Verordnung
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Art. 46e Teilanmeldung
Entspricht eine Teilanmeldung dem Artikel 57 Absatz 1 Buchstaben a und b PatG, so geht das IGE davon aus, dass das beanspruchte Anmeldedatum zu Recht besteht, solange sich aus der Sachprüfung nichts anderes ergibt. |