzung eingefügt durch Ziff. I der V vom 25. Okt. 1995, in Kraft seit 1. Jan. 1996 (AS 1995 5164).


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Art. 59 Antrag und Zahlung der Recherchengebühr

1 Ist we­der ein Be­richt über den Stand der Tech­nik nach den Ar­ti­keln 53–58 noch ei­ne Re­cher­che in­ter­na­tio­na­ler Art nach den Ar­ti­keln 126 und 127 be­an­tragt und er­stellt wor­den, so kann je­de Per­son, die nach Ar­ti­kel 90 Ak­ten­ein­sicht ver­lan­gen kann, ge­gen Zah­lung ei­ner Ge­bühr be­an­tra­gen, dass das IGE einen Be­richt über den Stand der Tech­nik er­stellt.

2 Der An­trag gilt erst als ge­stellt, wenn die Re­cher­chen­ge­bühr be­zahlt ist.

BGE

94 I 182 () from 12. März 1968
Regeste: Verwaltungsgerichtsbeschwerde in Patentsachen. Zulässigkeit der Vereinigung von Beschwerdeverfahren? (Erw. 1). Legitimation zur verwaltungsgerichtlichen Beschwerde, Art. 103 OG. Erfordernis der Verletzung einer Partei in ihren subjektiven Rechten. Die Eintragung mehrerer Prioritätsdaten zugunsten eines Patents kann von einem andern Patentbewerber nicht mit verwaltungsgerichtlicher Beschwerde angefochten werden (Erw. 2, 3). Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde ist keine Popularbeschwerde (Erw. 4). Zulässigkeit mehrerer Prioritätsdaten für dasselbe Patent? Wirkungen der Prioritätsvormerkung (Erw. 5). An den in BGE 87 I 397 ff. vertretenen Auffassungen über die Zulässigkeit der verwaltungsgerichtlichen Beschwerde kann nicht festgehalten werden (Erw. 6).

100 IB 126 () from 18. Juni 1974
Regeste: Art. 57 und 59 Abs. 5 PatG, Art. 30 PatV I und II. Ein Patentgesuch wird auch durch dessen Rückzug im Sinne von Art. 57 PatG erledigt. Das Patenterteilungsverfahren wird dadurch beendet.

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